Altstadtsatzungen als flankierende Maßnahme zum Schutze von Gesamtanlagen gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz. Dargestellt am Beispiel von Ladenburg im Rhein-Neckar-Kreis

  • Wolf Deiseroth (Autor/in)

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Veröffentlicht
2014-06-13
Sprache
de
Schlagworte
Altstadtsatzung, Ladenburg, Gesamtanlage, Städtebau, Ortsbild