Der Papst als Konsekrator
Ein Katalog der Weihehandlungen Leos IX.
Identifier (Artikel)
Abstract
Bis zur »papstgeschichtlichen Wende« im 11. Jahrhundert spielten die römischen Bischöfe keine Sonderrolle in der Geschichte der heiligen Räume innerhalb der christianitas. Eine epochale Zäsur stellte der Pontifikat Leos IX. (1049–1054) dar: Dem elsässischen Reformpapst sind insgesamt über sechzig Weihen von Kirchen, Altären und Friedhöfen zugeschrieben worden, die bis auf eine einzige Ausnahme alle außerhalb Roms stattgefunden haben sollen. Resultat der intensiven Weihetätigkeit, die im Kontext der rastlosen Reisetätigkeit dieses Papstes stattfand, war die beispiellose Einflussnahme des Nachfolgers Petri auf die Liturgie der peripheren Kirchen. Hier genannt seien vor allem die von Leo IX. verliehenen Altarprivilegien, die den besuchten Kirchen die römische Liturgie als maßgebliches Vorbild boten und eine besondere, mit der persona papae verbundene Sakralität zum Ausdruck brachten. Außerdem erfolgten einige Konsekrationen im Zusammenhang mit Elevationen von Heiligenreliquien, bei denen der Papst als oberste Instanz im Bereich der Heiligsprechung auftrat. Angesicht der historischen Tragweite der Weihetätigkeit Leos IX., die sich nicht nur aus der Ausübung des petrinischen Amts, sondern auch aus den verwandtschaftlichen und kirchenpolitischen Beziehungen des Papstes in seiner elsässischen Heimat und im oberlothringischen Raum erklärt, erscheint die Erstellung eines ausführlichen Weihekatalogs, in dem die entsprechenden Quellen, Regesten und Literatur verzeichnet werden, mehr als angebracht.
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