Kulturgüterschutz am Beispiel der Bodendenkmalpflege in Berlin

  • Karin Wagner (Autor/in)

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Abstract

Der Denkmal- und Kulturgüterschutz für die archäologischen Bodenfunde in der Bundesrepublik Deutschland gehört in die Kulturhoheit der 16 Bundesländer, deren Denkmalschutzgesetze den Umgang mit den Funden regeln. Für die Bewertung der Funde im Bundesland Berlin ist die Denkmalfachbehörde, das Landesdenkmalamt Berlin, zuständig. Für in-situn Befunde (und bewegliche Bodenfunde) sieht das Gesetz Bodendenkmale und Grabungsschutzgebiete vor. Für die geborgenen Funde gilt das große Schatzregal, wonach sie mit ihrer Entdeckung (und Bewertung) Eigentum des Landes Berlin werden. Die Bodendenkmalpflege im Landesdenkmalamt Berlin entwickelt Strategien im Umgang mit gefährdeten Funden, Fundstellen und Bodendenkmalen und setzt sie, mit Blick auf deren Akzeptanz in der allgemeinen, fachlichen und parlamentarischen Öffentlichkeit und den daraus resultierenden zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um.

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Veröffentlicht
2017-11-17
Sprache
de
Schlagworte
Denkmalschutzgesetz Berlin, Kulturgütererhalt, Öffentlichkeitsarbeit, Verursacherprinzip, Präsentation von Bodendenkmälern, Archäologie, DASV, DASV AG Kulturgutschutz, Bodendenkmalpflege