Nach Lektüre dieses Werks ist man zunächst geneigt, von einer Rezension im Wortsinn abzusehen, um die Autoren stattdessen einfach zu einer rundum Respekt und Bewunderung verdienenden Leistung zu beglückwünschen, haben sie doch auf nicht weniger als 1100 Seiten ihr Thema von der ausgehenden Karolingerzeit bis an die Schwelle des 16.Jahrhunderts mit hoher Kompetenz unter allen nur denkbaren Aspekten abgehandelt und diese durchgängig mit einer schier überbordenden Fülle von Belegen und Beispielen illustriert. Der durchmessene Raum reicht von Norwegen bis Byzanz und von Polen bis zur Iberischen Halbinsel; einen gewissen Schwerpunkt bilden dabei das römisch-deutsche Reich und Frankreich. Solch in einem französischen Handbuch nicht unbedingt zu erwartender Doppelakzent verdankt sich Jean-Marie Moeglin, der bereits 2010/2011 mit seiner »Deutsch-Französischen Geschichte im Spätmittelalter« ein ähnlich gelehrtes Monument vorgelegt hat1 . Wie sehr er in den Kulturen beider Länder heimisch ist – in München, dem für Mediävisten deutschen Bibliotheksmekka, hat er inzwischen ein zweites Zuhause –, zeigt sich bis in die Anmerkungen und in eine (mit Unternummern) weit über 3000 Titel umfassende Bibliografie, die für europäische und insbesondere eben deutsche und französische Benutzerinnen und Benutzer künftig eine unverzichtbare Referenz sein dürfte. Gerade in einem Organ vom Profil der Francia-Recensio sei darauf mit Nachdruck empfehlend hingewiesen.

Wie Moeglin ist Péquignot ebenfalls durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen – so auch in einem von beiden zudem mit herausgegebenen Band »Negociar en la Edad Media«/Négocier au Moyen Age«2 – ausgewiesen, wobei er sich als Kenner des Mediterraneum unter Einschluss von Byzanz und vor allem des aragonisch-katalanischen Raums einbringt. Die Vorrede weist beider Autoren Anteile genau aus (S. 12), die sich ohne Brüche zu einem Ganzen fügen. Formal folgen sie der vorgegebenen klassischen – und ihrerseits ja manch anderer Handbuchreihe als Vorbild dienenden – Dreiteilung der »Nouvelle Clio« in eine Darstellung des »État des savoirs« und der forschungsorientierten »Questions et débats« sowie eine »Bibliographie«, wobei hier jedoch der erste Part mit immerhin fast 600 Seiten gegenüber den 270 des zweiten eindeutig dominiert. Obendrein geht von den vier Kapiteln des zweiten Teils nur ein einziges explizit auf Fragen der Forschung und Historiografie ein, während alle folgenden weiterhin Themen im Stil des ersten Teils abhandeln, was schlicht mit deren bislang ungenügender Erörterung in der Geschichtswissenschaft begründet wird. Das kann, muss man aber nicht so sehen und konzipieren; zudem hätte ein intensiveres Aufgreifen von Forschungsfragen und -problemen den nicht zuletzt wegen seiner Exempla-Fülle schon voluminösen Band noch stärker anschwellen lassen. Dessen Umfang stellt die Leserschaft ohnehin vor ein Problem spezieller Art, da bis ca. Seite 300 die Zeilenenden der linken Seiten kaum lesbar sind und ein der Bindung nicht gerade förderliches Auseinanderdrücken des Bands erfordern. Zwei Bände, wie sonst bei der »Nouvelle Clio« nicht unüblich, wären da eine – aus Kostengründen nicht realisierte? – Lösung gewesen.

»Alas! how should you govern any kingdom/That know not how tu use ambassadors.« Dieses Shakespeare-Wort (Henry VI, IV,3; zit. S. 493) könnte als Leitmotiv über einer Darstellung stehen, die ohne die Renaissance einer u. a. mit Namen wie Guenée und Contamine verbundenen politischen Geschichtsschreibung kaum denkbar ist, nachdem zuvor in den frühen Tagen der Annales-Bewegung deren Protagonisten vehement gegen die klassische Diplomatiegeschichte Stellung bezogen hatten. Dass sie entgegen der Behauptung eines Lucien Febvre keineswegs als steril, verkrustet und überholt zu gelten hat (vgl. S. 590), sondern unter den nunmehr auch Annales-typische Fragestellungen mit einschließenden Vorzeichen einer weit gefassten »nouvelle histoire politique« von ungebrochener Valenz und Relevanz ist, demonstriert dieser Band überzeugend. Er stellt zunächst die international agierenden Akteure vor wie Kaiser, Könige und Adel, aber auch Hanse, Eidgenossenschaft, Städte und nicht zuletzt die für die Genese moderner Diplomatie so wichtigen italienischen Stadtstaaten. Dabei stehen aber noch nicht der Staat, sondern der Dynast und mit ihm Faktoren wie Freundschaft und Ehre, Rang und ein – dann zunehmend auch das Land mit einbeziehendes – Hausdenken im Vordergrund, wenn es um internationale Beziehungen geht. Deren konkrete Voraussetzungen und Instrumentarien wie etwa Verkehrswege, Sprachen, Korrespondenzen und Archive (und damit fundamental: Schriftlichkeit) finden im zweiten Kapitel ihre Darstellung. Im Anschluss daran wird das Kernthema der amicitia (»le concept-clef des ›relations internationales‹«, S. 150) wieder aufgegriffen. Es kommen alle Elemente der Herrschertreffen von der Ortswahl bis hin zu einem von immer elaborierterer Ritualisierung bestimmten Protokoll zur Sprache, neben denen sich gegen Ausgang des Mittelalters auch Gesandtenkongresse wie etwa 1435 zu Arras etablieren. Für alles hierzu Relevante – so z. B. Vorbereitungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Geschenke – gibt es auch hier zahlreiche Beispiele, was im Übrigen der Darstellung einen anschaulich-erzählerischen Duktus verleiht. Selbstverständlich stellten Heiraten in diesem Kontext der Freundschaften und Allianzen ein Bindemittel par excellence dar. Wer wie etwa Habsburg auf dem Heiratsmarkt kluge, auf langfristigen Mehrwert bedachte Strategien entwickelte (S. 304ff.), mochte daraus erheblichen Zugewinn an Macht und Prestige ziehen. Bis es dazu kam, hatten die damit befassten Gesandten manche Probleme zu bewältigen, die vom Umfang der Mitgift über die Erlangung päpstlicher Dispense wegen Verwandtschaft bis zum Widerstand seitens eines von den Folgen einer Heirat betroffenen Adels reichen konnten.

Von diesen »Ambassades et Ambassadeurs« handelt das vierte Kapitel, das alle Gesandtentypen, ob nun geistlich oder weltlich, vom einfachen Boten bis zum mit päpstlichen Vollmachten ausgestatteten legatus a latere vorstellt und des Weiteren einen Blick auf deren vielfältige, selbst Kaufmann- und Heroldschaft mit einschließende Rekrutierungsreservoirs und dabei insbesondere auf das der fürstlichen Umgebung und Verwaltung richtet. Bei der Kandidatenauswahl zählte neben den Faktoren Vertrauen und (erforderlichenfalls) Sprachkenntnis im Lauf der Zeit immer mehr die – oft juristisch fundierte – Kompetenz der zunehmend auf bestimmte Sachfelder wie z. B. den Hundertjährigen Krieg spezialisierten Beauftragten, für deren Missionen natürlich besagtes Moment der Schriftlichkeit von stetig steigender Bedeutung war: Über Beglaubigung, Geleitbrief und Instruktion hinaus führten Gesandte des späteren Mittelalters oft ein veritables Kleinarchiv mit sich; ihrerseits wurden sie selbst seit dem 13.Jahrhundert zum Gegenstand von ihr Anforderungsprofil definierenden Traktaten. Mithin ist einerseits eine Tendenz zur Professionalisierung unverkennbar, die im Italien der zweiten Hälfte des 15.Jahrhunderts mit dem Institut der permanenten Vertretung (Mailand, Mantua, Ferrara, Florenz) ihren in die Neuzeit weisenden Höhepunkt erreichte. Andererseits gelangte bis hin etwa zur Art des Gesandtenempfangs nach wie vor das alte Spiel von Ehre, Rang und Prestige zur Aufführung. Damit mochte zeremonieller Glanz und Prunk verbunden sein – das Gesandtschaftswesen war für die Höfe ein erheblicher Kostenfaktor –, indes hat das Operettenklischee des befrackt Champagner schlürfenden Diplomaten kein mittelalterliches Pendant, zumal Gesandtschaften nicht selten gefahrvolles Reisen, Krankheit und auch finanzielle Probleme bedeuten konnten. Zwar ruinierten sie die Betroffenen in der Regel nicht, allein Reichtum konnte man damit kaum anhäufen. Indes mochten sich für sie die dabei erworbenen Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen auf andere Weise auszahlen, etwa wenn sie darob in den Rat des Herrschers aufstiegen. Aufs Ganze kommt all diesen Gesandten und Botschaftern ein grundsätzliches Verdienst zu: »Ils sont devenus indispensables pour maintenir l’ordre ou limiter les desordres du monde, et nul ne peut plus l’ignorer« (S. 493). Und ebendem diente denn auch das Endziel jeglicher diplomatischer Tätigkeit: der Vertrag. Durch ihn fanden Freundschaftsbekundungen ihre feste Bündnisform, wurden Waffenstillstände und Frieden geschlossen, Vasallen gebunden oder – mit Blick etwa auf die Hanse, auf Venedig, Genua oder Pisa – Handelsbeziehungen, am Ende zunehmend auch mit der muslimischen Welt, fixiert.

Dies ist das Thema eines fünften Kapitels, wobei in dessen Überschrift: »Traités et relations internationales au Moyen Âge« (S 495) die »relations internationales« nicht mehr, wie noch im Buchtitel, in Anführungszeichen stehen – im Übrigen nicht zum ersten Mal im Verlauf des Texts. Der Grund solcher Inkonsequenz liegt m. E. auf der Hand: Einerseits kannte das Mittelalter noch keine institutionalisierten Beziehungen auf zwischenstaatlicher Ebene – darum die Anführungszeichen –, andererseits formierten sich in dessen Verlauf durchaus schon Staaten und Nationen, deren Spitzen persönliche Kontakte und Verbindungen pflegten, und das elaborierte diplomatische Instrumentarium im Italien des ausgehenden Mittelalters hat im 19.Jahrhundert bezeichnenderweise das besondere Interesse darüber publizierender Berufsdiplomaten gefunden.

Davon ist in besagtem ersten Kapitel des Teils II »Questions et débats« die Rede, welches sich mit der höchst unterschiedlichen Wertschätzung mittelalterlicher Diplomatiegeschichte vom 19.Jahrhundert bis in unsere Tage beschäftigt, die gerade in Frankreich aufgrund des erwähnten Annales-Verdikts bis in die 1970er Jahre des 20.Jahrhunderts ein Schattendasein führte, womit eine ungebrochene, seit den 1950er Jahren sich mit Namen wie Mattingly, Queller, Cuttino, Ferguson oder Chaplais verbindende angelsächsische Kontinuität auffällig kontrastiert. Doch jene Zeiten sind dank der »nouvelle histoire politique« nunmehr vorbei (vgl. auch die Literaturübersicht S. 594 Anm. 1) – und vorbei ist’s damit auch schon mit den »Questions et débats«. Denn in den folgenden Kapiteln wird eigentlich die Darstellung des ersten Teils fortgeschrieben; sie stehen, wie gesagt, für »sujets jusqu’alors insuffisamment pris en considération par les historiens« (S. 622, vgl. S. 585), obwohl die hierzu gelieferten reichen Literaturangaben m. E. nicht unbedingt dafür sprechen. Erstes Thema ist die Diplomatie als Mittel der Informationsbeschaffung, für die zudem Reisende und Kaufleute sowie Zentren aller Art von Messen über Häfen bis zu Konzilien von Belang sein konnten. Zur Übermittlung eingesetzte Boten wurden später Teil von Netzen mit Relais und Stafetten, woraus sich regelmäßige und schnelle Verbindungen entwickelten wie die der Taxis im Zeitalter Maximilians I. zwischen Tirol und Burgund: Die Post der Moderne kündigt sich an. Auch Spionage durch kundschaftende Gesandte war recht verbreitet; einmal mehr eignet dabei Italien – wie auch bei der Kryptografie – eine Protagonistenrolle. Verhandlungen und Schiedsgerichte als Instrumente der Konfliktlösung stehen sodann im Zentrum eines dritten Kapitels. Erst Ende des 15.Jahrhunderts sollten mit der »protoprofessionnalisation des diplomates« (S. 693) Verhandlungen in unserem Sinn geführt werden; bis dahin bestand ein Widerspruch zwischen der prinzipiellen Unmöglichkeit von Verhandlungen, da sie für die Zeitgenossen den Verzicht auf das eigene Recht bedeutet hätten, und einer dennoch realisierbaren Konfliktlösung, die dann über Vermittler lief oder in die Form eines gesichtswahrenden Gnadenakts gekleidet wurde. Zudem kamen Schiedsrichter – allen voran der Papst und dessen Beauftragte oder von den Kontrahenten paritätisch besetzte Gremien – zum Einsatz, in der Regel mit mäßigem Erfolg. Hier kann ich nach eigener, allerdings lediglich auf die Tätigkeit von Papst und Basler Konzil auf dem Kongress zu Arras 1435 beschränkter Arbeit3 nur konstatieren, dass auch zu dieser Thematik eine umfängliche und entsprechend rege Forschungstätigkeit spiegelnde Literatur vorliegt, was hinter die angeblich bislang unzureichende Erforschung neuerlich ein – obendrein durch fast 60 Titel hierzu in der »Bibliographie« verstärktes – Fragezeichen setzen lässt. Über die sich aus dem dritten Kapitel ergebende Frage, ob im Mittelalter überhaupt internationales Recht existierte, wird abschließend mit weitgehend negativem Ergebnis gehandelt: Selbst wenn sich gewisse Gewohnheitsregeln in den internationalen Beziehungen ausbildeten, blieb es letztlich doch nur eine Chimäre (S. 749); lediglich das in dem wahrscheinlich im späten 13.Jahrhundert in den »Rôles d’Oléron« niedergelegte Seerecht stellt eine Ausnahme dar. Was zählt, sind nach wie vor Übereinkünfte zwischen den Großen, und von ihnen wurden sie allein unter Abwägung eigenen Nutzens eingehalten oder gebrochen. Mit dieser lapidaren Feststellung endet der Text etwas abrupt; es folgt die besagt fulminante Bibliografie, die Veröffentlichungen bis 2017 und – in nicht einmal geringer Zahl – sogar bis zu diesem Zeitpunkt noch im Druck, ja in Vorbereitung befindliche Titel mit einschließt4. Allerdings zeigen sich bei genauerer Überprüfung – wohlgemerkt kleinere – formale Versehen, Widersprüche und Flüchtigkeiten.

Wer angesichts der erbrachten Leistung zunächst nichts als Lob zu spenden beabsichtigte, sollte die Besprechung eigentlich nicht mit Mäkeleien beschließen. Doch eine Frage, zugegeben aus eigener Perspektive des Historikers der Konzilien von Konstanz und Basel, sei noch gestellt: Warum wurden diese Synoden nur randhaft gestreift (S. 469, 630), obwohl sie Zentren internationaler Beziehungen und Kommunikation schlechthin waren und das nicht zuletzt wegen der dort oft auf Dauer präsenten Fürstengesandtschaften, was sie obendrein zu Stätten par excellence für Rang- und Sitzstreitigkeiten machte, wie etwa Johannes Helmrath demonstrierte5? Helmrath hat im Übrigen auch 2013 in der Reihe der »Deutsche(n) Reichstagsakten« zusammen mit Gabriele Annas die Quellen zu den Versammlungen von Frankfurt (1454) und Wiener Neustadt (1455) in einer Weise ediert, welche die Bände mit ihrer – nicht zuletzt wegen der dort diskutierten Türkenproblematik – weit über das Reich hinausreichenden europäischen Dimension m. E. für das Thema sehr relevant erscheinen lassen6. Ebenfalls waren es die Türken, derentwegen Delegationen des römisch-deutschen Herrschers auf Bündnissuche im frühen 16.Jahrhundert in das Moskowiterreich aufbrachen; in dem zwischen Kundschafterinformation und Landeskunde changierenden Bericht ihres Leiters Siegmund von Herberstein spiegelt sich, dass nunmehr »Russland in das Wissen des lateinischen Europa eingetreten« war, wie kürzlich Heinz Schilling formulierte7, und damit auch in dessen diplomatisches Netzwerk. Doch dies gehört leider nicht mehr zur Thematik unseres Bands, wobei nochmals betont sei, dass darin das Reich mustergültig berücksichtigt wird. Das gilt im Übrigen auch für die Beziehungen innerhalb des Reichs (z. B. S. 228, 245, 540, 550) oder Frankreichs – da bleibt der Titel des Werks zu beachten, der ja auch die Diplomatie »an sich« thematisiert.

An einer Stelle des Buchs kommen mögliche aktuelle Gründe für das neue Interesse an der Geschichte mittelalterlicher Diplomatie zur Sprache (S. 596); die Autoren hätten es fürwahr verdient, wenn fortan als ein weiterer Grund hierfür ihr so souverän von europäischer und insbesondere deutsch-französischer Warte aus verfasstes Handbuch firmieren würde. Ihr Angebot steht, das Gebot heißt Rezeption.

1 Jean-Marie Moeglin, Kaisertum und allerchristlicher König 1214 bis 1500. Aus dem Französischen übersetzt von Gaby Sonnabend, Darmstadt 2010 (WBG Deutsch-Französische Geschichte, 2); französische Ausgabe: id., L’Empire et le Royaume. Entre indifférence et fascination. 1214–1500, Villeneuve d’Ascq 2011 (Histoire franco-allemande, 2).
2 Manuel Sánchez Martínez, Jean-Marie Moeglin, María Teresa Ferrer i Mallol, Stéphane Péquignot (Hg.), Negociar en la Edad Media/Négocier au Moyen Âge, Madrid 2005.
3 Heribert Müller, Konzil und Frieden. Basel und Arras (1435), in: Johannes Fried (Hg.), Träger und Instrumentarien des Friedens im hohen und späten Mittelalter, Sigmaringen 1996 (Vorträge und Forschungen, 43), S. 333–390.
4 So etwa die Lyoner thèse von Dante Fedele (2014; n. 2279), der inzwischen aber eine darauf beruhende Studie vorlegte: The Status of Ambassadors in Lucas de Penna’s Commentary on the Tres Libri, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis 84 (2016), S. 165–192.
5 Johannes Helmrath, Rangstreite auf Generalkonzilien des 15.Jahrhunderts als Verfahren, in: Barbara Stollberg-Rilinger (Hg.), Vormoderne politische Verfahren, Berlin 2001 (Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft, 25), S. 139–173.
6 Deutsche Reichstagsakten. Ältere Reihe, Bd. 19, Teil 2: Reichsversammlung zu Frankfurt 1454, bearb. von Johannes Helmrath unter Mitarbeit von Gabriele Annas, München 2013; Teil 3: Reichsversammlung zu Wiener Neustadt 1455, bearb. von Gabriele Annas, München 2013. Vgl. auch Heribert Müller, Théâtre de la préséance. Les ducs de Bourgogne face aux grandes assemblées dans le Saint-Empire, Ostfildern 2007 (Conférences annuelles de l’Institut historique allemand, 13).
7 Heinz Schilling, 1517. Weltgeschichte eines Jahres, München 32017, S. 82f.

Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:

Heribert Müller, Rezension von/compte rendu de: Jean-Marie Moeglin, Stéphane Péquignot (dir.), Diplomatie et »relations internationales« au Moyen Âge (IXe –XVe siècle), Paris (Presses universitaires de France) 2017, 1106 p. (Nouvelle Clio), ISBN 978-2-13-052787-9, EUR 42,00., in: Francia-Recensio 2017/4, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500), DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2017.4.43441