https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/issue/feed Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online 2024-01-31T19:30:46+01:00 EDV-Ressort edv@studzr.de Open Journal Systems <p>Die digital auf dieser Plattform erscheinende StudZR-WissOn (<em>Wiss</em>enschaft&nbsp;<em>On</em>line) versammelt von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern verfasste Seminar- und sonstige Studienarbeiten.</p> <p>Das Konzept der StudZR-WissOn ist 2014 aus der <a href="https://studzr.de/archiv.php" target="_blank" rel="noopener">›alten‹ StudZR (den gelben Heften)</a> hervorgegangen, welche Fachaufsätze neben im engeren Sinne didaktischen Inhalten vereinte. Wie die weiterhin im Print verlegte Schwesterzeitschrift <a href="https://studzr.de/ausbildung_konzept.php" target="_blank" rel="noopener">StudZR-Ausbildung</a> erscheint die StudZR-WissOn zweimal jährlich.</p> <p>Das Ziel der Studentischen Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg, jungen Nachwuchswissenschaftlern ein Forum für die Erstpublikation zu bieten, war bei unserer Gründung 2003/2004 ein Novum im deutschen Sprach- und Rechtskreis. Die StudZR-WissOn wird diesem Auftrag gerecht.</p> https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/102787 Seenotrettung und Zugang zu fremden Häfen im Völkerrecht 2024-01-30T10:40:02+01:00 Clara Labus wisson@studzr.de <p>Der Beitrag untersucht aus völkerrechtlicher Sicht, ob <em>Carola Rackete</em> am 29.6.2019 mit der <em>Sea-Watch&nbsp;3</em> in den Hafen von Lampedusa einlaufen durfte, obwohl die italienische Hafenbehörde ihr zuvor die Einfahrt verweigert hatte. In Betracht kommt eine Anwendung des allgemeinen Hafenzugangsrechts, des Zugangsrechts aus den Regeln zum <em>Place of Safety</em> oder des völkergewohnheitsrechtlichen Nothafenrechts. Ein allgemeines Hafenzugangsrecht wird abgelehnt. Auch aus den Regeln zum <em>Place of Safety</em> kann sich kein Hafenzugangsrecht ergeben. Aber: <em>Rackete</em> berief sich zu Recht auf das völkergewohnheitsrechtliche Nothafenrecht.</p> <p>On 29.6.2019, <em>Carola Rackete</em>, captain of the <em>Sea-Watch&nbsp;3</em>, decided to enter the port of Lampedusa without the permission of the Italian coast guard. This paper examines her decision under international law. The paper discusses the following approaches to a possible right to enter foreign ports: firstly, a general right to access all ports; secondly, the rules concerning the <em>Place of Safety</em> and, thirdly, customary international law. There is no general right to access all ports. Furthermore, the rules concerning the <em>Place of Safety</em> do not grant access to foreign ports. However, according to the author, <em>Rackete</em> rightfully invoked the right to enter the port of Lampedusa due to distress aboard the vessel in compliance with customary international law.</p> 2024-01-31T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/102855 Ein Sondertribunal für die Ukraine? 2024-01-31T17:29:11+01:00 Mareike Korte wisson@studzr.de <p>„Wir erleben eine Zeitenwende. […] Im Kern geht es um die Frage, ob Macht das Recht brechen darf, ob wir es Putin gestatten, die Uhren zurückzudrehen in die Zeit der Großmächte des 19. Jahrhunderts, oder ob wir die Kraft aufbringen, Kriegstreibern wie Putin Grenzen zu setzen.“ Bundeskanzler <em>Olaf Scholz</em> reagierte mit diesen Worten auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und stellte dabei die wichtige Frage, ob Macht das Recht brechen darf und vor allem welche Grenzen aufgezeigt werden müssen, falls Recht durch Machtausübung gebrochen wird.</p> <p>Inhalt dieses Beitrags kann nicht die Darstellung der Gesamtheit der Verbrechen sein, die im Zuge des Angriffskrieges seit 2022 begangen wurden. Vielmehr soll ein Blick darauf geworfen werden, was nach Kriegsende in völkerstrafrechtlicher Sicht passieren und wie die Aufarbeitung des begangenen Unrechts aussehen kann.</p> <p>Nach <em>Scholz</em> sollte dem russischen Aggressor Grenzen gesetzt werden. Dies ist aber selbst mit gebündelter internationaler Kraft, innerhalb des Internationalen Strafgerichtshofs, kaum zu bewältigen.<a href="#_ftnref1" name="_ftn1"></a></p> 2024-01-31T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/102788 Die anfechtbare Aufrechnung – zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 8.12.2022, IX ZR 175/21 2024-01-30T10:47:10+01:00 Simon Heinrich wisson@studzr.de <p>Die im modernen Wirtschaftsleben weitverbreitete Aufrechnung ist für den Gläubiger wegen §&nbsp;94 InsO auch in der Insolvenz des Schuldners grundsätzlich ein effektives Instrument, um Befriedigung für eine Forderung gegen den Schuldner zu erlangen. Die Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz findet jedoch ihre Grenze in §&nbsp;96 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;3 InsO im Fall einer anfechtbar erlangten Aufrechnungsmöglichkeit. Greift §&nbsp;96 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;3 InsO ein, läuft der Gläubiger Gefahr, seine eigene Schuld vollständig zur Masse erfüllen zu müssen, auf seine Insolvenzforderung hingegen nur die üblicherweise sehr geringe Insolvenzquote zu erhalten. Für den Gläubiger ist es daher essenziell, das Eingreifen von §&nbsp;96 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;3 InsO zu vermeiden. Der Beitrag analysiert im Licht der ergangenen Judikatur zu §&nbsp;96 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;3 InsO dessen Voraussetzungen und problematisiert insbesondere, wann eine Aufrechnung als inkongruente Deckung (§&nbsp;131 InsO) einzuordnen ist, wobei ein eigener Ansatz zur Abgrenzung vorgestellt wird. Der Beitrag schließt mit einer Besprechung des <em>BGH</em>-Urteils vom 8.12.2022 (IX ZR 175/21) zu den Voraussetzungen von §&nbsp;96 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;3 InsO anhand der zuvor gewonnenen Erkenntnisse.</p> 2024-01-31T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/102789 Die Besteuerung von Optionsgeschäften – Anforderungen des Leistungsfähigkeitsprinzips? 2024-01-30T10:53:37+01:00 Tim Buchholz wisson@studzr.de <p>Optionsgeschäfte sind Finanzinstrumente, bei denen die Beteiligten auf Kursegewinne bzw. -verluste spekulieren. Wie sich der Börsenkurs eines Wirtschaftsguts entwickelt, kann nie mit Sicherheit vorhergesehen werden. Es handelt sich um risikobehaftete Geschäfte, mit denen hohe Gewinne erzielt werden können; zugleich bergen sie auch die Gefahr hoher Verluste. Der Beitrag analyisiert die Besteuerung der Optionsgeschäfte und beantwortet die Frage, inwiefern der Gesetzgeber bei der Gesetzgebung sowie die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung bei der Anwendung der Gesetze das Leistungsfähigkeitsprinzip berücksichtigen.</p> 2024-01-31T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/studzrwo/article/view/102790 Untersuchung zu Robert Alexy, Individuelle Rechte und kollektive Güter, in: Recht, Vernunft, Diskurs – Studien zur Rechtsphilosophie 2024-01-30T10:55:14+01:00 Helena Hölschermann wisson@studzr.de <p><em>Robert Alexy</em> widmet sich in „Individuelle Rechte und kollektive Güter“, in: <em>ders.</em>, Recht, Vernunft, Diskurs – Studien zur Rechtsphilosophie, Frankfurt am Main 1995, S.&nbsp;232&nbsp;ff. der Frage nach dem Verhältnis von individuellen Rechten und kollektiven Gütern in demokratischen Verfassungsstaaten. Im Rahmen einer begrifflichen und normativen Analyse bemüht er den Nachweis, dass es zwar begrifflich möglich ist, das eine auf das andere zu reduzieren. Indes sprächen normative Gründe gegen eine Reduktion. In jedem rechtfertigungsfähigen normativen System müsse es sowohl individuelle Rechte als auch kollektive Güter mit eigener Kraft geben. Dabei behauptet <em>Alexy </em>einen prima facie-Vorrang individueller Rechte vor kollektiven Gütern. Gegenstand dieses Beitrags ist eine Untersuchung der Ausführungen <em>Alexys</em> zum Verhältnis von individuellen Rechten und kollektiven Gütern durch Zusammenfassung, Gegenüberstellung und Diskussion der Thesen.</p> 2024-01-31T00:00:00+01:00 Copyright (c) 2024 Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg – Wissenschaft Online