https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/issue/feedStudentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online2024-08-22T09:22:34+02:00EDV-Ressortedv@studzr.deOpen Journal Systems<p>Die digital auf dieser Plattform erscheinende StudZR-WissOn (<em>Wiss</em>enschaft <em>On</em>line) versammelt von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern verfasste Seminar- und sonstige Studienarbeiten.</p> <p>Das Konzept der StudZR-WissOn ist 2014 aus der <a href="https://studzr.de/archiv.php" target="_blank" rel="noopener">›alten‹ StudZR (den gelben Heften)</a> hervorgegangen, welche Fachaufsätze neben im engeren Sinne didaktischen Inhalten vereinte. Wie die weiterhin im Print verlegte Schwesterzeitschrift <a href="https://studzr.de/ausbildung_konzept.php" target="_blank" rel="noopener">StudZR-Ausbildung</a> erscheint die StudZR-WissOn zweimal jährlich.</p> <p>Das Ziel der Studentischen Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg, jungen Nachwuchswissenschaftlern ein Forum für die Erstpublikation zu bieten, war bei unserer Gründung 2003/2004 ein Novum im deutschen Sprach- und Rechtskreis. Die StudZR-WissOn wird diesem Auftrag gerecht.</p>https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/106013Zurückweisungsrecht des Altschuldners bei der Schuldübernahme gemäß § 414 BGB?2024-07-31T13:46:44+02:00Peter Merkwisson@studzr.de<p>Eine Schuldübernahme nach § 414 BGB erfolgt durch einen Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Übernehmer ohne Mitwirkung des Altschuldners. Darin wird ein Widerspruch zu dem als Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner konzipierten Erlass gemäß § 397 BGB erblickt, der es gebiete, dem Altschuldner bei der gläubigervertraglichen Schuldübernahme ein Zurückweisungsrecht analog § 333 BGB zuzubilligen. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob dieser vermeintliche Widerspruch tatsächlich besteht. Nachdem diese Frage aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen für den befreiten Schuldner verneint wird, soll aufgezeigt werden, weshalb der Verzicht auf eine Beteiligung des Altschuldners an der gläubigervertraglichen Schuldübernahme stringent ist. Abschließend wird auf die konstruktiven Schwierigkeiten einer Analogie zu § 333 BGB hingewiesen.</p>2024-08-22T00:00:00+02:00Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Onlinehttps://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/106014Das neue Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts nach dem MoPeG2024-07-31T13:55:01+02:00Andor Bischofwisson@studzr.de<p>Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Es reformiert das Personengesellschaftsrecht so umfassend wie seit dessen Schaffung nicht mehr. Dabei ist eine neue Registrierungsmöglichkeit für Gesellschaften bürgerlichen Rechts das Kernstück der neuen Regelungen. Dieser Beitrag setzt sich mit diesem Novum auseinander und hinterfragt die gesetzgeberischen Entscheidungen im Hinblick auf Effektivität der Reform und Rechtssicherheit der geschaffenen Rechtslage.</p>2024-08-22T00:00:00+02:00Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Onlinehttps://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/106099Die Die Legitimation der Haftungsbeschränkung im faktischen AG-Konzern sowie im faktischen GmbH-Konzern mit einer GmbH-Tochter im Alleinbesitz2024-08-07T14:09:32+02:00Gereon Schusterwisson@studzr.de<p>Das kapitalgesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip (§ 1 Abs. 1 S. 2 AktG / § 13 Abs. 2 GmbHG) gilt auch dann, wenn der oder die Gesellschafter juristische Personen sind. Es bildet die Grundlage für die Risiko- und Haftungssegmentierung im Konzern: Die Konzernmutter hat nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter einzustehen und umgekehrt keine Konzerntochter für die Verbindlichkeiten ihrer Mutter oder anderer Konzerngesellschaften. Diese Segmentierung ist jedoch in Folge jüngerer Tendenzen konzernspezifischer Haftungsdurchbrechungen in Rechtsprechung, Wissenschaft und Gesetzgebung zunehmend unter Beschuss geraten. Diese Tendenzen bedrohen den Konzern als modernste Organisationsform für Binnenmarkt- und weltweite Aktivitäten. Es bedarf deshalb einer Analyse, welche Argumente die Haftungsbeschränkung im Konzern legitimieren können. Sie herauszuarbeiten und zu bewerten ist Gegenstand des vorliegenden Beitrages.</p>2024-08-22T00:00:00+02:00Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Onlinehttps://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/106102Rechtliche Grundprobleme der Weiterverwendung von Behandlungsdaten zu Forschungszwecken2024-08-07T14:15:57+02:00Amelie Hofmeisterwisson@studzr.de<p>Aus medizinischer, grundrechtlicher, aber auch ethischer Sicht ist bekannt, dass der Nutzen von Behandlungsdaten für Forschungszwecke groß ist und den Erkenntnisgewinn in der Forschung fördert. Der Weiterverwendung dieser Daten außerhalb des ursprünglichen Behandlungskontextes können allerdings verfassungsrechtliche, datenschutzrechtliche sowie ärztliche Pflichten entgegenstehen. Ferner ergeben sich bei der Verwendung von Behandlungsdaten von Minderjährigen, Verstorbenen oder nach dem Widerruf der Einwilligung in die Verwendung durch den Betroffenen Regelungslücken. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Herausforderungen und schließt mit möglichen Lösungsvorschlägen zur Verbesserung und Fortentwicklung des derzeitigen Stands.</p>2024-08-22T00:00:00+02:00Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Onlinehttps://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/106104Die Normativität des Allgemeinen Gewaltverbotes im Verhältnis zur „normativen Kraft des Faktischen“2024-08-07T14:20:11+02:00Karl-Friedrich Stephanwisson@studzr.de<p>Die Art und Weise, auf die sich <em>Russland</em> völkerrechtlicher Begriffe im jüngsten Angriffskrieg gegen die <em>Ukraine</em> bedient, scheint jene alten Geister heraufzubeschwören, die schon früh an der Geltung des Allgemeinen Gewaltverbotes nach Art. 2 Nr. 4 VN-Charta zweifelten. Welche Bedeutung für diese Normativität hat die soziale Wirksamkeit des Allgemeinen Gewaltverbotes, unter Berücksichtigung der Bedingungen des Völkerrechtssystems der VN-Charta mit all seinen Defiziten? Wie verhält sich dazu wiederum das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta, wenn sich auch <em>Russland</em> darauf beruft? Unter anderem die Lehre von der normativen Kraft des Faktischen von <em>Georg</em> <em>Jellinek</em> lässt die Grenzen völkerrechtlicher Normativität greifbar werden und zeigt schließlich, wie resilient das Allgemeine Gewaltverbot weiterhin ist.</p>2024-08-22T00:00:00+02:00Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Onlinehttps://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/106105Buchrezension: Prof. Dr. Eric Wagner, Dr. Moritz Holm-Hadulla und Dr. Marc Ruttloff, Metaverse und Recht2024-08-07T14:23:01+02:00Garry Konrathwisson@studzr.de<p>Rezension des Werkes „Metaverse und Recht“, herausgegeben von <em>Eric Wagner</em>, <em>Moritz Holm-Hadulla </em>und<em> Marc Ruttloff</em>, 2023, erschienen in den Verlagen Vahlen und C.H.Beck, München, 298 Seiten, 69,00 €.</p>2024-08-22T00:00:00+02:00Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online