Die Erforschung mittelalterlicher Kartulare hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu einem eigenständigen und produktiven Untersuchungsfeld entwickelt. Ausgehend von Frankreich erfasste der Impuls die europäischen Nachbarländer und die USA. Kartulare sind, wie Claire de Cazanove Hannecart (im Folgenden CCH) zu Recht feststellt, zu einem »objet commun« der internationalen Forschung geworden. Methodische Anstöße kamen aus der Diplomatik, der Cultural Memory- und der Literacyforschung. Deutschland allerdings war an dieser Entwicklung bislang nur am Rande beteiligt, obwohl in den Regionen rechts des Rheins – in Freising, Regensburg, Passau, Mondsee und Müstair, Weißenburg, Fulda und Werden – bereits im 9. Jahrhundert eine Reihe von Handschriften produziert wurden, die zwar seit langem bekannt, aber noch nicht in diesen Zusammenhängen untersucht worden sind.
Dies hat mit den landestypischen Forschungs- und Begriffstraditionen zu tun: Im deutschsprachigen Raum werden die süddeutschen Kompilationen als »Traditionsbücher« bezeichnet und als diplomatische Quellen eigener Art behandelt. Sie überliefern – so das formale Argument – keine Urkunden, sondern formlose Traditionsnotizen, die unmittelbar, d.h. ohne ein vorausgehendes Einzeldokument, in Codices eingetragen wurden. Diese Besonderheit betrifft allerdings nur die hochmittelalterlichen Zeugnisse. Die »Traditionsbücher« des 9. und 10. Jahrhunderts hingegen entsprechen formal und inhaltlich dem Typus des Kartulars, denn sie enthalten ausschließlich Urkundentranskriptionen. Die bereits im Mittelalter übliche Bezeichnung als liber traditionum rührt nicht von der Form der transkribierten Dokumente (notitia oder carta) her, sondern von ihrem Inhalt – es handelt sich vorwiegend um Schenkungsurkunden (traditiones).
CCH gebührt das Verdienst, diese regionalen, zeitlichen und terminologischen Verschiebungen klar zu benennen und produktiv zu verarbeiten. Erstmals hat sie sich des Themas in einer dezidiert deutsch-französischen Perspektive angenommen und hierzu kurz hintereinander zwei Bände vorgelegt. Sie präsentieren die Resultate eines transnationalen Forschungsdialogs, der die unterschiedlichen Traditionen zusammenführt. Ein solches Unternehmen zeugt von Mut und Geduld. Es führt aber auch vor Augen, welches Erkenntnispotenzial in der Erweiterung der etablierten Forschungshorizonte liegt und welche neuen Aspekte dem bekannten Material auf diesem Wege abzugewinnen sind.
Methodisch orientiert sich CCH an der jüngeren Schriftlichkeitsforschung (literacy/scripturalité/pratiques de l’écrit) in der Tradition Michael Clanchys, Hagen Kellers und des Münsteraner SFB 231 sowie neuerdings Paul. Bertrands und Pierre Chastangs. Auf französischer Seite wird der Materialität der Zeugnisse eine Schlüsselrolle bei der Rekonstruktion ihrer Entstehungs- und Gebrauchsgeschichte eingeräumt. Die Kombination von Textarchäologie und -pragmatik erhellt bislang kaum beachtete Aspekte der alltäglichen Schriftpraxis im Rahmen von Besitzverwaltung und Archiv, insbesondere die Vorgänge des Kopierens bzw. Transkribierens von Urkunden und verwandten Zeugnissen. Im weiteren Sinne berührt sie aber auch Themen wie die Konstruktion von historischen Vergangenheiten, von institutioneller Memoria, von gruppenbezogenen Identitäten sowie die Dialektik von Erinnern und Vergessen durch Sammeln, Selektieren und Reskribieren älterer Dokumente und die bewusste Unterscheidung von erinnernswertem und obsoletem Wissen.
Die monographische Studie von CCH geht auf ihre thèse von 2017 an der Universität Paris 1-Panthéon Sorbonne zurück. Sie befasst sich mit den Zeugnissen der sogenannten »ersten Kartularisierungswelle«, den bereits genannten süd- und westdeutschen Traditionsbüchern des 9. und beginnenden 10. Jahrhunderts, die konsequent als frühe Erscheinungsformen von Kartularen aufgefasst werden. Es handelt sich gleichwohl um ein begrenztes, räumlich und zeitlich völlig isoliert dastehendes Ensemble, denn der europaweite Take-off der Kartularproduktion begann erst etwa zwei Jahrhunderte später um 1050. CCH sucht nach neuen, über die bekannten Narrative hinausgehenden Erklärungen für dieses Phänomen und findet sie in den Handschriften selbst: Parameter wie die kodikologische Struktur, der Wechsel der Schreiberhände, die Auswahl und Anordnung des Materials und seine visuelle Gestaltung geben Aufschluss über Anlass, Verlauf und Zweck des Kartularisierungsprozesses und über die Funktionen der Codices.
Das Untersuchungscorpus umfasst elf Handschriften sehr unterschiedlichen Umfangs aus acht Klöstern bzw. Bischofskirchen, angefangen beim riesigen, ursprünglich acht Bände umfassenden Kartularwerk aus Fulda bis hin zur makulierten Einzelseite des Traditionsbuches von Müstair; des Weiteren die bischöflichen Kartulare aus Freising, Regensburg und Passau (I), aus Weißenburg und Werden (II) sowie – als jüngere Überlieferungsgruppe – die Codices aus Mondsee, St. Emmeram und den codex commutationum aus Freising (III) (Kapitel 1: »Les premiers cartulaires. État de la question«). Die Autorin beschränkt sich im Sinne ihres methodischen Ansatzes auf die noch im handschriftlichen Original vorliegenden Zeugnisse und schließt spätere Abschriften aus. Ihre detaillierte kodikologische und paläographische Beschreibung der Einzelzeugnisse bietet einen für künftige Forschungen unentbehrlichen Überblick über Genese und Struktur der Einzelzeugnisse. Historisch verortet CCH die ersten Kartulare im Kontext der Integration des bayerischen Herzogtums in das Reich, welche die karolingischen Herrscher dadurch forcierten, dass sie die systematische Inventarisierung der neuen Besitzverhältnisse forderten.
Als Vorläufer der karolingischen Inventare dienten, wie die Autorin überzeugend darlegt, spätantike Verwaltungslisten (descriptiones, polyptycha). Aus ihnen gingen Kartulare und Urbare hervor, die beiden Hauptformen der neuen Verwaltungspraxis. Frühformen wie die Notitia Arnonis und die Breves notitiae aus Salzburg oder die Brevium exempla mit ihrem musterhaften Formelgut zur Inventarisierung von Kirchen- und Fiskalbesitz stellten die nötigen Vorbilder hierfür bereit (Kapitel 2: »Mise en contexte«). Ausgehend vom ältesten Beispiel, dem Fragment aus Müstair (um 800), identifiziert die Autorin Churrätien als Kernlandschaft der Kartularisierung, wo fränkische, bayerische und italische Einflüsse aufeinandertrafen. Die neuen Praktiken verbreiteten sich in einem regionalen Netzwerk von Klöstern und Bischofskirchen, denen es darum ging, die Ansprüche des königlichen Fiskus abzuwehren.
Kapitel 3 (»La cartularisation en réseau«) wirft einen genaueren Blick auf diese Netzwerke, die – in zeitlicher Staffelung – drei Verdichtungszonen rings um zentrale Orte (pôles) zugeordnet werden: Regensburg, Weißenburg und wiederum Regensburg. CCH deutet diese regionalen Verdichtungen als Indizien für korrespondierende monastische Netzwerke, deren intellektuelles Zentrum sie in Fulda verortet. Gemeinsamkeiten in der materiellen Gestalt und der Disposition der Kartulare (vgl. Kapitel 6) lassen auf geteilte Praktiken und gemeinsame Interessen der beteiligten Klöster schließen. Insgesamt wirken ihre Befunde aber doch allzu disparat, um die Zentralisierungsthese (pôlarisation) an dieser Stelle restlos plausibel zu machen. Das Bild von deutlich konturierten zeit-räumlichen Verdichtungszonen, das durch eine Reihe von Karten untermauert wird, erscheint bisweilen überzeichnet und provoziert unweigerlich ein Bündel von Gegenfragen: Warum verbreiteten sich Kartulare nur in diesen regionalen Netzwerken und nicht in anderen Einflussgebieten (z.B. in Hessen, Thüringen oder im Rheinland)? Warum nicht an weiteren großen Zentren der Region wie in St. Gallen, auf der Reichenau oder in Lorsch? Wie haben wir vor dem Hintergrund dieser Lücken das Ausmaß des Verlorenen einzuschätzen (Beispiel Müstair)? Inwiefern kann das Erhaltene also tatsächlich als repräsentativ gelten? Diese Fragen werden von der Autorin leider nicht weiterverfolgt. Sie hätten die von CCH suggerierte Intentionalität und Folgerichtigkeit dieser regionalen Sonderentwicklung relativiert und Widersprüchliches zutage gefördert: Manch einer der Befunde ließe sich ebenso gut auch als Resultat von Widerständen, gescheiterten Unternehmungen oder schieren Überlieferungszufällen deuten.
Kapitel 4 (»Le moment-cartulaire«) beleuchtet die unterschiedlichen Entstehungsanlässe und Ordnungsentscheidungen bei der Anlage der Kartulare: Tempus, causa und modus transcribendi werden konsequent aus lokalen Gegebenheiten hergeleitet, weswegen bei der Analyse auch die lokale Kontextüberlieferung hinzugezogen wird. In Fulda ist die Kartularisierung eng mit den inneren und äußeren Reformen unter Hrabanus Maurus verbunden. Ihm ging es um das systematische Aufzählen und Ordnen (»lister et classer«) von Land, Leuten, Einkünften und heiligen Objekten in Inventaren verschiedener Art: Kartular und Güterverzeichnis, Bücherkatalog, Mönchslisten und Reliquientituli, Annalen und Heiligenviten. Die Schriftoffensive zielte darauf, die Vergangenheit zu ordnen und die Identität der zerrissenen Gemeinschaft neu zu definieren. Die Situation in Weißenburg und Werden hingegen ist durch die Grenzlage zwischen den Reichen Ludwigs und Lothars geprägt. In beiden Fällen spricht die gleichzeitige Anlage von Kartular und Urbar für das Bestreben der Klöster, Besitz, Einfluss und regionale Loyalitäten gegen die Ansprüche der rivalisierenden Herrscher zu sichern.
Kapitel 5 (»Administrer par les cartulaires?«) geht der Frage nach, inwieweit die Kartulare auch abgelöst vom Entstehungsmoment und -anlass als Verwaltungszeugnisse brauchbar waren und/oder tatsächlich als solche genutzt wurden. Anhand der Zeugnisse aus Fulda, Weißenburg und Werden vergleicht CCH das pragmatische Potenzial von Kartularen und Urbaren für den Bereich der Besitzverwaltung. In einer systematischen Analyse der Kartulareinträge kann sie die Existenz und die strategische Bedeutung von Besitzclustern rings um zentrale Orte (pôles) aufzeigen, muss aber konstatieren, dass das Kartular zwar die Genese des Besitzes abbildet, nicht aber dessen räumliche Ordnung. Die Ordnung der Kartulare folgt einer gemischten (chronologischen, hierarchischen und regionalen) Logik, nicht dem Prinzip der pôlarisation. Komplementär hierzu bieten die nach lokalen Besitzkomplexen geordneten Urbare Angaben zu deren Lage, Umfang und Ertrag, ohne aber durch eine analoge Ordnung auf die Einträge des Kartulars zu verweisen. Darüber hinaus gibt es in beiden Fällen so gut wie keine Hinweise auf eine kontinuierliche Aktualisierung. CCH spricht sich dennoch für die primär administrative Funktion der frühen Kartulare aus. Will man ihr hierin folgen, wird man den mittelalterlichen Sinnhorizont der leitenden Begriffe »Pragmatik« und »Verwaltung« präziser bestimmen müssen. Was ihre Analyse nämlich tatsächlich deutlich macht, ist Folgendes: Kartulare dienen nicht primär der Verwaltung von Besitz, sondern der Verwaltung von Besitzdokumenten. Herrschafts- und Verwaltungsinstrumente mit eigener Agency sind sie folglich nur in einem mittelbaren Sinne: Als Bücher aus dem Archiv und über das Archiv dienen sie als Wissensreservoirs, nicht aber als Instrumente, mit welchen oder durch welche gehandelt wird.
Das letzte Kapitel (»La fabrique du cartulaire«) beschäftigt sich mit dem Prozess der Herstellung, für den Chastang den Begriff »Kartularisierung« eingeführt hat. Es handelt sich um einen Vorgang sui generis, der nicht dem Prinzip der identischen Reproduktion einer Vorlage (»Kopie«) folgt, sondern dem der réécriture (»Transkription«). Im Sinne Chastangs versteht die Autorin das Transkribieren als eine eigene materielle und intellektuelle Technik, die wichtige Vorentscheidungen und Arbeitsschritte umfasst (die Auswahl, Anordnung und mise en page sowie die skripturale Neugestaltung), durch welche Form und Kontext der Ausgangsdokumente verändert werden. Kartularisierung vollzieht sich in einem Spannungsfeld zwischen der Reproduktion und der Transformation eines gegeben Archivbestandes. Sie ist nicht nur eine pragmatische Ordnungs- und Verwaltungsmaßnahme (L. Morelle, G. Declercq), sondern auch ein Eingriff in die historische Erinnerung einer Institution und impliziert eine Neukonfiguration der Vergangenheit durch gezielte Triage, Um- und Überschreibung ihrer Urkundenbestände (P. Geary). Sind Kartulare also ein Spiegel des Archivs oder sein Filter?
Die Autorin optiert auch hier für eine pragmatische Perspektive. Die »Metamorphosen« der Ursprungszeugnisse und die mit der Kartularisierung verbundenen Ziele kann sie allerdings nur auf textarchäologischem Wege analysieren; für einen systematischen Vergleich zwischen Urkundentranskription (cartulaire) und Urkundenbestand (chartrier) fehlt das Material; Aussonderungen, Veränderungen des Ordnungsprinzips, des ursprünglichen Wortlautes und/oder des Layouts lassen sich nicht sicher bestimmen. Die kodikologische und paläographische Analyse der Kartulare erlaubt immerhin einen Einblick in die Arbeitsweise und die Ziele der Kartularisten. CCH perspektiviert sie als ein lokales Kollektiv von Text- und Archivexperten mit einem spezifischen Kompetenz- und Aufgabenprofil: Als Kompilatoren, Redakteure und Verfasser von Vorworten, Listen und Paratexten wird ihnen ein erheblicher Spielraum bei der Auswahl, Disposition und Präsentation der Zeugnisse eingeräumt.
Neben den pragmatischen Vorteilen – bessere Konservierung, Lesbarkeit und Handhabung des Materials – werden auch die transformierenden Effekte der mise en livre angesprochen: Die Kartularisten stiften einen materiellen Zusammenhang zwischen den Einzelzeugnissen, setzen eigene sachliche Akzente und schaffen neue Sinnverbindungen und Gebrauchsmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der authentischen Reproduktion politischer Autoritätsbekundungen (Gründungs- und Herrscherurkunden, Übertragungen von strategisch bedeutsamem Besitz), bei denen sich die Kartularisten an der visuellen Rhetorik des Urkundenlayouts orientieren: Diplomatische Schriften, Invokations- und Beglaubigungszeichen werden ebenso nachgeahmt wie Schreibersignaturen und Zeugenlisten. Parallel hierzu ist aber auch das Bestreben nach einer skripturalen Neukonfiguration zu beobachten, die sich an den vereinheitlichenden Formen der Buchschriftlichkeit orientieren und auf übergeordnete Ziele verweisen: »Ne donnant qu’une vision très parcellaire de l’administration quotidienne, les cahiers servent davantage à créer un espace fondateur et symbolique« (282). Dies will CCH jedoch nicht im Sinne der radikalen Position Gearys verstanden wissen: Bestimmend für die Gestalt des Endproduktes seien letztlich der Umfang und die Ordnung des Vorhandenen, der Respekt vor dem Original, die pragmatische Zielsetzung und die administrative Funktion, wie CCH abschließend noch einmal betont: »Ces raisons ne doivent cependant pas faire oublier que le cartulaire est avant tout un outil d’administration du patrimoine pour des établissements dont les possessions sont importantes« (ebd.).
Vermag dieses ambige Urteil tatsächlich zu überzeugen? Und wenn ja: Wäre die pragmatische Nüchternheit ein spezifisches Merkmal der frühmittelalterlichen Kartulare oder ein überzeitliches Phänomen? Die Uneinheitlichkeit und Gegenläufigkeit der Befunde und die terminologische Unschärfe der zentralen Begriffe mahnen zur Vorsicht gegenüber einer so dezidierten Festlegung, für die auch in der Zusammenfassung keine weiterreichenden Argumente mehr vorgebracht werden. An dieser Stelle fehlt der Autorin der Mut zur differenzierten Synthese, zur Verdeutlichung des Widersprüchlichen, zum schlüssigen Gesamturteil. Und dennoch: Mit ihrer gründlichen, sorgfältig redigierten und mit einem umfangreichen Tabellen- und Materialanhang ausgestatteten Studie hat CCH einen bislang zu Unrecht vernachlässigten Überlieferungsbestand für die internationale Forschung erschlossen. Dem deutschsprachigen Fachpublikum sei der Band besonders dringend ans Herz gelegt! Über einzelne Punkte wird man diskutieren können. Aber insgesamt bietet das Werk eine ausgesprochen geglückte und intellektuell selbständige Synthese der franko- und germanophonen Forschungstraditionen, wie nicht zuletzt auch die ausgewogene Bibliographie zeigt.
Auch im beinahe gleichzeitig und in demselben Verlag erschienenen Sammelband, für den ebenfalls CCH verantwortlich zeichnet, geht es um die pragmatischen Dimensionen der reproduzierenden Schriftlichkeit, genauer, um das Verhältnis von archivalischen und lebensweltlichen Ordnungsprozessen am Beispiel der Kartularisierung. Die Beiträge gehen auf ein deutsch‑französisches Atelier jeunes chercheurs zurück, das im Juli 2015 am Institut franco-allemand de sciences historiques et sociales (IFRA‑SHS) in Frankfurt am Main stattgefunden hat. Mit zehnjähriger Verspätung sind sie nun erschienen; gleichwohl haben sie trotz dieser langen Zeitspanne nicht nennenswert an Aktualität verloren.
Die Beiträge der acht Nachwuchsforscher:innen umfassen die Zeit zwischen dem 9. und 13. Jahrhundert. Sie werden gerahmt von Aufsätzen aus der Feder zweier Experten der Kartularforschung. Unter dem anspielungsreichen Titel »Ordonner et inclure« vermisst Laurent Morelle in einem magistralen Tour d’Horizon das Terrain auf dem neuesten Wissensstand, während der Schlussessay von Pierre Chastang in einer gerafften Synthese die Befunde noch einmal in weitere Problemhorizonte einordnet. Beide Rahmenbeiträge beleuchten die vielfältigen Dimensionen des Themas, die weit über den eigentlichen Untersuchungsgegenstand hinausweisen: (1) das Problem der »Übertragung« (Transkription) von Dokumenten mit dem für Manuskriptkulturen typischen Effekt der Varianz (Bernard Cerquiglini), der Selektion, der Kompilation sowie der Neuordnung, (2) den hybriden Charakter vieler Chartulare des Hochmittelalters, bei denen es sich häufig um erweiterte Kompilationen handelt, in welche neben Urkundentranskriptionen auch andere Gattungen (Urbare, normative und narrative Texte, Listen) Eingang gefunden haben und (3) die funktionale und semiotische Polyvalenz von Kartularen, die den genannten Faktoren – Hybridität, Intertextualität und Varianz – geschuldet ist.
Diese Aspekte eröffnen neue Untersuchungshorizonte und Deutungsangebote. Die Autor:innen der folgenden Beiträge thematisieren sie auf ihre je eigene Weise. Thomas Kohl befasst sich mit den frühen Kartularen aus Fulda und Freising. Anhand des Prologs des Cozroh ordnet er die Entstehung der Kompilationen in den Zusammenhang der karolingischen Reichskrise in den 820er-Jahren ein. Die Aufrufe zur umfassenden materiellen und moralischen correctio betrafen auch das Neuordnen und Reskribieren von Büchern und Dokumenten und dienten einem höheren Ziel, der Wiederherstellung des von Gott präfigurierten ordo mundi.
Dem Aspekt der Transkription ist der Beitrag von Lucie Tryoen Laloum gewidmet. Sie untersucht in Anlehnung an das Konzept der »diplomatischen Semiotik« Peter Rücks die unterschiedlichen Formen der Reproduktion von Herrschermonogrammen in den Kartularen des Kathedralkapitels von Notre-Dame (Livre noir, Petit Pastoral, 12./13. Jh.). Die visuelle Rhetorik des Originals wird transformiert, und das Beglaubigungszeichen verwandelt sich in ein »Ornament«, das eine neue Bedeutung im symbolischen Zeichengefüge der Transkription gewinnt. Den Vorgang bringt die Autorin mit der Zeichentheorie des Pariser Klerikers Guillaume d’Auvergne in Zusammenhang.
Mit der Hybridität von Chartularen befassen sich die Beiträge von Cyprien Henry (zum Kartular von Sainte‑Croix in Quimperlé, ca. 1120) und Johannes Waldschütz (zu ausgewählten hochmittelalterlichen Traditionsbüchern aus dem schwäbisch‑alemannischen Raum). Das bretonische Kartular ist ein typisches Beispiel für ein hochmittelalterliches opus mixtum. Neben mehreren Urkundendossiers rings um zentrale Besitzpole in geographisch geordneter Reihenfolge enthält es auch eine Reihe von Listen hoher geistlicher und weltlicher Amtsträger, ein Vorwort des Kartularisten und zwei Heiligenviten. Henry bietet eine Übersicht über den Gesamtinhalt und die inhaltliche Binnenordnung des Codex. Seine präzise Analyse ist ein Musterbeispiel für die »integrative« Deutung eines solchen Mischcodex. Er erweist sich als elaboriertes Gefüge von Einzeldokumenten mit einer schlüssigen intertextuellen Gesamtlogik, in der sich pragmatische, profan- und sakralhistorische Aspekte gegenseitig durchdringen: Heiligenviten und Listen bilden das profan- und sakralhistorische Gerüst, in welches ein Bündel von traditiones aus der Gründungszeit und mehrere zentralörtlich geclusterte Mikrodossiers (jedes von ihnen wird mit einem summierenden Einkünfteverzeichnis abgeschlossen) einzuordnen sind.
Waldschütz widmet sich – erstmals wieder in jüngerer Zeit – dem heterogenen und disparaten Bestand der schwäbisch‑alemannischen »Traditionsbücher«. Sein Corpus umfasst zwölf (mehrheitlich in späteren Abschriften überlieferte) Werke, Komposita ganz eigener Art, die unter sehr verschiedenen Bezeichnungen geführt werden: »Klosterchronik«, »Gedenkbuch«, »Gütergeschichte« bzw. »Güterbeschrieb« oder »Stifterchronik«. Alle stammen aus Klöstern des Hirsauer Reformkreises und enthalten kein genuin urkundliches Material, sondern längere Serien von Transkriptionen älterer Traditionsnotizen, die in größere narrative Zusammenhänge eingebettet sind. Autorschaft, Kompositionslogik, Gesamtsinn und Funktion lassen sich kaum systematisch darstellen und typologisch zuordnen. Waldschütz schlägt deswegen vor, die Heterogenität seiner Zeugnisse methodisch als Verflechtungen unterschiedlicher »Diskurse« (hagiographisch, historiographisch, memorial, administrativ) zu fassen.
Mit räumlich distinkten Mikrodossiers befassen sich auch die Beiträge von Jean-Baptiste Renault, Claire de Cazanove Hannecart und F. C. W. Goosmann. Renault untersucht die Gruppe der actes hérités im Grand cartulaire von Saint-Victor in Marseille (11./12. Jh.), derjenigen Urkunden also, die aus den Beständen der an das Kloster tradierten Pfarr- und Eigenkirchen stammen und die über das Klosterarchiv ihren Weg in das Kartular fanden. Renault rekonstruiert die verschiedenen zeitlichen und räumlichen Schübe der Übertragungen von Kirchen bzw. von Dokumenten. Der Bestand an exogenen Urkunden bildet allerdings keine geschlossenen Mikrodossiers, sondern ist über das gesamte Chartular verteilt. Ähnliches gilt für die Beiträge von CCH zu den exogenen Urkunden der frühen Traditionsbücher aus Bayern, Alemannien und Franken (auf neuestem Stand auch in ihrer oben besprochenen Dissertation nachzulesen) und für Goosmanns Analyse der ca. 30 karolingerzeitlichen Traditionsurkunden des Codex Laureshamensis (12. Jh.), die den Lorscher Güterbesitz in den Niederlanden dokumentieren. Methodisch geht es Goosmans darum, die »Zeitfuge« zwischen dem Moment der Urkundenausstellung und dem der Chartularisierung zu überbrücken, indem er zunächst die Ordnungslogik der hochmittelalterlichen Transkription verdeutlicht, um von dort aus zu einer Rekonstruktion der Situation des 9. Jahrhunderts zu gelangen.
Ganz eigene Wege geht der ambitionierte Beitrag von Sébastien Barret zum corpus clunisien (Chartulare A–Ebis, 11./12. Jahrhundert). Barret ordnet den Chartularbestand Clunys in den Verlauf der Klostergeschichte ein und schließt das Ergebnis mit einem kurzen Rückblick auf die Forschungsgeschichte ab (»Le corpus et ses explorateurs«). Nicht nur die Kartularisierung produziert Ordnung und Sinn, sondern auch die Forschung, und dies bereits in dem Moment, wo sie sich (und uns) auf eine bestimmte Datierung und ein spezifisches Verständnis der Überlieferungszeugnisse festlegt. Zur Demonstration seines Arguments verweist Barret im zweiten Teil seines Aufsatzes auf die Schwierigkeiten bei der Rekonstruktion der komplexen Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte seines Materials und bietet alternative Deutungshypothesen an, die auch das Scheitern einzelner Kartularisierungsprojekte und Überlieferungsverluste einbeziehen und zur Vorsicht gegenüber einer rein pragmatischen Untersuchungsperspektive mahnen.
Die Vielgestaltigkeit und funktionale Ambivalenz der Kartulare wird von P. Chastang abschließend auf die Formel archives paradoxales gebracht. Chastang perspektiviert sie als Schriftartefakte, die von einem Bündel gegensätzlicher Qualitäten geprägt sind: Sie oszillieren zwischen den Polen Sammlung und Selektion, Bewahrung und Erneuerung, Stabilität und Dynamik, zwischen simpler Liste (descriptio) und sinnhafter Ordnung (ordinatio), zwischen Duplikat und Transkription, Ein- und Mehrdeutigkeit, Identität und Alterität. Erst im Laufe des 13. Jahrhunderts werden sie Teil eines größeren Netzes von Dokumenten, eines »réseau documentaire« (P. Bertrand), in dessen Kontext sie sich formal stärker gegen die umgebenden Zeugnisse – Güter-, Einkünfte- und Lehensverzeichnisse, Chroniken, Rechts- und Rechnungsbücher – abgrenzen und ein eigenes Profil gewinnen. Die ungebrochene Aktualität dieser Forschungshorizonte ist an den Themen der jüngsten Kartulartagung zu ersehen, die im Oktober 2024 an der École française de Rome stattgefunden hat. Hier wurden in einem breiten internationalen Vergleich – dieser umfasste erstmals auch den byzantinischen, jüdischen und islamischen Kulturkreis – ähnliche Fragen rings um das Konzept der »Kopie« diskutiert. Auf die Publikation der Beiträge darf man gespannt sein.
Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:
Uta Kleine, Rezension von/compte rendu de: Claire de Cazanove Hannecart, Du chartrier au codex. La première cartularisation (IXe‑début Xe siècle), Turnhout (Brepols) 2024, 372 p. (Haut Moyen Âge, 50), ISBN 978-2-503-61026-9, DOI 10.1484/M.HAMA-EB.5.136306, EUR 95,00. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Claire de Cazanove Hannecart (dir.), Les cartulaires. Entre mises en ordre des archives et mises en ordre du monde (IXe–XIIIe siècle) / Kartulare. Ordnen der Archive und Ordnung der Welt (9.‑13. Jahrhundert), Turnhout (Brepols) 2024, 313 p. (Atelier de recherche sur les textes médiévaux, 33), ISBN 978-2-503-58867-4, DOI 10.1484/M.ARTEM-EB.5.136747, EUR 95,00. , in: Francia-Recensio 2026/2, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500), DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2026.2.116054





