Sainte-Glossinde, Saint-Mihiel und der Streit um Lacroix-sur-Meuse (ca. 1187– 1210)

Ein außergewöhnlich gut dokumentierter Fall päpstlich delegierter Gerichtsbarkeit (Untersuchung und Edition)

Identifier (Artikel)

Abstract

In den Jahren zwischen 1187 und 1210 standen sich die Äbtissin von Sainte-Glossinde in Metz und der Abt von Saint-Mihiel (Diözese Verdun) in einem äußerst langwierigen Rechtsstreit gegenüber. Verhandelt wurde er überwiegend vor päpstlich delegierten Richtern, doch traten daneben auch lokale Schiedsgerichte, die den Prozessverlauf entscheidend beeinflussten. Die außergewöhnliche und für diese Zeit einzigartige Überlieferungsdichte des Rechtsstreits, dessen Akten sich in den Beständen der Abtei von Sainte-Glossinde finden, erlaubt es, die praktische Umsetzung und Reichweite der päpstlichen Delegationsgerichtsbarkeit im regionalen Kontext anhand eines konkreten Einzelfalls zu untersuchen. Näher beleuchtet werden in diesem Bei- trag zum einen einzelne Abläufe des Verfahrens (Auswahl der Delegaten und Verhandlungsorte; Übergänge zwischen den Prozessphasen) und zum anderen das Zusammenspiel zwischen delegierten Richtern und lokalen Instanzen. Dabei wird unter anderem gezeigt, dass die Kurie den Streitenden angesichts der sich abzeichnenden Ausweglosigkeit des Konflikts zusehends weniger Spielraum bei der Auswahl der Delegaten ließ. Des Weiteren wird deutlich, dass sich in diesem Fall die Reichweite des Handelns delegierter Richter nicht allein anhand der Anerkennung ihrer Urteile durch die Streitparteien ermessen lässt. Sie manifestiert sich vielmehr in einem breiten Spektrum an Reaktionen verschiedener regionaler Akteure, welche die Anweisungen der Delegaten in unterschiedlicher Weise aufgriffen und so ihrerseits das Prozessgeschehen beeinflussten.

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Veröffentlicht
2025-01-15
Rubrik
Sprache
de