Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg
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<p>Die auf dieser Webseite einsehbare "StudZR" war die ursprüngliche Zeitschrift des StudZR e.V. Sie erschien während der Jahre 2004 bis einschließlich 2013. Zum Jahr 2014 wurde sie eingestellt und in die beiden Nachfolgezeitschriften "StudZR-WissOn" und "StudZR-Ausbildung" überführt. In ihr wurden sowohl wissenschaftliche als auch ausbildungsrelevante Beiträge veröffentlicht.</p>de-DEStudentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft HeidelbergEditorial
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<p>Editorial von Nicolas Nohlen.</p>Nicolas Nohlen
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2025-09-292025-09-291ii10.57925/studzr.2006.1.113380Das Strafrecht, seine Zwecke und seine Alternativen
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<p>Das Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz, indem es das Vertrauen in die Rechtsordnung stärkt, potentielle Delinquenten von der Begehung von Straftaten abschreckt, überführte Straftäter behandelt und die Gesellschaft vor ihnen schützt. Allerdings, so die Ergebnisse der empirischen Forschung, erfüllt das Strafrecht kaum diese Ziele: Weder im Bereich der Spezial- noch der Generalprävention sind eindeutige Hinweise darauf zu finden, dass die staatliche Strafe tatsächlich präventive Effekte erzielt. Diese Erkenntnisse eröffnen den Raum für die Suche nach Alternativen. So kann sich das Strafrecht aus einigen Bereichen zurückziehen, ohne einen Funktionsverlust erleiden zu müssen. Darüber hinaus sind andere Reaktionsmöglichkeiten vorhanden, die in ihrer präventiven Funktion wirksamer sind, aber weniger stark in die Rechtsgüter des Straftäters eingreifen, als die Strafe.</p>Peer Stolle
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2025-09-292025-09-291274410.57925/studzr.2006.1.113383Gerichtsverbundene Mediation in internationaler und vergleichender Perspektive
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzr/article/view/113382
<p>Der Text befasst sich mit der gerichtsnahen Mediation; sein Schwerpunkt liegt im Vergleich der verschiedenen Methoden, die die Mediation im Justizwesen einführen. Nach einem einleitenden Überblick über das Verfahren geht die Untersuchung von den zahlreichen amerikanischen Erfahrungen aus, wobei u. a. die Wechselbeziehungen der verschiedenen ADR-Verfahren und das Konzept, die Entwicklung und eine Bewertung des sog. „Multi-Door-Courthouses" erörtert werden. Danach wird der absolut andere Einsatz der gerichtsverbundenen Mediation in England und Holland analysiert. Schließlich werden ihr Gebrauch in Deutschland, insbesondere das obligatorische Streitbeilegungsvorverfahren (§15a EGZPO und Schlichtungsgesetze) und die Verweisungsmöglichkeit des § 278 Abs. 5 ZPO, behandelt. Das Fazit diskutiert vor allem den Teilnahmezwang an der Mediation und zeigt ihre Entwicklungsperspektiven auf.</p>Renata Camilo de Oliveira
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2025-09-292025-09-291456710.57925/studzr.2006.1.113382Are the Courts Running Wild? - Judicial Activism in a Comparative Analysis
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzr/article/view/113381
<p>The following article is about the phenomenon "judicial activism". The phrase "judicial activism" originates from the Anglo-American legal terminology. It plays an important role when discussing the importance and influence of the respective highest judicial authority in a country. However, also lower courts can become judicially activist. Through a comparison of the judicature of the US Supreme Court, the German Federal Constitutional Court and the European Court of Justice, this article points out the characteristics of judicial activism, differences and similarities among the three different courts and evaluates judicial activism. At the same time, the article provides an overview over some of the most important judgments of the courts belonging to this matter.</p>Jérôme Kommer
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2025-09-292025-09-291699010.57925/studzr.2006.1.113381Übungsfall: „Vorsicht, Grundwassergefährdung!"
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzr/article/view/113384
<p>Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine Klausur, die im Sommersemester 2005 an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene zu schreiben war. Die Bearbeitungszeit betrug gut anderthalb Stunden. Die Aufgabenstellung verlangt Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Polizeirecht und Verwaltungsprozessrecht. Es geht um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Die hier veröffentlichte Lösung ist die Originalklausur von Moritz Lange. Die Arbeit wurde mit 14 Punkten bewertet und gehört zu den vier Arbeiten, die die Note „gut“ errangen. Der Notendurchschnitt betrug 6,2 Punkte.</p>Moritz LangeEberhard Schmidt-Aßmann
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2025-09-292025-09-29117318110.57925/studzr.2006.1.113384