Im Jahr 1363 belehnte der französische König Johann II. seinen vierten Sohn Philipp den Kühnen mit dem Herzogtum Burgund. Die Herrschaft von Philipp und seinen Nachfolgern aus dem Haus Valois war so schillernd, dass sie die der zuvor regierenden Herzöge aus der langlebigen Dynastie der Kapetinger überstrahlte. So steht auch die Forschung zu den kapetingischen Herzögen von Burgund immer noch im Schatten der Valois. Wer sich einen umfassenden Überblick über die kapetingischen Herzöge verschaffen will, war bisher auf sehr alte Standardwerke angewiesen: die neunbändige Histoire des ducs de Bourgogne de la race capétienne, die Ernest Petit 1905 abgeschlossen hat, die 1918 und 1933 erschienenen Publikationen von Henri Jassemin zum Finanzwesen unter den Herzögen und Jean Richards Monographie Les ducs de Bourgogne et la formation du duché von 1954. Zahlreiche weitere Studien erhellten zwar Einzelaspekte, allerdings fehlte lange eine neue Synthese zur Spätzeit der kapetingischen Herzöge. Auch wenn David Bardey nach eigener Aussage keine »histoire totale« (18) präsentieren möchte, hat er mit der vorliegenden Monographie, die auf seiner 2022 verteidigten Dissertation beruht, eine solche Synthese vorgelegt. Bardey erweist sich als hervorragender Kenner der vor allem französischsprachigen Forschung zur Geschichte des Herzogtums Burgund im 13. und 14. Jahrhundert. Es gelingt ihm, mit Hilfe administrativer Quellen eine kohärente Geschichte der Herrschaft der kapetingischen Herzöge Robert II. (1272–1306), Hugo V. (1306–1315) und Odo IV. (1315–1349) zu schreiben. Die Herrschaft Philipps von Rouvres (1349–1361), des letzten, kinderlosen Herzogs aus dieser Dynastie, wird hingegen ausgespart. Die Studie verfolgt das Ziel, die Entwicklung der herrschaftlichen Verwaltung des Herzogtums aufzuzeigen und diese in neue Forschungen zur spätmittelalterlichen Verwaltung in Frankreich und im Reich, zur pragmatischen Schriftlichkeit sowie zu den écritures grises einzuordnen.

Bardey schöpft für seine Analyse hauptsächlich aus Archivquellen und besonders aus den Beständen der Archives départementales de la Côte-d’Or in Dijon. Die wechselvolle Geschichte des herzoglichen Archivs, das durch Vernachlässigung und bewusste Zerstörungen im Zuge der Revolutionen dezimiert wurde, wird zu Beginn des Buches mit sehr klaren Strichen nachgezeichnet. Der Hauptteil gliedert sich dann in drei große Überkapitel, welche die burgundische Verwaltungsgeschichte des Herzogtums von 1272 bis 1349 in drei Phasen gliedern. Die Ausführungen in den einzelnen Unterkapiteln sind mitunter sehr akribisch und werden von konzisen Zwischenfazits abgeschlossen. Angesichts der daraus resultierenden Fülle von Erkenntnissen ist es unmöglich, hier alle zu würdigen, weshalb im Folgenden nur die groben Ergebnisse präsentiert und einige Einzelergebnisse herausgegriffen werden.

Der erste Teil folgt einem mikrohistorischen Ansatz und skizziert die Entwicklungen der herzoglichen Administration unter dem maître Raoul Floichart de Beaune († 1289). Der maître Raoul war ein burgundischer Kanoniker und Berater Herzog Roberts II., der den Mémorial des finances zusammenstellte. Dieser quellenferne, von Jassemin geprägte Begriff, bezeichnet ein Register, das den herrschaftlichen Wandel dokumentiert, der sich Ende des 13. Jahrhunderts im Herzogtum vollzog. Als »gestionnaire polyvalent capable d’assurer de multiples tâches au service du pouvoir« (68) unterstanden dem maître Raoul das Rechnungswesen, die Urkundenproduktion sowie das Verwaltungsarchiv, wobei diese Bereiche miteinander verzahnt waren und in enger Absprache mit dem Herzog geführt worden sein müssen. Im Mémorial etablierte er Listen als effizientes Herrschaftsinstrument. Zur gleichen Zeit wurden Urkunden großformatiger und der Herzog wurde im Formular von einem »noble baron« zum »noble prince« befördert, womit maître Raoul und seine Schreiber einen neuen fürstlichen Anspruch formulierten. Am spannendsten ist in diesem Zusammenhang Bardeys Beobachtung, dass in den 1270er‑Jahren das Latein in den administrativen Quellen langsam vom Französischen verdrängt wurde. Es ist zwar fraglich, ob man in dieser Zeit bereits von »moyen français« (201) oder nicht doch eher noch von »ancien français« sprechen kann. Überzeugend ist jedoch Bardeys These, wonach diese Entwicklung von einem neuen Verhältnis zwischen dem Fürsten und seinen Vasallen zeugt. Die herzogliche Verwaltung reagierte damit auf ein Bedürfnis des mittleren und niederen Adels, seine eigenen Rechte verteidigen zu wollen.

Einen noch grundlegenderen Wandel dokumentiert der zweite Teil der Studie. Da die Herzöge seit dem Prinzipat Roberts II. die Nähe der französischen Könige suchten und so oft in Paris weilten, gewann die Verwaltung an noch größerer Bedeutung. Die chevaliers le duc und die clercs le duc, die aus der bürgerlichen und adligen Elite rekrutierten Nachfolger des maître Raoul, sorgten für eine umfassende Institutionalisierung. Sie übernahmen Grundzüge der französischen Verwaltung, bewahrten jedoch beispielsweise mit dem Rhythmus der Abrechnungen auch eigenständige Strukturen. Besonders anregend sind hier Bardeys Beobachtungen zum Wirken der Herzogin Agnes († 1325), die als selbstbewusste Tochter König Ludwigs IX. von 1306 bis 1309 die Regentschaft für ihren unmündigen Sohn Hugo V. übernahm und auch nach dessen frühen Tod als Oberhaupt der burgundischen Kapetinger auftrat. Wie Bardey schreibt, sind die kapetingischen Königinnen und Prinzessinnen nach wie vor stark unterforscht. Agnes’ prägender Einfluss auf die burgundische Verwaltung zeigt jedoch, wie wichtig es ist, diese Akteurinnen ins Zentrum weiterer Studien zu rücken. Unter ihrem Enkel Odo IV. erfolgte 1320 mit der Etablierung von Dijon als Hauptstadt ein wichtiger Wendepunkt in der burgundischen Geschichte. Das Rechnungswesen und die Verwaltung wurden in der Folge zentralisiert, die herzogliche Kanzlei von Talant nach Dijon verlegt. Reizvoll ist Bardeys Vermutung, dass Odo IV. mit dieser Zentralisierung und einer damit verbundenen neuen Praxis der Inventarisierung auf die große Agrarkrise reagierte, die in den 1310er-Jahren in Europa herrschte. Zudem erleichterte diese Entwicklung die Herrschaft über den »espace bourguignon«, der 1330 durch den Zuwachs der Grafschaften Burgund und Artois sowie der Seigneurie Salins entstand, die Odo IV. als Erbe der Königin Johanna von Frankreich zufielen.

Diese Herrschaft über den »espace bourguignon« bis zum Tod Odos IV. wird schließlich im dritten Teil beschrieben. Burgund scheint während Odos Prinzipat von einer regelrechten »fièvre fondatrice« (435) ergriffen gewesen zu sein. Wichtige Entwicklungsschritte sind hier die Einrichtung der Chambre des comptes, die Bardey bereits in die 1320er-Jahre datieren möchte, und des Hôtel d’Eudes IV in Dijon. Die Einführung eines Kammersiegels etablierte, so Bardey, die Fiktion einer administrativen Einheit in Dijon. Auf dieser konsolidierten Verwaltung konnten dann die Valois-Herzöge aufbauen.

In einem recht kurzen Fazit streicht Bardey heraus, dass die Geschichte der burgundischen Verwaltung unter den letzten Kapetingern eine Geschichte der fürstlichen Selbstbehauptung ist. Hierfür waren die Herzöge auf eine bemerkenswert geringe Zahl von Verwaltungsangestellten angewiesen, die sich durch Vertrauenswürdigkeit und Effizienz auszeichneten. Insgesamt ist Bardeys Werk schon jetzt als neues Standardwerk für die Geschichte des Herzogtums Burgund zwischen 1272 und 1349 zu bezeichnen. Die vielen Karten, nützlichen Listen (etwa zum Itinerar des maître Raoul) und die genealogischen Stemmata am Ende runden diesen guten Eindruck ab.

Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:

Johannes Luther, Rezension von/compte rendu de: David Bardey, Les ducs de Bourgogne et l’administration du duché (1272–1349). Une histoire documentaire de la principauté capétienne de Bourgogne, Paris (Honoré Champion) 2025, 684 p., ISBN 978-2-7453-6327-5, EUR 75,00., in: Francia-Recensio 2026/1, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500), DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2026.1.115307