Das Projekt eines NS-Volksgesetzbuchs und das ZGB der DDR – Ein Vergleich
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Abstract
Zweimal standen im 20. Jahrhundert deutsche Juristen vor der Aufgabe, eine Alternative zum BGB zu erarbeiten. In beiden Fällen geschah dies vor dem Hintergrund einer totalitären Diktatur: In der DDR wurde 1975 das BGB durch ein neues Zivilgesetzbuch ersetzt. Im Dritten Reich arbeitete die Akademie für Deutsches Recht von 1939 bis 1944 an einem „Volksgesetzbuch“, das jedoch nicht über das Entwurfsstadium hinauskam, da die Arbeiten kriegsbedingt abgebrochen werden mussten. Beide Kodifikationen sind stark von der jeweils herrschenden Ideologie geprägt. Eine Gemeinsamkeit von Nationalsozialismus und Sozialismus, die in beiden Gesetzen deutlich wird, ist die Überordnung des Gemeinwohls über das Individuum. Beide Gesetze nehmen jedoch auch in Abgrenzung zum BGB Neuerungen vor, die nicht in erster Linie der Ideologie geschuldet sind und Anregungen für die weitere Rechtsentwicklung sein könnten.