Zu Artikeldetails zurückkehren Kunstversteigerungen: Haben die Umsetzung der Verbraucherrechte-richtlinie und die Definition der „öffentlich zugänglichen Versteigerung“ in § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 10 BGB einen Einfluss auf die Auslegung des § 474 Abs. 2 S. 2 BGB? Herunterladen PDF herunterladen