Die für den Westen des Alten Reichs wie für den Osten der burgundisch-habsburgischen, später spanischen bzw. österreichischen Provinzen so bedeutungsvolle Geschichte der (ehemaligen) Reichsabtei St. Maximin vor Trier hatte ein Autoren- und Autorinnenkollektiv zuletzt 1999 in einem fast 80seitigen Artikel gewürdigt1. Dieser Versuch einer Synthesearbeit verdeutlichte, dass die Geschichte der Abtei von ihrer legendarischen Gründung bis zur Auflösung 1802 weiterhin ein Desiderat der Forschung bleiben würde. Inzwischen konnte diese Lücke in beeindruckender Weise geschlossen werden: Zunächst legte im Jahr 2016 Bertram Resmini den einschlägigen Band in der Germania Sacra vor, dann erschienen 2018 die auf einer Tagung zur Geschichte Maximins in der Stadtbibliothek Trier (2015) gehaltenen Vorträge, darunter ein Beitrag von Resmini selbst. Trotz dieser personellen Überschneidung ergaben sich zwischen beiden Werken keine direkten Bezüge, da der Germania-Sacra-Band für die Fertigstellung der bereits im Druck befindlichen Beiträge der Tagung nicht zur Verfügung gestanden hat.

Welch immenser Leistungen es bedurft hatte, den handbuchartigen Überblick zur »monastischen und säkularen Geschichte der Abtei« (S. V) auf fast 1500 Seiten vorzulegen, zeigt die über 30-jährige Bearbeitungszeit2, welche der als Archivar am Landeshauptarchiv Koblenz vormals tätige Verfasser aufbringen musste. Ohne Zweifel hat er damit gleichfalls einen höchst willkommenen und im doppelten Sinne gewichtigen Beitrag zur Geschichte der Stadt Trier sowie der umliegenden Territorien (Kurtrier, Luxemburg) geleistet, nicht zuletzt, da die archivalische Überlieferung zum frühneuzeitlichen Kurfürstentum Trier als unzureichend bezeichnet werden muss. Gleichzeitig erfahren die einschlägigen Bände zur Benediktinerabtei St. Matthias-Eucharius sowie zu den beiden Trierer Stiften St. Paulin und St. Simeon eine notwendige Ergänzung3. Große Erfahrung in der historischen Bearbeitung reichskirchlicher Institutionen hatte sich Resmini schon bei seinen Untersuchungen zur Abtei Maria Laach (1993; Germania Sacra NF 31) angeeignet.

Insgesamt folgt das vorliegende Handbuch dem bekannten Erfassungsschema: 1. Quellen, Literatur, Denkmäler; 2. Archiv und Bibliothek; 3. Historischer Überblick; 4. Verfassung und Verwaltung; 5. Religiöses und geistiges Leben; 6. Besitz; 7. Personallisten. Die trotz aller Verluste ungeheure Materialfülle wird in einem Register erschlossen. 20 Abbildungen sowie drei Karten visualisieren die Ergebnisse. Einen guten Eindruck der vom Verfasser zu bewältigenden Informationen, deren Überlieferung zudem von komplizierten Debatten um Echtheit und Fälschung diverser Urkunden sowie Abtslisten geprägt bleibt, vermittelt das über 20 Seiten umfassende Verzeichnis der ungedruckten und gedruckten Quellen.

Die Liste der benutzten Archivalia wäre noch ein klein wenig beeindruckender geworden, hätte Bertram Resmini neben dem Stadtarchiv auch die Stadtbibliothek Trier genannt. Letztere findet sich lediglich als Eintrag in der Siglenliste (S. XVII). Nicht gänzlich übersehen hat Resmini den »Liber Imperialis Monasterii Sancti Maximini« (HS 30 der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier4), allerdings zitiert er diesen wichtigen Codex nur nebenbei in einer Anmerkung (S. 492, Anm. 185, dort richtig der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars zugeordnet). Nicht ganz zutreffend wurde die Handschrift als »Weistumssammlung der Abtei 1569–1576« irrtümlich beim Bistumsarchiv Trier einsortiert (S. 5). Die dort wohl summarisch unter Verweis auf Abt. 63,1 (52 Einheiten zu St. Maximin) gefasste, handschriftlich überlieferte Denkschrift (1610) des Maximiner Subpriors und Chronisten Novillanius hat im entsprechenden Personenartikel (S. 1180–1182) weder eine Erwähnung noch eine Würdigung gefunden, obwohl sie für die Auseinandersetzungen der Abtei mit Kurtrier nicht ganz unwichtige Einblicke liefert (siehe unten).

In seiner Bewertung der Quellenlage geht Resmini bisweilen andere Wege als die bisherige Forschung. Dies zeigt zum Beispiel seine Einschätzung des ab 1693 zusammengestellten Archivium Maximinianum (19 000 Seiten in 15 Bänden); denn das »gelegentlich überschwängliche Lob der Landesgeschichtsschreibung hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit dieses Archiviums« kann Resmini »nicht ganz teilen« (S. 708–709). Auch bezüglich der Echtheitsfragen mancher Urkunden geht er nicht immer mit den Einschätzungen des Experten Theo Kölzer konform, wie dieser in seiner Rezension ausführlich darlegt.

Im höchst informativen historischen Überblick (S. 187–371) sind immerhin 40 Seiten dem »Ringen der Abtei um ihre Selbständigkeit« (1411–1670) gewidmet. Angesichts der umfangreichen archivalischen Überlieferung muss Resmini eingestehen, unter anderem »zu den nahezu vierhundert Jahre bestehenden Konflikten der Abtei mit ihren Außenmächten« nur eine »gedrängte Zusammenfassung« liefern zu können (S. 299). Für dieses offen-pragmatische Vorgehen gebührt Bertram Resmini allerdings Respekt, denn Aufgabe des Handbuches ist es, wie im Vorwort betont, »einen größeren Rahmen für künftige Einzelforschungen wie zur Erfassung der landesgeschichtlichen Strukturen des Trierer Raums« zu schaffen (S. VI). Insbesondere Resminis allgemeine Ausführungen zu Verfassung und Verwaltung des Territoriums der (Reichs-)Abtei bieten dafür eine Grundlage von bleibendem Wert (S. 373–589).

Hauptsächlich hat sich der Verfasser auf die in Autopsie herangezogene Quellenüberlieferung sowie – in zweiter Linie – auf die zahlreichen, bereits vorliegenden Untersuchungen zu Teilaspekten gestützt. Laut eigener Aussagen hat sich Resmini auf die »Zusammenfassung des momentanen Forschungsstandes« beschränkt und musste dabei auf »eigenständige Untersuchungen gelegentlich verzichten« (S. V). Sowohl Theo Kölzer als auch Michel Pauly5 sind in ihren sowohl würdigenden als auch kritischen Rezensionen ausführlich auf die ihren Spezialkenntnissen entsprechenden Inhalte des Handbuches eingegangen, so dass auf deren Diskussion hier verzichtet werden kann.

Ergänzende Bemerkungen zu den schweren Hexenverfolgungen im Territorium der (ehemaligen) Reichsabtei bleiben jedoch nötig. Resmini möchte sie als Ergebnisse von »Massenhysterie« in den Dörfern (S. 329) sowie des von den Amtleuten Piesport und Musiel errichteten »Terrorsystem« (S. 493) verstehen, während der Abt »keine aktive Rolle bei den Exzessen« (S. 1107) gespielt haben soll. Für einen Zusammenhang zwischen der Demonstration souverän gehandhabter Kriminaljustiz und dem Ringen um Reichsunmittelbarkeit will der Verfasser keine Belege gefunden haben, obwohl er noch 2004 die Plausibilität eines solchen Konnexes anerkannt und weiter festgestellt hatte, in den Quellen niedergelegte Beweise dafür dürften »auch nicht erwartet werden«6. Im Handbuch folgt der Autor allerdings jenen revidierten Überlegungen (S. 327–329, 492–494, 1107), die er 2008 publiziert hatte und die schon damals kaum mehr den aktuellen Forschungsstand reflektierten7.

Die Schlussfolgerungen Resminis können an dieser Stelle nicht ausführlich diskutiert werden. Stellvertretend wird nur auf zwei Umstände aufmerksam gemacht: Der vom Verfasser lediglich am Rande erwähnte »Liber Imperialis Monasterii Sancti Maximini prope Treverim annualium placitorum precipuorumque actorum nonnullorum ad jurisdictionem spectantium« enthält neben zwölf Weistümern von Orten, die zur Maximiner Grundherrschaft gehörten (1569–1576) den Kriminalprozess gegen Eva Zeihen aus Kenn, die 1572 zunächst wegen Kindstötung, dann im Laufe des Verfahrens wegen Hexerei angeklagt, verurteilt und hingerichtet worden war (Resmini verweist ohne Benennung oder inhaltliche Angaben auf die Akte: S. 492, Anm. 185) sowie Dokumente bezüglich der Handhabung der Heerschau. Diese, aus der Regierungszeit des Abtes Matthias von Saarburg und dessen Amtmann Dietrich (nicht Johann!) Scipio von Kriechingen stammenden Dokumente waren erneut – wie die Aufschrift des »Liber«nachweist – vom Notar Wilhelm von Bitburg auf Anweisung des Amtmannes Johannes von Piesport abgeschrieben und in einem Codex zusammengefasst worden. Der »Liber« diente mithin der renovatio jener, in den Texten enthaltenen Privilegien der Abtei im Bereich der Grund-, Nieder- und Hochgerichtsbarkeit sowie zur Abwehr der kurtrierischen Heerschau.

Hier zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen durchgeführter Kriminaljustiz und dem Anspruch auf souverän gehandhabte Hoheitsrechte. Die Auseinandersetzungen zwischen Maximin und Kurtrier wegen der Heerschau sollten in den 1570er Jahren noch zu weiteren Dokumenten führen. Gemeinsam mit den im »Liber« enthaltenen Verweisen auf die Privilegien der kaiserlichen Abtei zeigen diese Aktionen, dass es in den Jahren 1570 bis 1599 wohl doch nicht ganz so konsensual und auf Ausgleich bedacht zwischen Kurtrier und Maximin zugegangen ist, wie Resmini festzustellen glaubt (S. 325–329). Die Bedeutung der als politisches Instrument genutzten kurtrierischen Heerschau (und der damit verbundenen Huldigung), mit der wiederholt in die als unabhängig behauptete Maximiner Hoheit eingegriffen worden ist8, wird gleichfalls deutlich an der vom Verfasser im Zusammenhang mit der Heerschau (S. 488, 845, 870) nicht erwähnten Denkschrift des Novillanius (1610).

Ebenfalls keine Erwähnung findet ein in St. Maximin stattgefundenes folgenreiches Ereignis: Unter Beteiligung des Abtes Reiner Biewer und des Weihbischofs Peter Binsfeld tagte 1593 (nicht 1592) in der Maximiner Abtsstube ein geistliches Tribunal, vor dem der als Ketzer angeklagte holländische Theologe Cornelius Loos seinen höchst kritischen, brisanten Thesen abschwören musste. Der Nuntius Ottavio Frangipani hatte die Inhaftierung des von ihm als familiaris des Abtes Reiner Biewer bezeichneten Loos veranlasst sowie das kurz vor der Publikation stehende Traktat »De vera et falsa magia« konfiszieren lassen. Dort hatte Loos die materielle Wirkmacht des Teufels sowie die schiere Existenz des Hexereideliktes angezweifelt, hingegen die Brutalität der Hexenverfolgungen als neue Alchemie zur Umwandlung von Menschenblut in Gold und Silber bezeichnet.

Die in St. Maximin erfolgte, erzwungene Abschwörung machte es in Zukunft katholischen Skeptikern unmöglich, den Hexenglauben per se anzuzweifeln. Wie die exorbitanten Maximiner Hexenjagden wurde der Ketzerprozess gegen Loos europaweit zur Kenntnis genommen. Im Bericht (3. November 1595) seiner persönlich durchgeführten Visitation lobte Frangipani übrigens die vom Kurfürsten und den Benediktineräbten – mithin gleichfalls von Reiner Biewer – durchgeführte scharfe Hexenverfolgung. Möglicherweise hat Bertram Resmini auf Hinweise zur »Affäre Loos« verzichtet, da er diesen Fall bereits 2008, wenn auch mit zu diskutierenden Schlussfolgerungen, angesprochen hatte.

Die über 400 Menschenleben fordernde Hexenverfolgung im Territorium der (Reichs-)Abtei Maximin ist auf viele ineinander verflochtene Gründe, Motive und Interessen zurückzuführen. Weder die Rezensentin noch der Verfasser plädieren für monokausale Erklärungen; der herrschaftspolitische Hintergrund muss jedoch weiter berücksichtigt und diskutiert werden9. Während der am 16. und 17. Juli 2015 in der Trierer Stadtbibliothek veranstalteten Tagung hat man sich mit diesem dunklen Kapitel nicht befasst, zumal es galt, die Ausstellung der in privater Hand befindlichen Maximiner Riesenbibel zu feiern. Im Vorwort heben die Herausgeber hervor, die Beiträge als Ergänzung des zwischenzeitlich erschienenen Germania-Sacra-Band zu verstehen (S. 9). Tatsächlich bleibt es jeder Leserin, jedem Leser geraten, beide Publikationen vergleichend und ergänzend heranzuziehen, zumal wenn es um hilfswissenschaftliche Fragen des spätantiken-frühchristlichen Gräberfeldes, der Sphragistik, der Urkunden- und Handschriftenüberlieferung sowie der Produktion liturgischer und literarischer Texte geht.

In seinem einleitenden Beitrag zu Bischof Maximinus unterstreicht Hans Hubert Anton – wie gewohnt hochgelehrt und konzis – dessen große Bedeutung für die Reichskirche, die seinem symbolisch hochbesetzten Weiterleben in Historiografie und Hagiografie entspricht (S. 11–55). Es schließen sich drei aufschlussreich-informative Beiträge zum archäologisch bewerteten Maximiner Gräberfeld (Lothar Schwinden, S. 57-84), dem Coemeterialbau von St. Maximin (Winfried Weber, S. 85-99) und zu den frühchristlichen Grabinschriften an (Hiltrud Merten, S. 101-108). In der anschließenden Zusammenfassung seiner, in der Germania Sacra gelieferten Einführung dankt Resmini »trotz einiger inhaltlicher Differenzen« den von Theo Kölzer gelieferten Forschungsergebnissen. Erneut verweist der Verfasser auf den »fundamentalen Gegensatz zwischen dem Kloster und dem Kurstaat« im Kontext der Spannungen mit Luxemburg (S. 116).

Theo Kölzer greift dann seine zentralen Forschungen zu den Maximiner Urkundenfälschungen erneut auf, um sie »nach einem Vierteljahrhundert auf die Probe« zu stellen (S. 123). Gewissermaßen als Vermächtnis seiner reichhaltigen Forschungen zu Stadtarchiv und Stadtbibliothek Trier muss der Beitrag des zu früh verstorbenen Reiner Nolden, ehemaliger Leiter des Stadtarchivs Trier, gelten, in dem er die dort zu findenden »Maximiniana« beschreibt. Interessant ist der Hinweis auf eine ab 1599 in St. Maximin nachweisbare Druckerei (dazu vgl. auch Resmini, Germania Sacra, S. 172). Unter der Rubrik »Akten« hat Nolden nicht auf die über 30 Hexenprozessakten Maximiner Provenienz verwiesen, die sich in der Stadtbibliothek Trier finden10. Sie fehlen zum größten Teil ebenfalls in der von Resmini 2008 publizierten Aufstellung.

Die 1996 von Isabel Knoblich rekonstruierte Bibliothek von St. Maximin (bis zum 12. Jh.) wird von der Verfasserin listenartig ergänzt, da inzwischen weitere Handschriften identifiziert werden konnten (S. 155–162). Eingehend beschreibt Michael Embach, Direktor von Stadtbibliothek und Stadtarchiv Trier, überblicksartig die »nicht eben üppig[e]« (S. 166) Produktion literarischer Texte des bedeutenden Maximiner Skriptoriums im Kontext monastischer Institutionen des Trierer und Luxemburger Raumes (S. 163–190). Der Anlass der interdisziplinären Tagung, die so genannte Maximiner Riesenbibel (1511–1548), stellt nachfolgend Hans-Walter Stork vor. Er klärt die Besitzgeschichte, den Inhalt, den Entstehungsprozess, die Buchmalereien sowie die inserierte »Historia Excidii Sancti Maximini« in der Sickingen Fehde (1522/1523). Damit wurde aus der Bibel ein »Geschichtsbuch« (S. 211).

Es folgt eine als Ergänzung zur Liste von Isabel Knoblich gemachte Aufstellung zu den Maximiner Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts, zum Teil angefertigt im dortigen Skriptorium (S. 212-216). Die Zerstörung von St. Maximin durch Franz von Sickingen wird von Gunther Franz, ehemaliger Direktor des Trierer Stadtarchivs und der Bibliothek, in den Blick genommen, nachdem er die dafür maßgeblichen Quellen vorgestellt hat (S. 217–242). Abschließend präsentiert und kommentiert Bernhard Simon, Leiter des Trierer Stadtarchivs, historische Bildansichten, in denen sich die wechselvolle Geschichte der oftmals zerstörten, wiederaufgebauten und zweckentfremdend genutzten Abteigebäude widerspiegelt.

Die zahlreichen Ergebnisse zur Geschichte der ehemaligen Reichsabtei St. Maximin vor Trier, die sich in den beiden hier vorgestellten Werken finden, fügen sich zu einem faszinierend weiten Panorama zusammen. Allerdings wird daran auch deutlich: Die Geschichte der ehemaligen Reichsabtei ist noch nicht zu Ende geschrieben, zumal – wie Bertram Resmini hervorgehoben hat – kaum sämtliche Aspekte des Ringens dieser bedeutenden kirchlichen Institution um Selbständigkeit erkannt, ausgelotet und im Kontext neuer Forschungsinteressen bewertet worden sind. Es bleibt zu hoffen, dass sich nun im Gefolge der Archäologen, Mediävisten, Literaturwissenschaftler und Archivare sowohl die frühneuzeitlich ausgerichtete Landesgeschichte als auch die glocal history stärker für Sankt Maximin interessieren. Hervorragende, trag- und ausbaufähige Grundlagen dafür sind geschaffen.

1 Franz-Josef Heyen, Isabel Knoblich, Theo Kölzer, Adolf Neyses, Reiner Nolden, Winfried Weber, Theresia Zimmer, Trier, St. Maximin, in: Friedhelm Jürgensmeier (Hg.), Die Männer- und Frauenklöster der Benediktiner in Rheinland-Pfalz und Saarland, St. Ottilien 1999, S. 1010–1088.
2 Theo Kölzer, Rezension, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 81 (2017), S. 460–464, hier S. 460.
3 Franz-Josef Heyen, Das Stift St. Paulin vor Trier, Berlin, New York 1972 (Germania Sacra. NF 6,1); ders., Das Stift St. Simeon in Trier, Berlin, New York 2002 (Germania Sacra. NF 41,9); Petrus Becker OSB, Die Benediktinerabtei St. Eucharius-St. Matthias vor Trier, Berlin, New York 1996 (Germania Sacra. NF 34,8).
4 Zu dieser Handschrift vgl. nur: Andrea Rapp, Michael Embach (Hg.), Aufgeschlagen. Mittelalterliche Handschriften aus der Benediktinerabtei St. Matthias. Katalog zur Ausstellung in der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars, 13. Februar–5. April 2007, Trier 2007, S. 35–41.
5 Michel Pauly, Rezension, in: Hémecht 70 (2018), S. 108–110.
6 Bertram Resmini, Adler und Bär. Aspekte zur verfassungsmäßigen Stellung der Abtei St. Maximin im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 30 (2004), S. 33–54, hier S. 48.
7 Id., Hexenprozesse im Amt St. Maximin im Spiegel der noch vorhandenen Verfahrensakten, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 34 (2008), S. 209–357.
8 Zur Bedeutung der Heerschau vgl. hingegen Michael Käufer, Sankt Maximin zwischen Kurfürst und Reich. Der Kampf der Benediktinerabtei Sankt Maximin bei Trier um die Reichsunmittelbarkeit in den Jahren 1548–1670, Trier 2003, S. 81f.
9 Darauf machte auch dezidiert aufmerksam: Pauly, Rezension (wie Anm. 6), S. 110.
10 Rita Voltmer, Ein Amerikaner in Trier. George Lincoln Burr (1857–1938) und sein Beitrag zu den Sammelschwerpunkten »Hexerei und Hexenverfolgungen« an der Cornell University (Ithaca, NY) sowie an der Stadtbibliothek Trier. Mit einem Inventar, in: Kurtrierisches Jahrbuch 47 (2007), S. 447–489.

Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:

Rita Voltmer, Rezension von/compte rendu de: Bertram Resmini (Bearb.), Die Benediktinerabtei St. Maximin vor Trier. Im Auftrage der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin, Boston, MA (De Gruyter) 2016, XVII–700 u. X–1461 S., 20 Abb., 3 Kt. (Germania sacra. Die Kirche des Alten Reiches und ihre Institutionen. Dritte Folge, 11,1 u. 11,2. Das Erzbistum Trier, 13), ISBN 978-3-11-040944-4, EUR 239,95; Michael Embach, Bernhard Simon (Hg.), Die Abtei Trier-St. Maximin von der späten Antike bis zur frühen Neuzeit. Beiträge der Trierer Tagung vom 16.–17. Juli 2015, Mainz (Verlag der Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte) 2018, 271 S., 65 Abb. (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 142), ISBN 978-3-929135-78-7, EUR 38,00., in: Francia-Recensio 2019/2, Frühe Neuzeit – Revolution – Empire (1500–1815), DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2019.2.62948