Deutsch-polnisch-ungarische Rechtsvergleichung im GmbH-Recht
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Abstract
Einen Forschungsschwerpunkt der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft an der Andrássy-Universität Budapest bildet die Beschäftigung mit den Rechtsordnungen der EU-Beitrittsstaaten. Während in Deutschland die Überzeugung vorherrscht, gerade auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts folgten diese Staaten weitgehend dem Vorbild des
deutschen Rechts, legt eine intensivere Beschäftigung mit den neuen Gesetzbüchern Polens und Ungarns bald wichtige Unterschiede offen. Diese sind nicht nur für deutsche Investoren bzw. ihre Rechtsberater von Interesse, sondern regen zudem zu einer vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung an, deren Ergebnisse auch bei der Fortentwicklung der
deutschen Rechtsordnung Beachtung finden könnten. Im folgenden Beitrag wird dieser Forschungsansatz mit Blick auf die Binnenordnung der GmbH näher ausgeführt, wobei es in erster Linie um die Stellung der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane geht. Aus Platzgründen soll dagegen die Gesellschafterversammlung nur behandelt werden, soweit deren
Verhältnis zu den anderen Organen betroffen ist.
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