Über die Zeitschrift

Konzept

Neue Forschungen zur Ur- und Frühgeschichte. Der Bericht der Römisch-Germanischen Kommission erscheint jährlich und enthält umfangreiche Beiträge zu neuen Forschungen und zusammenfassende Studien zur Ur- und Frühgeschichte sowie den Tätigkeitsbericht der Kommission.

 

Einreichungen

Beiträge für den Bericht der RGK können in deutscher, englischer und französischer Sprache eingereicht werden. Nähere Informationen und die Zitierrichtlinien finden sie unter „Hinweise für Publikationen der Römisch-Germanischen Kommission“ (PDF 104KB) sowie in den Kurzrichtlinien. Einreichungen Ihrer Manuskripte bitte an: redaktion.rgk@dainst.de.
Jedes Manuskript ‒ inklusive aller Text- und Abbildungsteile ‒ muss entsprechend der RGK-Konventionen satzfertig vorbereitet werden. Dabei müssen der Text und Zitationsapparat formal korrekt gestaltet werden, damit die satztechnische Weiterverarbeitung schnell und reibungslos ablaufen können. Wir bitten auch darauf zu achten, dass das Abbildungsmaterial den geforderten Qualitätsstandards für den Druck entspricht.
Wichtig ist zudem, dass für alles Bildmaterial, für das man nicht selbst die Nutzungsrechte besitzt, im Vorfeld rechtzeitig Publikationsgenehmigungen eingeholt werden.
Die Nutzung von ORCID wird empfohlen.

Detaillierte Informationen zum Publizieren mit dem DAI finden Sie hier.

 

Peer-Review-Vorgang

Üblicherweise werden Manuskripte, die für den Bericht der RGK eingereicht werden, "doppelblind" von zwei auswärtigen Gutachterinnen bzw. Gutachtern begutachtet, die zum einen die angewandten Methoden und Konzepte und zum anderen die Durchdringung des archäologischen Materials der jeweiligen Epoche und Region beurteilen können. Die Gutachter*innen bleiben ebenso anonym wie die Autor*innen (außer es wird ausdrücklich eine Namensnennung gewünscht). Die Anonymisierung des Manuskripts kann durch die Autorin / den Autoren erfolgen. 

Eine Expertise zum Manuskript wird auch innerhalb der Redaktion der RGK erstellt, bevor über Annahme oder Ablehnung entschieden wird. Autoren und Autorinnen erhalten schriftlich ausgearbeitete Kritiken, die die Bewertung erläutern und ihnen eine eventuelle Überarbeitung ermöglichen.

 

Verträge

Die RGK setzt eine Publikationsvereinbarung auf, die die Autorinnen und Autoren unterzeichnen. Der RGK wird darin das Recht zur Veröffentlichung der Beiträge in der jeweiligen Zeitschrift eingeräumt. Da die RGK ihre Publikationsorgane auch im Internet zugänglich macht, werden zudem die Fragen der Onlinestellung inklusive der entsprechenden Fristen usw. geregelt. Die Autorinnen und Autoren versichern zudem in der Publikationsvereinbarung, dass sie über sämtliche Nutzungsrechte verfügen oder diese von den Inhaberinnen und Inhabern derselben eingeholt haben. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, Zeichnungen, Reproduktionen und muss sich auch auf die Online-Nutzung erstrecken. Zudem wird in den Publikationsvereinbarungen der Umgang mit digitalen PDF-Offprints geregelt.

 

Open-Access-Richtlinie

Diese Zeitschrift bietet freien Zugang (Open Access) zu ihren Inhalten, entsprechend der Grundannahme, dass die freie öffentliche Verfügbarkeit von Forschung einem weltweiten Wissensaustausch zugute kommt.

Ergänzend zur Print-Ausgabe, erhältlich über den Gebr. Mann Verlag, Berlin, stellen wir hier jene Beiträge im Open Access bereit, die von den Autorinnen und Autoren zur Online-Stellung freigegeben wurden. Im Laufe der Zeit sollen die Inhalte aller Bände möglichst vollständig frei zugänglich werden.

 

Verlag

Gebr. Mann Verlag
Berliner Straße 53
D-10713 Berlin
Tel. +49 (0)30-700 13 88-36
vertrieb@reimer-verlag.de

Publikationsrichtlinien

Die Publikationsrichtlinien der Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts finden Sie hier.