La figure germanique de Charlemagne au XVIIIe siècle en France
La souveraineté à l’épreuve du régime mixte
Identifier (Artikel)
Abstract
Im 18. Jahrhundert ist die Figur Karls des Großen Gegenstand einer Debatte zwischen Befürwortern des Absolutismus und Republikanern, die als Vorwand dient, das Konzept der Souveränität als solches zu hinterfragen. Absolutisten wie der Abt Dubos entwickeln eine Historiographie, die Franzosen und Römer parallelisiert und darauf abzielt, das öffentliche Recht der Kaiserzeit auf die gesamte Geschichte Frankreichs zu projizieren – entgegen des von Tacitus beschriebenen demokratischen Erbes der Germanen. Die postulierte Parallelität findet ihre Begründung in der Behauptung von Gregor von Tours, der zufolge der byzantinische Kaiser Anastasios den fränkischen König Chlodwig mit dem Titel und den Abzeichen eines Patricius, eines Konsuln oder sogar eines Augustus’ und Kaisers ausgestattet haben soll. Mit der Annahme des Kaisertitels hätte sich Karl der Große in diese Tradition eingeschrieben und auf diese Weise eine staatsrechtliche Kontinuität von den Merowingern bis zu den Bourbonen sichergestellt. Dem Studium des Digests ziehen Republikaner wie die Brüder Étienne Bonnot de Condillac und Abt Gabriel Bonnot de Mably das der Kapitularien vor, welche die Spuren der Barbarenherrschaft bewahren, um die republikanische Erinnerung an die Mischverfassung zu pflegen. Die Souveränität der Rechtssetzung liegt beim Marsfeld, während der König auf die Ausführung der Gesetze beschränkt ist. Karl der Große wird gegen die römisch-kaiserzeitliche Tradition zum Wiederhersteller der démocratie tempérée der germanischen Franken. Diesen erscheint die Existenz einer Nationalversammlung von nun an als Instrument, um das System der wider- streitenden Kräfte ins Gleichgewicht zu bringen und im selben Atemzug das von Bodin geerbte Souveränitätskonzept zu delegitimieren. Die republikanische Figur eines demokratischen Karl des Großen begleitet folglich die Rechtfertigung der Wiedereinberufung der Generalstände.