Altstadtsatzungen als flankierende Maßnahme zum Schutze von Gesamtanlagen gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz. Dargestellt am Beispiel von Ladenburg im Rhein-Neckar-Kreis
Identifier (Artikel)
Statistiken
Veröffentlicht
2014-06-13
Ausgabe
Rubrik
Sprache
de
Schlagworte
Altstadtsatzung, Ladenburg, Gesamtanlage, Städtebau, Ortsbild