„Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit?“

Das Bundesverfassungsgericht in der selbst verschuldeten Zwickmühle zwischen Sonderrechtsverbot und Friedlichkeitsgebot

  • Tristan Barczak (Autor/in)

Abstract

Immer wieder muss sich das Bundesverfassungsgericht mit den verfassungsrechtlich virulenten Bereichen des Versammlungsrechts und des Staatsschutzstrafrechts auseinandersetzen. Angesichts eines in der gesetzgeberischen Tätigkeit zu verzeichnenden Trends zur Schaffung immer weiterer Sondervorschriften gegen nationalsozialistische Bestrebungen sah sich das Gericht in der zu besprechenden  Entscheidung vor die Herausforderung gestellt, den noch jungen Straftatbestand des § 130 Abs. 4 StGB auf seine Verfassungsmäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Verbot von Sonderrecht für die Meinungsfreiheit, zu überprüfen. Der dabei vom BVerfG eingeschlagene Weg ist so unkonventionell wie dogmatisch zweifelhaft. Mit einem derartigen maßgeblich vom Ergebnis her gedachten Ansatz würde jedenfalls jeder Student eine verfassungsrechtliche Klausur schwerlich bestehen können.

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Veröffentlicht
2024-04-28
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Öffentliches Recht
Schlagworte
Verfassungsrecht