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Kunstversteigerungen: Haben die Umsetzung der Verbraucherrechte-richtlinie und die Definition der „öffentlich zugänglichen Versteigerung“ in § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 10 BGB einen Einfluss auf die Auslegung des § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?
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