Angesichts der Frage, worum es sich bei einem Duell handelt, bemüht die historische Forschung nicht selten noch immer langgehegte historisierende Idealbilder eines streng formalisierten, klar abgrenzbaren, sozial exklusiven Phänomens – ein bei genauerem Hinsehen indes oft schablonenartig rückprojiziertes Duellverständnis vor allem des 19. Jahrhunderts. Die vielschichtige Entstehungsgeschichte jener wirkmächtigen Stereotype macht jedoch lediglich einen perspektivischen Exkurs der vorliegenden Habilitationsschrift von Ulrike Ludwig aus. Was demgegenüber die Zeitgenossen des 16. bis 18. Jahrhunderts selbst unter einem Duell verstanden, welchen Wandlungen die unter diesem Begriff subsumierten Ehrkonflikte und Gewaltpraktiken unterlagen, mithin der »Prozess der Transformation frühneuzeitlicher Ehrkonflikte zum Duell« (S. 15) formt ihren eigentlichen Untersuchungsgegenstand. Diesen speziell für das Gebiet des Alten Reiches zu fokussieren, folgt dabei nicht allein dem Gebot weitklaffender Forschungslücken, sondern biete, so Ludwig, die besondere Chance, divergierende regionale Aneignungen und Ausprägungen markieren zu können, um das Duell als scheinbar »fertige Idee« (S. 20) im europäischen Kontext weiter in Frage zu stellen.

Dazu stützt sich die Autorin auf eine breite Quellenbasis, die sich neben etlichen mehr oder minder überregionalen Druckwerken juristischer, theologischer wie insbesondere für das 18. Jahrhundert auch literarischer Natur weitgehend aus Gerichtsakten speist. Gemäß dem begriffszentrierten Ansatz beschränken sich letztere konsequenterweise auf Strafprozesse und Injurienklagen, welche nach den beständig präzisierten landesherrlichen Duellmandaten verhandelt wurden. Um die entsprechende Rechtspraxis möglichst differenziert zu erfassen, werden mit Kursachsen, den mecklenburgischen Herzogtümern, Preußisch-Pommern, Schwedisch-Pommern, komparativ dazu an schwedischen Hofgerichten jenseits Pommerns verhandelten Fällen, einige »möglichst unterschiedliche« (S. 24) Reichsterritorien beispielhaft in den Fokus gerückt. Diese gezielte Auswahl verbürgt im Rahmen der Gesamtanalyse eine Reihe zweckmäßiger Vergleichsmöglichkeiten, etwa hinsichtlich der Größe des Territoriums, der herrschaftlichen respektive juristischen Zentralisierung, der höfischen Kultur oder der Militärpräsenz, kann jedoch kaum darüber hinwegtäuschen, dass hier eine Konzentration auf die protestantischen Territorien Ostmittel- und Nordostdeutschlands erfolgt, die mit Blick auf den prominent im Titel firmierenden Untersuchungsraum des Alten Reiches nur bedingt repräsentativ erscheint.

Die nicht nur räumlich weitgesteckten Erkenntnisziele der Studie spiegeln sich gleichermaßen in deren Gliederung. Nach einer recht knappen Skizzierung der »Ausgangspunkte« (S. 11–30), die in kritischer Auseinandersetzung mit der bisherigen Forschung ein auch heuristisch überzeugendes Konzept zur Loslösung von festgefügt-formalisierten Duelldefinitionen hin zu einer vielgestaltig-wandelbaren Form des Ehrenkampfes entwickeln, widmet sich Ludwig im zweiten Abschnitt des Bandes zunächst den »Vor- und Mitläufern« (S. 31) des Duells in Europa, also vermeintlichen Rahmenphänomenen wie dem gerichtlichen Zweikampf, dem ritterlichen Turnier oder der Fehde. In ihrer Bedeutung für die Entwicklung des Duellwesens in der Forschung ohnehin umstritten, vermag die Autorin diese im Zuge einer eingehenden quellenkritischen wie theoretischen Reflexion (Ehrkonzepte) spürbar weiter zu relativieren, womit sie ihre These eines reinen Begriffstransfers jenseits feststehender Handlungsmuster untermauert.

Dass seit dem beginnenden 17. Jahrhundert zunächst allein das Wort »Duell« aus Italien und Frankreich in den deutschsprachigen Raum übernommen wurde, welches jedoch keine neuartigen, sondern vielmehr altbekannte Muster des Ehrkampfes bezeichnet habe, kann Ludwig anhand der systematischen Auswertung normativer Texte (Antiduellpredigten, Rechtsgutachten, Duellmandate) im – etwas phantasielos überschriebenen – dritten Kapitel »Das Duell im Alten Reich« (S. 58–163) ebenso klar herausarbeiten wie eine seit dem frühen 18. Jahrhundert spürbar zunehmende rechtliche Ausdifferenzierung insbesondere bezüglich der immer stärker am konkreten Konfliktablauf orientierten Strafkataloge.

Die folgende Diskussion des scheinbar eklatanten Widerspruchs zwischen den harten Sanktionsdrohungen der landesherrlichen Duellmandate und einer territorien- wie akteursgruppenübergreifend einmalig ausgeprägten Gnadenpraxis stellt nicht nur argumentativ einen gewissen Höhepunkt der Studie dar. Dies zu konstatieren fällt umso leichter, als es Ludwig unter Anwendung des soziologischen Konzepts der Normenkonkurrenz (Heinrich Popitz) gelingt, jene augenfällige Diskrepanz in der Rechtspraxis mit der grundsätzlichen Unvereinbarkeit einer ständeübergreifenden gesellschaftlichen Erwartungshaltung gewaltsamer Ehrverteidigung im Duell und deren juristischer Sanktionierung als »Majestätsbeleidigung« (S. 159) im Sinne einer Ablehnung der Gerichtsgewalt des Landesherrn als Angriff auf dessen Herrschaftsanspruch stichhaltig zu erklären. Die Deutung der in den Duellmandaten fixierten strengen Strafandrohungen, die in der Regel bis zur Todesstrafe reichten, als Akt herrschaftlicher Symbolpolitik erscheint auch deshalb einleuchtend, als, wie die Autorin aufzeigen kann, an gleicher Stelle gewissermaßen kompensatorisch eine zunehmende Differenzierung und Verschärfung der Sanktionierung von – potenziell duellauslösenden – Injurien zu beobachten ist.

Dass diese idealtypische Logik verbesserten gerichtlichen Ehrenschutzes keineswegs zur Vermeidung von Duellen taugte, das inhärente Problem der Normenkonkurrenz also fortbestand, zeigt ein näherer Blick auf die im vierten Abschnitt analysierten »Akteursgruppen« (S. 164–232). In den insgesamt 559 ausgewerteten Gerichtsverfahren begegnen neben »vertrauten Vertretern« (S. 164) wie Adligen und Militärpersonen durchaus einige »unerwartete Protagonisten« (S. 165) wie vor allem Handwerker, während die Gruppe der Studenten mit ihrer für das 19. Jahrhundert sehr ausgeprägten Duellkultur noch kaum in Erscheinung tritt. Ob jenseits dieser rein geburts- bzw. berufsständischen Fallzuordnung gruppenspezifische Duellkulturen bestanden und inwiefern diesen gegebenenfalls ein stabilisierendes Distinktionspotenzial eigen war, fragt die Autorin in einem zweiten Schritt. Aufgrund der Uneindeutigkeit des frühneuzeitlichen Duellbegriffs, unter dem Ludwig über den Quellenbestand hinweg eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Praktiken des Ehrkampfes nachweisen kann, sei das Duell gerade kein Instrument zur Demonstration ständisch-sozialer Exklusivität gewesen, zu welchem Zweck zudem effektivere Distinktionsmittel zur Verfügung gestanden hätten. Man mag hier einwenden, ob dieser Befund, jenseits nicht zu leugnender gruppenspezifischer Gewaltkulturen, nicht auch ein Stück weit der besonderen Quellenproblematik bei einer Konzentration auf Prozessakten geschuldet ist. Deren in der Tat bemerkenswerte Reichhaltigkeit besticht in nahezu vollständiger Ermangelung einschlägig auswertbarer Selbstzeugnisse freilich umso mehr.

Sehr wohl zur Artikulierung von ständischer Zugehörigkeit geeignet gewesen seien demgegenüber Injurienklagen nach den Duellmandaten, wurden entsprechende Anzeigen – im Gegensatz zu den Duellfällen selbst – in diesem Rahmen doch allein dann zugelassen, wenn es sich bei den Kontrahenten um Adlige, Offiziere oder höhere Staatsbeamte handelte. Anhand etlicher Fallbeispiele erörtert Ludwig im fünften Abschnitt »Konflikttypen und Konfliktlogiken« (S. 233–302) jene strategische Form der Justiznutzung und legt unter Verweis auf diverse alternative Möglichkeiten der Ehrverteidigung ferner dar, dass sich der Austrag eines Duells oft weder unausweichlich noch sonderlich attraktiv darstellte. Jenseits von einheitlichen Konfliktlogiken votiert Ludwig daher für eine Einordnung des frühneuzeitlichen Duells als lediglich einer von zahlreichen Varianten des Ehrkampfes, die sie hinsichtlich ihrer Entstehungszusammenhänge in »Stellvertreterkonflikte«, »Wettkampfspiele« und »Entgleisungskonflikte« zu kategorisieren vorschlägt. Nach erwähntem Exkurs zur »Erfindung der Geschichte des Duells« (S. 303–322), der die Genese eines modernen, formalisierten Duellverständnisses als »vorsätzlicher, geplanter Gewaltakt« (S. 330) u. a. auf breitrezipierte literarische Formen aufgeklärter Duellkritik, lexikografische Systematisierungsversuche sowie theologische Rückgriffe auf biblische Vorbilder zurückführt, resümiert Ludwig die ansehnliche Bilanz ihrer Ergebnisse in »Acht Thesen zum Duell im Alten Reich« (S. 323–332).

Vor dem Hintergrund der deutlichen regionalen Schwerpunktsetzung, die trotz einiger Verweise auf dort verortete Studien den katholisch geprägten, durch eine stärkere Orientierung nach Frankreich und Italien charakterisierten Süden und Westen des Alten Reiches kaum berücksichtigt, wirken diese in Teilen etwas ambitioniert. Die präsentierten Befunde geben damit jedoch gleichsam ein noch entschiedeneres Plädoyer für weitere transregional vergleichende Studien zu einer offen und variabel gedachten Entwicklungsgeschichte des Duells im europäischen Kontext. Unbeschadet dessen legt Ulrike Ludwig eine insgesamt sehr beachtliche, argumentativ eng geschlossene, wohlgewichtete und äußerst quellengesättigte Arbeit vor, die in mannigfacher Weise neues Licht auf ein hochkomplexes, in der Forschung vieldiskutiertes, und doch für den Untersuchungszeitraum lange zu monolithisch interpretiertes Phänomen wirft. »Das Duell im Alten Reich« dürfte für die einschlägige Forschung künftighin Referenzcharakter gewinnen und darüber hinaus auch weiteren Themenfeldern – etwa der Rechtsgeschichte oder der Adelsforschung – wertvolle neue Impulse vermitteln.

Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:

Florian Schönfuß, Rezension von/compte rendu de: Ulrike Ludwig, Das Duell im Alten Reich. Transformation und Variationen frühneuzeitlicher Ehrkonflikte, Berlin (Duncker + Humblot) 2016, 390 S., 8 Tab., 16 Abb. (Historische Forschungen, 112), ISBN 978-3-428-14673-4, EUR 99,90., in: Francia-Recensio 2018/1, Frühe Neuzeit – Revolution – Empire (1500–1815), DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2018.1.45723