Beitragseinreichung

Richtlinien für Autor/innen

Beitragseinreichung

Beitragsanmeldungen und -einreichungen können jederzeit erfolgen und sind direkt an die wissenschaftliche Redaktion der hessenARCHÄOLOGIE des LfDH zu richten. Über die Annahme eines Beitrags entscheidet der Herausgeber nach erfolgter Qualitätsprüfung durch die wissenschaftliche Redaktion; ein Peer-Review-Verfahren ist nicht vorgesehen. Im Fall universitärer Examensarbeiten wird um die Vorlage einer Stellungnahme der Hauptgutachterin/des Hauptgutachters zum Publikationsvorhaben gebeten. Allgemein werden Beiträge in deutscher und englischer Sprache angenommen.

Erklärung zur Publikation

Grundlegend für die Beitragsannahme sind die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte durch die Autorin/den Autor an das LfDH, Gewährleistungen derselben bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu den Rechten Dritter an Text und Bild sowie eine Zustimmung zur Nutzung personengebundener Daten durch das LfDH im Rahmen der DSGVO. Die Anerkennung dieser juristischen Vorgaben erfolgt über eine schriftliche Erklärung seitens der Autorin/des Autors.

Richtlinien für Autorinnen und Autoren

Über einzuhaltende formale Vorgaben hinsichtlich der Text- und Bildvorlagen bei der Beitragseinreichung informieren Publikationsrichtlinien.

Printversion

Eine Printversion der „Fundberichte Hessen Digital“ ist jeweils nach Abschluss einer Online-Ausgabe als Print-on-Demand-Publikation vorgesehen.

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