Zur Leopoldina-Stellungnahme „Klima - Wasserhaushalt - Biodiversität: Für eine integrierende Nutzung von Mooren und Auen“
Ein notwendiger Kommentar aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
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Abstract
Die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina „Klima - Wasserhaushalt - Biodiversität: Für eine integrierende Nutzung von Mooren und Auen“ wurde Mitte 2024 als politische Handlungsempfehlung herausgegeben. Sie betont die zentrale Bedeutung von Mooren und Auen für den Klima- und Biodiversitätsschutz und fordert ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit diesen Ökosystemen. Ungeachtet des Anspruchs der Leopoldina, Themen- und Fachgrenzen zu überschreiten und zukunftsweisende Empfehlungen zu gesellschaftlich relevanten Themen zu formulieren, ist in der Stellungnahme ein erhebliches Defizit festzustellen: Der Schutz des archäologischen Erbes wird in keiner Weise berücksichtigt. Dieser Schutz der Moore und Auenlandschaften
hat in Norddeutschland eine lange Tradition, die bis ins Jahr 1837 zurückreicht, und ist heute rechtlich und organisatorisch abgesichert.
Das umfangreiche Archiv der Klima-, Umwelt- und Kulturgeschichte der Moore und Feuchtböden wird von der staatlichen Denkmalpflege betreut, die in den letzten Jahrzehnten durch zahlreiche Veranstaltungen und Publikationen ein integratives Denkmalpflegemanagement auf Basis des Ansatzes des Integrierten Küstenzonenmanagements entwickelt hat. Die Akademie übersieht in ihrer Analyse die bereits seit langem etablierte Verwaltungspraxis sowie die wichtige Komponente der Archivfunktion der Moore und Auenflächen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Leopoldina-Stellungnahme kritisch aus der Perspektive des Denkmalschutzes in Norddeutschland und plädiert für einen ganzheitlichen Ansatz, der das gleichrangige Schutzgut Denkmalschutz von vornherein einbezieht.
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D.Jantzen@lakd-mv.de



