Dass der erste Nürnberger Prozess ein massives Medienereignis war, ist wohlbekannt. Von den alliierten, insbesondere den US‑amerikanischen Planern wurde das Internationale Militärtribunal (IMT) sorgsam so konzipiert, dass die Berichterstattung in Wort und Bild in präzedenzlosem Ausmaß erfolgen konnte. Der von Architekt Dan Kiley verantwortete Umbau von Sitzungssaal 600 im Nürnberger Justizpalast sah nicht nur eine eigene Zuschauertribüne, sondern auch Plätze für Kameraleute vor; Arbeits- und Übertragungsräume hinter den Kulissen halfen den Korrespondenten, ihre Berichte zeitnah an Zeitungen und Rundfunkstationen rund um die Welt zu übermitteln.
Die Reihen der Journalist:innen und Reporter:innen waren dicht bestückt mit namhaften Literatinnen und Literaten, darunter Ilya Ehrenburg, Martha Gellhorn, Ernest Hemingway, Erika Mann, Victoria Ocampo and Xiao Qian. Auch unter den nach Nürnberg entsandten Fotoreportern fanden sich bekannte Namen, etwa der durch das ikonische Reichstagsbild mit sowjetischer Fahne berühmt gewordene Jewgeni Chaldei, sein tschechischer Kollege Karel Hájek (der 1948 die kommunistische Machtübernahme dokumentieren sollte) und Heinrich Hoffmann jr., Sohn von Hitlers persönlichem Fotograf (der seinerseits als Zeuge in Nürnberg festgehalten wurde).
Die meisten und bekanntesten Bilder aus Nürnberg stammen indes von den beiden weniger bekannten, jedoch qua ihrer offiziellen Rolle in der amerikanischen Militärverwaltung privilegierten Fotografen Ray D’Addario und Charles W. Alexander. Insbesondere letzterer hat mit einer großen Anzahl von Aufnahmen vor und hinter den Kulissen das visuelle Gedächtnis des IMT stark geprägt, auch weil seine Bilder in den vergangenen acht Jahrzehnten immer wieder abgedruckt worden sind. Bereits 1946 veröffentlichte Alexander eine eigene bebilderte Rückschau auf das Verfahren, eingeleitet von einem Vorwort des amerikanischen Chefanklägers Robert H. Jackson – eine Parallele zu Hájeks Publikation aus demselben Jahr, die auf die Expertise des im Nürnberger Vor- und Umfeld aktiven tschechischen Juristen Bohuslav Ečer zurückgriff.
Mit seiner günstigen Spiralbindung kam Alexanders Buch eher wie ein Fotoalbum denn wie ein Buch daher. Den umgekehrten Weg geht die vorliegende, im vergangenen Jahr erschienene Publikation der Gedenkstätte Maison d’Izieu. Der Bildband wurde auf der Basis eines Album aus dem Nachlass von Henri Donnedieu de Vabres, dem französischen Richter am IMT, zusammengestellt. Von den über 110 Aufnahmen des Albums sind 70 in exzellenter Qualität in dem Band wiedergegeben und mit durchweg hilfreichen Legenden annotiert. Illustriert werden die Arbeiten an der IMT-Charta in London ebenso wie die Nürnberger Verhandlungen bis zum Frühjahr 1946, der Schlussphase der Beweisaufnahme. Portraitiert sind nicht nur Angeklagte und Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, sondern auch Übersetzer:innen, Journalisten:innen und Kantinenpersonal. Nicht zuletzt das Nürnberger Umfeld des Prozesses, inner- wie außerhalb des Justizpalastes, wird in Alexanders Bildern detailreich und nuanciert ausgeleuchtet.
Die drei Herausgeber:innen haben sich dazu entschlossen, einer neu angeordneten Bildfolge den Vorzug vor einer originalgetreuen Faksimilereproduktion zu geben. Dies hat einerseits den Vorteil größerer thematischer Systematik, mit der die Aufnahmen in die vier Kategorien »Vorbereitung«, »Angeklagte«, »Prozessverlauf« und »Kulissen« (das heißt Übersetzung, Zeug:innen, Bildbeweise, Infrastruktur, Presse) einsortiert werden. Andererseits bricht die editorische Entscheidung die erzählerische Dynamik des zugrundeliegenden Albums auf und privilegiert das historische Ereignis. Mit anderen Worten, der Band interessiert sich mehr für die Illustration des Verfahrens als für das Erinnerungsobjekt Fotoalbum, wie auch Matthias Gemählichs Essay unterstreicht: Der Autor hat in kenntnisreicher Weise viel zum IMT und zu Donnedieu de Vabres zu sagen, bietet aber nur spärliche Informationen zu Alexander und dem Album.
Mit Blick auf ein breiteres Publikum, das der Band ansprechen soll, ist dies verständlich. Zugleich ist es aber bedauerlich, weil das Potential der zugrundeliegenden Quelle unausgeschöpft bleibt. Denn es sind weniger die vielfach bereits bekannten Bilder – zumal diese in Alexanders Nachlass im US Holocaust Memorial Museum online zugänglich sind –, welche den Reiz des Albums ausmachen, als die Fragen, wie, warum und von wem es ursprünglich kuratiert wurde. Zwar erfahren die Leserinnen und Leser, dass das Album ein Geschenk des amerikanischen Chefanklägers Jackson an den französischen Richter war, nicht jedoch, dass mehrere andere Akteure ebenfalls Exemplare erhielten, darunter Donnedieu de Vabres’ Stellvertreter Robert Falco (was darauf hindeutet, dass alle Richter bedacht wurden) sowie Jacksons enge Mitarbeiter Ralph Albrecht und Telford Taylor. Wie viele Alben angefertigt wurden und ob diese über den Einband hinaus individualisiert waren, welche Motive der Aufnahme für würdig und welche für verzichtbar erachtet wurden und wer in Jacksons Stab verantwortlich zeichnete: All dies bleibt leider unklar. Ebenso spannend wäre die Frage, wie die Entscheidung zustande kam, die Alben bereits im Juli 1946, Monate vor der Urteilsverkündung, zusammenzustellen und zu überreichen.
Nicht zuletzt hätte es sich angeboten, das vorliegende Album mit anderen Sammlungen zu vergleichen, seien es Alben aus den Händen von Angeklagten, seien es die scrapbooks, die zahlreiche (amerikanische) Beteiligte der Nürnberger und Tokioter Verfahren anfertigten. Wenn indes der vorliegende Band zu eben solchen weiterführenden Forschungen anregen sollte, dann hat sich der Aufwand gelohnt.
Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:
Kim Christian Priemel, Rezension von/compte rendu de: Stéphanie Boissard, Matthias Gemählich, Brigitte Sion (éd.), Nuremberg. L’album du procès, Paris, Izieu (Éditions Tallandier, Maison d’Izieu) 2025, 192 p., nombr ill., ISBN 979-10-210-6273-3, EUR 29,90., in: Francia-Recensio 2026/2, 19.–21. Jahrhundert – Histoire contemporaine, DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2026.2.116024





