Kriegsgräberstätten des Ersten und Zweiten Weltkrieges sind Orte persönlicher Trauer und des Gedenkens. Sie sind von hoher Symbolkraft wie es bei Begegnungen deutscher und französischer Spitzenpolitiker in Verdun sichtbar wurde. Für die immer weniger werdenden Angehörigen von Kriegstoten haben die Grabstätten eine hohe emotionale Bedeutung. Warum so viele Jahre nach dem Ende der Weltkriege noch für die Pflege von Kriegsgräbern gespendet werden soll, ist eine Frage, die viele Sammlerinnen und Sammler für den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge kennen.

Der Historiker Jakob Böttcher untersucht die Tätigkeit dieses Vereins von seiner Gründung 1919 bis 1989 (S. 32). Vereinzelt greift er über diesen Zeitraum hinaus, etwa wenn er die Entwicklung des am Volkstrauertag und bei Gedenkfeiern des Volksbunds verlesenen »Totengedenkens« bis 2006 nachzeichnet (S. 296–299) oder wie er im Schlussteil in einem Absatz die Mitgliederentwicklung auf Landesverbände in den neuen Bundesländern und die Kriegsgräberfürsorge in Osteuropa erwähnt (S. 337).

Seine Publikation, die auf einer überarbeiteten Fassung seiner 2016 vorgelegten Dissertation basiert, gliedert Böttcher in drei Abschnitte mit jeweils drei bis fünf Unterkapiteln. Im ersten Abschnitt (S. 35–66) werden die Voraussetzungen für die Arbeit des Volksbunds geschildert: Im ersten Abschnitt (S. 35–66) werden die Voraussetzungen für die Arbeit des Volksbunds geschildert: die Entwicklung von Kriegsgräbern im 19. Jahrhundert, sowie die Praxis während und nach dem Ersten Weltkrieg und relevante Bestimmungen im humanitären Völkerrecht. Der zweite Abschnitt (S. 67–156) widmet sich der Geschichte des Volksbundes als maßgeblicher Träger der Kriegsgräberfürsorge in Deutschland. In diesem Abschnitt werden erstens die Entwicklungen, die zur Gründung des Vereins im Jahr 1919 führten dargestellt, zweitens geht Böttcher ausführlich auf die Vereinsentwicklung in der Weimarer Republik ein. Drittens behandelt er den Umgang und die Neugestaltung deutscher Kriegsgräberstätten aus dem Ersten Weltkrieg in der Zwischenkriegszeit.

Entgegen der Überschrift dieses Abschnittes »Weichenstellungen: Kriegsgräberfürsorge in der Zwischenkriegszeit« wird die Tätigkeit im Zweiten Weltkrieg (S. 116–122) behandelt. Der dritte Abschnitt (S. 157–328) thematisiert die Entwicklung des Volksbundes in der Besatzungszeit und der Bonner Republik. Am Ende der Publikation steht ein summarischer Schluss (S. 329–347). Personen- und Sachregister runden die Veröffentlichung ab. Das Personenregister listet, vom Arbeitsaufwand her durchaus nachvollziehbar, keine im Text erwähnten Autoren von Forschungsliteratur. Die Arbeit ist angenehm zu lesen und meist gut verständlich.

An einigen Stellen bleiben offene Fragen: Warum etwa wurde 1935 ein britisch-deutsch-französisches „Abkommen geschlossen, das die zukünftige Grundlage für die Pflege der britischen und deutschen Kriegsgräber auf Friedhöfen in den jeweils anderen Vertragsstaaten bilden sollte« (S. 155). Warum französische Gräber nicht einbezogen wurden, bleibt offen – oder wurde hier ein Wort vergessen? Auf dieses Abkommen wird mehrmals im Text Bezug genommen, da die Briten auch nach 1945 an seiner Gültigkeit festhielten und einen Präzedenzfall für Standpunkte des Auswärtigen Amts in Verhandlungen lieferten (S. 192–193). Ein kurzer Kommentar, warum gegebenenfalls französische Gräber nicht einbezogen wurden, hätte Klarheit geschaffen. Wenn das Buch zügig in einem Stück gelesen wird, fallen Wiederholungen im Text auf. Doch diese sind nicht störend und für andere Lesepraktiken hilfreich.

Böttcher recherchierte im kriegsbedingt lückenhaften Archiv der Bundesgeschäftsstelle des Volksbundes in Kassel, im Bayrischen Hauptstaatsarchiv in München, im Bundesarchiv Berlin sowie Koblenz, im Militärarchiv Freiburg, im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes Berlin, im Kreisarchiv Uelzen, im Niedersächsischen Landesarchiv-Staatsarchiv Osnabrück und in den National Archives in London. Wichtige Quellen seiner Arbeit sind außerdem die Verbandszeitschrift und -publikationen des Volksbundes. Wünschenswert wäre ein Blick in die Arbeit der Landesverbände gewesen. Leider wurde für die Arbeit nur eine Publikation eines einzigen Landesverbands ausgewertet. Auf die Recherchen in Archiven von Landesverbänden, Befragungen von Zeitzeuginnen und -zeugen, Mitarbeitenden und Mitgliedern wurde ganz verzichtet.

Der Autor dekonstruiert aufbauend auf ältere Forschungsergebnisse überzeugend den Gründungsmythos des Volksbundes als eine der »ersten Bürgerinitiativen«. Basierend auf Quellen zeichnet er exakt die Verknüpfung von staatlichem und bürgerschaftlichem Engagement sowie die Rolle ehemaliger Gräberoffiziere nach. Ausführlich stellt Böttcher die Entwicklung des Volksbundes in der Weimarer Republik dar. Die quantitative Mitgliederentwicklung und die Baupolitik und -praxis in den 1930ern werden ausführlich behandelt. Wünschenswert wären für ein besseres Verständnis Pläne oder Fotos einzelner ausgewählter Kriegsgräberstätten.

Leider bleiben für die Verbandsentwicklung in der Weimarer Zeit Fragen offen: Gab es bereits vor 1933 Antisemitismus im Verband? Waren bereits vor 1933 Anhänger und Sympathisanten der NSDAP für die Kriegsgräberfürsorge engagiert? Wie hat die Zusammenarbeit der verschiedenen im Volksbund vertretenen Gemeinschaften, Verbände und Institutionen funktioniert? Vertreter der Gewerkschaften, Vertreter des ganzen Feldes von Krieger- und Veteranenvereinen sowie jüdische, katholische und evangelische Geistliche sind ein breites und inhomogenes Spektrum. Hier wären Konflikte und Auseinandersetzungen zu erwarten.

Für die NS-Zeit arbeitet Böttcher einerseits sehr gut Faktoren für das rasche Anwachsen des Verbandes heraus, andererseits erklärt er nicht befriedigend, warum der Volksbund einer Auflösung entging. Die angebotene Erklärung »eine Laune des Führers« (S. 335) ist wenig zufriedenstellend. Im dritten und längsten Abschnitt beleuchtet der Autor die Entwicklung des Volksbundes in Westdeutschland. Auf das Verbot des Volksbunds als »militaristische Organisation« (S. 176–177) in der SBZ/DDR geht er kurz ein. Überzeugend schildert er, wie die Kriegsgräberfürsorge juristisch immer mehr erweitert und immer mehr Gräber einbezogen wurden.

Schließlich konnten in die Kategorie »Opfer der Gewaltherrschaft« sogar Gräber der Toten an der innerdeutschen Grenze (S. 298) und von NS-Opfern als Kriegsgräber eingestuft werden. Die weite deutsche Auslegung des Begriffs »Kriegsgrab« führte in Verhandlungen mit ausländischen Gesprächspartnern für Irritationen. So stieß die Einbeziehung der Gräber von aus den Ostgebieten evakuierten Zivilisten in Verhandlungen mit Dänemark über ein Kriegsgräberabkommen auf Unverständnis (S. 269–274).

Die Flexibilität, der sich ab den 1950ern entwickelnden Jugendarbeit, bot die Möglichkeit »verschiedene Opfergruppen und Kriegs- und Gewaltschicksale« in die Arbeit des Volksbundes zu integrieren. Für die Entwicklung der Jugendarbeit im Volksbund streicht Böttcher die Bedeutung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes und die zunehmende Professionalisierung der außerschulischen Jugend- und Bildungsarbeit heraus. Entgegen anfänglicher Hoffnungen konnte die Jugendarbeit »einem kontinuierlichen Mitgliederschwund« nicht entgegenwirken.

Für die Entwicklung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge auf Bundesverbandsebene und der Aushandlungsprozesse mit staatlichen Behörden bietet Böttcher gut aufbereitete Ergebnisse, die hoffentlich weitere Forschungen zu regionalen Gliederungen, einzelnen Projekten und der Arbeit des Kriegsgräberdienstes in einzelnen Ländern anregen werden.

Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:

Philipp Lehar, Rezension von/compte rendu de: Jakob Böttcher, Zwischen staatlichem Auftrag und gesellschaftlicher Trägerschaft. Eine Geschichte der Kriegsgräberfürsorge in Deutschland im 20. Jahrhundert, Göttingen (V&R) 2018, 382 S., 8 Abb., 5 Graf., 1 Tab. (Bürgertum Neue Folge. Studien zur Zivilgesellschaft, 17), ISBN 978-3-525-35588-6, EUR 60,00., in: Francia-Recensio 2020/2, 19./20. Jahrhundert – Histoire contemporaine, DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2020.2.73339