Das hier rezensierte Werk »Hexenbrenner. Seelenretter« von Andreas Flurschütz da Cruz entspricht nicht wissenschaftlichen Standards. Es wird eine Kompilationstechnik benutzt, die zu nicht hinreichend gekennzeichneten Übernahmen führt. Als Beispiele hier einige Sätze von der ersten Seite des Textes (»1. Hin- und Einführung«):
Flurschütz S. 9: »In den Ländern, die heute Deutschland bilden, wurden in der Frühen Neuzeit ungefähr 25.000 Menschen als Zauberer und Hexen hingerichtet. Dies entspricht der Hälfte der Gesamtzahl der europäischen Verfolgungsopfer.«
Zum Vergleich Lyndal Roper, Hexenwahn (2007), S. 20: »In den Ländern, die heute Deutschland bilden, gab es die größte Zahl von Hinrichtungen, mit ungefähr 25 000 die Hälfte der Gesamtzahl.«
Flurschütz S. 9: »Unübersehbar ist zudem die Sonderstellung, die dabei eine Reihe geistlicher Fürstentümer im Reich einnahm. In einigen von ihnen wurden in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts die schlimmsten Hexenverfolgungen durchgeführt, die es in Europa je gab.«
Zum Vergleich Gerhard Schormann, Krieg gegen die Hexen (1991), S. 113: »Unübersehbar ist aber die Sonderstellung, die eine Reihe geistlicher Fürstentümer im Reich einnahmen, ja, in einigen von ihnen wurden in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts die schlimmsten Verfolgungen durchgeführt, die es in Europa gegeben hat.«
Flurschütz S. 9: »Wie kaum ein anderes Thema der Historiographie vermögen die Hexenprozesse einen Zugang zum Verständnis einer ganzen geschichtlichen Epoche zu eröffnen.«
Zum Vergleich Wolfgang Behringer, Hexen und Hexenprozesse in Deutschland (2006), S. 8: »Denn wie kaum ein anderes Thema der Historiographie bilden die Hexen gleichsam einen Schlüssel zum Verständnis einer ganzen Epoche der Geschichte: [...].«
Flurschütz S. 9: »Wer herausfinden will, warum diese besondere Vorstellungswelt in ihrer Zeit derartige Überzeugungskraft und Wirksamkeit entfalten konnte, muss die beruhigende Rationalität einer Gesellschaft beiseitelassen, die für sich beansprucht, nicht mehr an Hexen zu glauben, und sich auf die verwirrende Welt der Erzählungen von Hexen und der Überzeugtheit von deren Existenz einlassen.«
Zum Vergleich Lyndal Roper, Hexenwahn (2007), S. 24: »Wenn wir herausfinden wollen, warum diese besondere Vorstellungswelt in ihrer Zeit so wirkungsvoll und überzeugend sein konnte, müssen wir zumindest vorübergehend die beruhigende Rationalität einer Gesellschaft beiseitelassen, die für sich beansprucht, nicht mehr an Hexen zu glauben, und uns auf die verwirrende Welt der Erzählungen von Hexen einlassen.«
Das Buch ist im Jahr 2019 von der Kommission der Universität Bamberg für wissenschaftliches Fehlverhalten gerügt worden. Die Kommission erhebt den Vorwurf des »nachlässigen, ungenauen und nicht korrekten Umgangs mit den geltenden Standards wissenschaftlichen Arbeitens« (Aus einem Schreiben der Kommission an mich vom 19.3.2019). Der Satz ist ein Resümee der Kommission zu einem Gutachten, das sie zu dem Flurschütz-Text hat erstellen lassen; das Gutachten selbst legt die Bamberger Kommission nicht offen.
Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:
Robert Meier, Kommentar zu Andreas Flurschütz da Cruz, Hexenbrenner, Seelenretter. Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573–1617) und die Hexenverfolgung im Hochstift Würzburg, Bielefeld (Verlag für Regionalgeschichte) 2018, 252 S. (Hexenforschung, 16), ISBN 978-3-7395-1086-6, EUR 24,00., in: Francia-Recensio 2019/2, Frühe Neuzeit – Revolution – Empire (1500–1815), URL: https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/frrec/article/view/62941