Das Strafrecht, seine Zwecke und seine Alternativen

  • Peer Stolle (Autor/in)

Abstract

Das Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz, indem es das Vertrauen in die Rechtsordnung stärkt, potentielle Delinquenten von der Begehung von Straftaten abschreckt, überführte Straftäter behandelt und die Gesellschaft vor ihnen schützt. Allerdings, so die Ergebnisse der empirischen Forschung, erfüllt das Strafrecht kaum diese Ziele: Weder im Bereich der Spezial- noch der Generalprävention sind eindeutige Hinweise darauf zu finden, dass die staatliche Strafe tatsächlich präventive Effekte erzielt. Diese Erkenntnisse eröffnen den Raum für die Suche nach Alternativen. So kann sich das Strafrecht aus einigen Bereichen zurückziehen, ohne einen Funktionsverlust erleiden zu müssen. Darüber hinaus sind andere Reaktionsmöglichkeiten vorhanden, die in ihrer präventiven Funktion wirksamer sind, aber weniger stark in die Rechtsgüter des Straftäters eingreifen, als die Strafe.

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Veröffentlicht
2025-09-29
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Strafrecht