Ist das bloße Aufrufen kinderpornografischer Dateien strafbar?
Zugleich Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg v. 15.2.2010 – 2–27/09 (REV), NJW 2010, 1893
Identifier (Artikel)
Abstract
In Rechtsprechung und Literatur wird kontrovers über die Frage diskutiert, ob das gezielte Suchen nach kinderpornografischen Dateien im Internet zu dem ausschließlichen Zweck, diese nach Aufruf zu betrachten, bereits als „Unternehmen zur Besitzverschaffung“ i. S. d. § 184b Abs. 4 S. 1 StGB zu werten ist. Obwohl das OLG Hamburg für seine Urteilsfindung in rechtsmethodisch vorbildlicher Weise alle Register juristischer Auslegungskunst zieht, vermag seine Entscheidung nach Auffassung des Verfassers im Ergebnis nicht zu überzeugen.