Die Wirksamkeit von Tarifverträgen zur Steuerung des Marktverhaltens von Unternehmen
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Abstract
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern der Abschluss von (Haus-)Tarifverträgen, die auf das Marktverhalten eines Unternehmens zuzugreifen versuchen, möglich ist. Dabei stehen sich die Berufsfreiheit des Unternehmers und die Koalitionsfreiheit der Tarifparteien diametral entgegen. Grundsätzlich denkbar sind nach der hier vertretenen
Auffassung jedenfalls schuldrechtliche Tarifverträge und außertarifvertragliche Vereinbarungen. Jene verstoßen jedoch regelmäßig gegen Art. 12 Abs. 1 GG als verfassungsrechtliche Grenze, sodass Arbeitskämpfe zur Durchsetzung der tariflichen Regelungen unzulässig sind. Im Gegensatz dazu sind freiwillig geschlossene Tarifverträge vielmehr Ausdruck der Berufsfreiheit des Arbeitgebers und somit zulässig.