Systemkonformität und Wertungskonkordanz einer vertragsrechtlichen Bestätigungslösung bei unerlaubter Telefonwerbung
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Abstract
Die im Rahmen der Beratungen zum Telefonwerbung-Bekämpfungsgesetz (BGBl. I 2009, S. 2413) vom Bundesrat vorgeschlagene „Bestätigungslösung“ wirft zahlreiche dogmatische Streitfragen auf. Neben der zweifelhaften Stellung einer vertragsrechtlichen Sanktion im UWG wäre das Wirksamkeitserfordernis einer Bestätigungserklärung bei im Rahmen unerlaubter Telefonwerbung geschlossener Verträge auch dem allgemeinen Zivilrecht fremd.
Problematisch erscheint es insbesondere, dass eine vertragsrechtliche Sanktion gewählt werden soll, die an den rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des angerufenen Verbrauchers anknüpft. Daneben ist zu fragen, ob die geforderte „Bestätigungslösung“ ein – systemwidriges – Gestaltungsrecht schafft, das allein durch Unterlassen ausgeübt werden kann, und wie ein wertender Vergleich zu den allgemeinen bürgerlichrechtlichen Instituten ausfällt.