Die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre Feinde – Anmerkungen zur Autorität des Rechts
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Abstract
Der folgende Beitrag geht anhand der aktuellen Diskussion um die ‚Extremismusklausel‛ in den Programmen gegen ‚Rechtsextremismus‛ der Bundesregierung und des sächsischen Innenministeriums der Frage nach, woher ein Bezug auf Recht und Verfassung bzw. Bundesverfassungsgericht in politischen Debatten Autorität gewinnt. Antworten auf diese Fragewerden in der deutschen Staatsrechtstheorie sowie den Annahmen zur politischen Kultur gesucht. Vor allem aber wird der theoretische Ansatz von Jacques Derrida herangezogen. Mittels seiner Aussagen lassen sich ein mystischer Grund der Autorität und eine aporetische Struktur des Rechts darstellen. Recht auto-autorisiert sich, benötigt dennoch stetige Bejahung. Diese Bejahung kann auch das geforderte Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein, dass in der ‚Extremismusklausel‛ unterschrieben werden soll. Dieses Bekenntnis soll Demokratie schützen. Versteht man aber Demokratie im Derridaschen Sinne als eine entgrenzte, kommende, wird klar, dass eine Beschränkung ebenjener – und sei es auf eine freiheitlich demokratische Grundordnung – das verursacht, was es vorgibt, vermeiden zu wollen: die Zerstörung der Demokratie.
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Veröffentlicht
2014-12-11
Rubrik
Sprache
de
Schlagworte
Demokratie, Extremismus, Recht, Bundesverfassungsgericht, freiheitliche demokratische Grundordnung