Individualbestimmungen des Anbieters bei Onlineauktionen
Identifier (Artikel)
Abstract
Internetauktionen sind längst ein Milliardenmarkt. 12 Millionen Deutsche nehmen daran teil. Juristisch ist jedoch vieles Neuland. Probleme entstehen häufig dann, wenn ein Anbieter von den durch das Auktionshaus festgelegten und von den Teilnehmern akzeptierten Auktionsregeln abweicht, beispielsweise in sein Angebot hineinschreibt, es handele sich nur um eine Umfrage, ein Verkauf sei gar nicht oder erst ab einem bestimmten Preis gewollt. Während eine Literaturansicht solche Individualbestimmungen grundsätzlich für unwirksam hält, räumt ihnen die Rechtsprechung zumeist Vorrang vor den AGB des Auktionshauses ein. Im folgenden Aufsatz soll geklärt werden, wie es zu diesen unterschiedlichen Ansätzen kommen kann und welche Meinung zu sachgerechteren und dogmatisch korrekteren Ergebnissen führt.Statistiken
Veröffentlicht
2024-04-28
Ausgabe
Rubrik
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht