Nathalie Le Bouëdec, Professorin für deutsche Geschichte und Landeskunde an der Université de Bourgogne in Dijon, gehört in Frankreich zu den besten Kennerinnen der Geschichte der deutschen Justiz im 20. Jahrhundert. In vielen ihrer Arbeiten geht es darum, welche gesellschaftlichen Erwartungen an die Justiz herangetragen wurden, welche Bedeutung die Massenmedien für Diskurse um Recht und Justiz in der deutschen Gesellschaft hatten und wie die Justiz in Demokratie und Diktatur operierte.
Ihr neues, auf ihrer Habilitationsschrift beruhendes Buch befasst sich mit einem Aspekt, der von der bisherigen Forschung vergleichsweise wenig beachtet wurde: dem schwierigen Verhältnis zwischen Justiz und Massenmedien in der frühen Bundesrepublik. Dazu zieht sie vor allem Justizakten aus verschiedenen Landesarchiven, juristische Fachzeitschriften und die Presseberichterstattung heran. Neben den üblichen Verdächtigen (Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel, Die Zeit) werden auch Boulevardblätter und -magazine wie die Bild-Zeitung und die Illustrierte Quick ausgewertet,was einer möglichen Verengung auf einen primär bürgerlichen Diskursraum effektiv entgegenwirkt.
Ganz ausdrücklich geht es in diesem Buch nicht zentral um die Frühphase der juristischen »Aufarbeitung« der NS-Verbrechen, die trotz großen Engagements einzelner Juristen insgesamt unzureichend und viel zu oft skandalös ausfiel. Le Bouëdec interessiert sich vielmehr für den Beitrag, den der juristische Alltag im Gericht – wie er von Journalisten vermittelt und popularisiert wurde – zur demokratischen Kultur in der Ära Adenauer leistete. Dabei fragt sie insbesondere, welche Wirkung die technologische Entwicklung, vor allem die Ausbreitung audiovisueller Medien und der Erfolg der Boulevardpresse, auf das Wechselspiel von Justiz und Gesellschaft hatten. Ein Trend, der im Untersuchungszeitraum an Bedeutung gewann, war, dass Forderungen nach einer demokratischen, transparent agierenden Justiz wichtiger wurden. Anders als in der Weimarer Republik legte dies bereits in der jungen Bundesrepublik die Grundlage dafür, dass die Justiz zu einer Garantin demokratischer Staatlichkeit werden konnte – ein Effekt, der sich allerdings erst mit einer Verzögerung von gut zwei Jahrzehnten voll auswirkte. Im Untersuchungszeitraum 1945 bis 1963 dominierten die Ambivalenzen.
Die Studie ist in drei große Abschnitte gegliedert. In einem ersten Teil, der die Jahre unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bis 1950 behandelt, geht es um die Übergangsphase und die Neuausrichtung des Verhältnisses von Rechtsprechung und Massenmedien nach dem Ende der NS-Diktatur. Zentral ist für Le Bouëdec das Schlagwort von der Vertrauenskrise. Geprägt worden war dieser Begriff in den 1920er-Jahren in der Diskussion um die »politische Justiz«. Die Autorin zeigt, dass derartige Einschätzungen in den unmittelbaren Nachkriegsjahren weiterwirkten und Debatten zwischen Journalisten und Juristen zum Teil mit sehr ähnlichen Argumenten wie in der Weimarer Republik ausgetragen wurden. Neu war nach 1945, dass das weiterhin vorhandene Kontrollbedürfnis der Juristen, Ausdruck eines anhaltenden Misstrauens gegen die Einmischung vermeintlich unbefugter Journalisten in die Rechtspflege, nach und nach von einem eher pragmatischen Verhältnis abgelöst wurde.
Der zweite Teil des Buches handelt von den »kurzen 1950er‑Jahren«, die, so die Autorin, von einer »fragilen Normalität« in den Beziehungen zwischen Justiz und Massenmedien gekennzeichnet waren – wobei kritisch gefragt werden könnte, ob »Normalität« tatsächlich der sinnvollste Oberbegriff für diese Phase der temporären Gewöhnung an ein letztlich prekär bleibendes Verhältnis ist. Gestützt auf umfangreiche Archivrecherchen arbeitet Le Bouëdec die wichtige Rolle der Justizpressestellen und der Pressedezernenten als Vermittler zwischen Justiz und Massenmedien heraus. Auch in diesem Fall bestanden Kontinuitäten zu den Justizpressestellen in Preußen, die Ende der 1920er-Jahre eine erste Phase der Professionalisierung vorangetrieben hatten. In den 1950er-Jahren gelang es den Pressedezernenten besonders in mittleren und kleinen Städten, ein Vertrauensverhältnis zu den Lokaljournalisten aufzubauen und so deren Berichterstattung zu prägen. Diese reale Abhängigkeit stand in Spannung zur normativen Erwartung an die Journalisten in der Bundesrepublik, als »vierte Gewalt« die Arbeit der Judikative kritisch zu begleiten.
Interessanterweise war es gerade die sogenannte Qualitätspresse, die ihren Anspruch auf Respektabilität mit politischer Mäßigung bezahlte. Die 1958 vom Presserat veröffentlichten »Richtlinien für die Gerichtsberichterstattung« brachten diese Entwicklung klar zum Ausdruck. Zugleich waren sie ein Zeichen dafür, dass die Justiz ihre Vorbehalte gegen den Journalismus zumindest ein Stück weit aufgab. Diese Annäherung war nicht zuletzt Folge der zunehmenden Akzeptanz der neuen politischen Ordnung und ihrer Repräsentanten. Inwiefern die wirtschaftliche Entwicklung mit dem rasch steigenden Wohlstand und den vergleichsweise hohen Beamtengehältern dafür verantwortlich waren, dass selbst konservativ-reaktionäre Juristen ihren Frieden mit der Justizpressepolitik in der frühen Bundesrepublik machten – ganz anders als in der Zwischenkriegszeit – ist eine Frage, die sich aufdrängt. Auf der Seite des Journalismus spielte es sicher eine Rolle, dass die kommunistische Presse spätestens mit dem Verbot der KPD 1956 entscheidend geschwächt war und daher Fundamentalopposition gegen die, wie die extreme Linke meinte, »Klassenjustiz« kaum noch möglich war. Es dominierte in dieser Zeit, so Le Bouëdec, ein latent willfähriger »Konsensjournalismus«, der nur noch selten antagonistische Meinungen aufeinanderprallen ließ.
Dass sich diese temporäre Beruhigung nicht zu einer längerfristigen Allianz zwischen Justiz und Massenmedien entwickelte, zeigt die Autorin im dritten Teil, der die Jahre 1958 bis 1963 umfasst. Sichtbar wird, dass die Liberalisierung der Gesellschaft und die Modernisierung des Mediensystems schneller und weiter voranschritten, als es zumindest den konservativen Juristen im Staatsdienst recht war. Die Autorin spricht hier von einem »Prozess der De-Synchronisierung«. Auf Forderungen, Fotoreporter, Radio- und Fernsehjournalisten zumindest bei aufsehenerregenden Prozessen zuzulassen, um die Bürger audiovisuell zeitgemäß zu informieren, reagierten nicht wenige Juristen mit dem alten Vorwurf der »Störung der Rechtspflege«. Das Verhältnis war nun wieder stärker konfrontativ, auch weil unterschiedliche Demokratievorstellungen aufeinanderprallten. Doch der Strukturwandel der Justizöffentlichkeit ließ sich nicht umkehren. Die politischen Veränderungen in der zweiten Hälfte der 1960er-Jahre sorgten endgültig dafür, dass ein Zurück zu reaktionären Positionen im Verhältnis von Justiz und (Medien-)Öffentlichkeit ausblieb.
Die Autorin weist in ihrem Fazit zurecht auf die »Vielstimmigkeit des Diskurses« hin. Tatsächlich trägt ihre Untersuchung dazu bei, sich von tradierten Klischees à la Sensationspresse versus reaktionäre Richterschaft zu lösen, indem sie die Positionen der zeitgenössischen Akteure nuanciert historisiert und kontextualisiert. Fallstudien zu einzelnen Gerichtsprozessen und ihrer Berichterstattung hätten die Anschaulichkeit der Darstellung weiter erhöhen können. Le Bouëdecs Arbeit leistet insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Kultur- und Mediengeschichte der deutschen Justiz im 20. Jahrhundert und regt darüber hinaus an, in Zukunft systematischer danach zu fragen, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise die Justiz in einer modernen Mediengesellschaft demokratisch wirksam werden kann.
Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:
Daniel Siemens, Rezension von/compte rendu de: Nathalie Le Bouëdec, La justice ouest-allemande face aux médias (1945–1963). L’impossible relation de confiance?, Villeneuve-d’Ascq (Presses universitaires du Septentrion) 2024, 370 p. (Collection S. Temps, espace, société, 2299), ISBN 978-2-7574-4240-1, EUR 26,00., in: Francia-Recensio 2026/1, 19.–21. Jahrhundert – Histoire contemporaine, DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2026.1.115151





