Natürlichkeit
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Abstract
Dem „Natürlichen“ wird gewöhnlich zugerechnet, was auch ohne den Menschen da wäre und auch ohne den Menschen so beschaffen wäre, wie es uns begegnet, dem Gegenbegriff, dem „Künstlichen“, was nur durch den Menschen da ist oder nur durch den Menschen so geworden ist, wie wir es vorfinden. Beide Begriffe bezeichnen die Pole eines Spektrums, die als solche nur selten realisiert sind. Zugleich fungiert Natürlichkeit sowohl in der philosophischen Tradition wie auch der Alltagsmoral als normatives Prinzip, das das Gewachsene gegenüber dem durch Menschenhand Gemachten auszeichnet. Dabei bedingt die Vielfalt seiner Bedeutungen eine entsprechende Vielfalt dessen, was jeweils als „natürlich“ dem Nicht-Natürlichen vorgeordnet wird. Während zweifelhaft ist, ob Natürlichkeit im Sinne von Unberührtheit durch den Menschen als intrinsischer Selbstwert gelten kann (außer in speziellen Bereichen wie dem Naturschutz, etwa im Fall von Nationalparks), übernimmt die Bezugnahme auf Natürlichkeit eine Reihe von Funktionen (wie die der Entlastung von Verantwortung und der Abwehr von mit schwer zu überschauenden Risiken behafteten Innovationen), für die nicht auszuschließen ist, dass sie im Einzelnen als berechtigt gelten können.
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