Ein repräsentativer Kreis von Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern aus den Wirkungsstätten der Jubilarin in Regensburg, Braunschweig und München verfasste für die kurzzeitige Präsidentin der Monumenta Germaniae Historica (2012–2014) eine Festschrift, die um das hilfswissenschaftliche Thema der Kodikologie und die päpstliche Kurie im 15. Jahrhundert kreist. Die einzelnen Beiträge seien hier nicht nur aufgezählt, sondern kurz besprochen.
Martin Wagendorfer, »Favianis oder Lauriacum? Hagiographie oder politische Archäologie? Überlegungen zur mittelalterlichen Rezeption von Eugipps Vita Severini nördlich der Alpen« (S. 9–24). Er untersucht die handschriftliche Überlieferung der »Vita Sancti Severini« des Eugippius, die von nördlich der Alpen stammt. Diese Handschriftenklasse R – nach der Edition Theodor Mommsens in den »Scriptores rerum Germanicarum« der MGH – zählt 35 Textzeugen, die zwischen der Mitte des 12. Jahrhunderts und dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts konzentriert sind. Die Verbindungen zu Passau sind relativ dünn, trotz des frühesten Belegs zu Beginn des 10. Jahrhunderts und der Verwendung in den Pilgrimschen Fälschungen ca. 970. Viel dichter sind die Bezüge zum Herrschaftsgebiet der babenbergischen Herzöge, was von Wagendorfer mit plausiblen Argumenten als ideologische Unterstützung des Plans der Errichtung eines Bistums in Wien, das in der Nachfolge des bei Eugippius erwähnten Favianis stehen sollte, gedeutet wird. Während Lauriacum für Passau eine größere Rolle spielte, war Favianis entscheidend für die intensivere Rezeption im österreichischen Herrschaftsgebiet.
Jean-Marie Moeglin, »Enea Silvio Piccolomini als Historiker« (S. 45–62). Bei Pius II. stellt man eine enge Verzahnung zwischen Weltanschauung, Selbstdarstellung und Politik fest. Er wollte gleichermaßen Papst und Historiker sein, der zugleich Geschichte bestimmen und Geschichte schreiben wollte. Die Antwort auf die Frage, welches der grundlegende Antrieb für diese Haltung gewesen wäre, versucht Moeglin in seinem brillanten Beitrag, der eine profunde Kenntnis des riesigen Œuvres des Enea Silvio bezeugt, in vier Schritten. – 1. Im Laufe seiner Karriere treten die rein literarischen Werke zurück und machen den historiografischen Werken mehr und mehr Platz, wobei die verschiedenen Versionen der »Historia Austrialis« einen Wendepunkt markieren und in den commentarii, der Darstellung seines Pontifikats, einen Höhepunkt erreichen. Es ist zu erkennen, dass er eine globale und endgültige Geschichte seiner Zeit, in der er einer der Hauptakteure ist, schreiben will. – 2. Unter Geschichte verstand Enea immer die Zeitgeschichte, zu deren besserem Verständnis er historische Exkurse erarbeitete. Das Grundmuster der Geschichte ist ständige Wandlung, Werden und Vergehen, Aufstieg und Niedergang. – 3. Das Postulat der Wahrheit ist die Voraussetzung der überzeugenden Geschichte. Fabulae haben in ihr keinen Platz. Die Wahrheit erreicht der Historiker umso sicherer, wenn er selbst Zeuge der wesentlichen Ereignisse war. Er schließt quasi einen Pakt mit dem Leser, indem er ihm die Wahrheit garantiert. Diese persönliche Erfahrung wird in die Kategorie der Memoiren münden, von denen etwa die Philippe de Commynes’ zu Ende des Jahrhunderts einen ersten Höhepunkt erreichen werden. – 4. Geschichte ist nützlich und dient dem Gemeinwohl. Sie ist nach dem Muster Ciceros vita memoriae, magistra vitae, nuntia vetustatis (De Oratore II, 12, 52–56). Sie lehrt die Menschen durch die exemplarische Erzählung Werte und Tugenden als feste Punkte der Vergänglichkeit. Jede sinnvolle Politik habe sich auf gründliche Kenntnis der Geschichte zu stützen, weswegen es am günstigsten ist, wenn der Historiker und der politische Akteur ein und dieselbe Person sind. Damit stellt sich Pius II. ein glänzendes Zeugnis aus, aber der aus der historischen Erfahrung angestrebte Kreuzzug gegen die Türken wurde ein Fiasko. Diese Probe aufs Exempel ersparte ihm der überraschende Tod in Ancona 1464.
Matthias Thumser, »Papstbriefe an einen Legaten. Das Briefbuch des Kardinals Simon de Brion (1262–1266)« (S. 25–43). Dieses Register, das die Legation des prominenten französischen Kardinals nach Frankreich in den Jahren 1264 bis 1268 widerspiegelt, stellt insofern eine Besonderheit dar, als es die Briefe enthält, die er von seinen päpstlichen Auftraggebern erhielt. Die handschriftliche Vorlage ist verschollen, man kennt den Text nur aus der Ausgabe der gelehrten Mauriner Edmond Martène und Ursin Durand, die auf einen Codex in der heute zerstreuten Bibliothek des Bischofs von Montpellier, Charles-Joachim Colbert (1667–1738), verweisen. Nach dessen Tod wurde ein Inventar der Bücher und Handschriften angelegt, mit dessen Hilfe der Autor den ursprünglichen Zustand dieser Sammlung von 51 Briefen Urbans IV. und 119 Briefen Clemens’ IV. zwischen dem 7. Juli 1262 und dem 31. Dezember 1266 zu rekonstruieren versucht. Die Sammlung ist deshalb von hohem Wert, weil die Briefe durchwegs individuelle Aussagen zu drängenden Problemen der Zeit vermitteln und das negotium regni Sicilie beleuchten. Bis zur Schlacht von Benevent (26. Februar 1266) stehen die päpstlichen Bemühungen um Karl von Anjou zur Übernahme des sizilischen Throns im Vordergrund, dann ein geplanter Kreuzzug ins Heilige Land, der nach der Eroberung von Caesarea, Arsuf und Safed durch den ägyptischen Sultan Baibars I. für notwendig erachtet wurde. Die sorgfältig durchgeführte Analyse der Texte, von denen auch 49 in den päpstlichen Kanzleiregistern überliefert sind, erlaubt Aussagen über ihre Anordnung im verschollenen Codex. Im Anhang findet sich das Verzeichnis der Briefe in der chronologischen Reihenfolge, wie sie von Martène und Durand publiziert wurde. Beachtung verdient Nr. 55, in der Urban IV. dem Kardinal Auszüge aus der Kreuzzugskonstitution Innozenz’ III. am IV. Laterankonzil (ca. 71) mitteilte und dabei als Vorlage den heute verlorenen Registerband mit dem Jahrgang 18 benutzte: tenorem … sumtum ex regesto felicis recordationis Innocentii papae III. praedecessoris nostri.
Maria Krumm, »Tauben und Turteltauben in der Kanonisationsliturgie: Zu den Ursprüngen einer ungewöhnlichen Oblation« (S. 63–81). Bei der Kanonisation der Birgitta von Schweden durch Papst Bonifaz IX. am 7. Oktober 1391 wurden zum ersten Mal zwölf Tauben und zwei Turteltauben bei der feierlichen Liturgie nach dem Credo in einer Prozession zum Altar gebracht. Seitdem ist dies fester Bestandteil der päpstlichen Kanonisationsliturgie. Die Autorin versucht die Motive hinter der Einführung dieser Oblation zu ergründen, was mangels Quellen nicht schlüssig erreicht werden kann. Es gelingt ihr aber, den Bestandteil des neuen Ritus in Zusammenhang mit dem Großen Abendländischen Schisma zu bringen, das liturgische Neuerungen deshalb begünstigte, weil die liturgischen Bücher nicht überall greifbar waren. Das biblische Vorbild war wahrscheinlich das Reinigungsopfer Mariens (nach Lk 2), bei dem die Prophetin Hanna eine Vorbildfunktion für die neue Heilige abgab. Der Impuls zur Integration der Taubenoblation scheint von einem der Kardinäle ausgegangen zu sein, die sich besonders um Brigittas Heiligsprechung bemüht hatten, entweder vom Franzosen Philipp von Alençon oder dem Engländer Adam Easton. Die rasche Etablierung der neuen Oblationspraxis lässt sich durch ähnliche liturgische Traditionen, die Autorität der biblischen Vorlage und die Mehrdeutigkeit der Symbolträger erklären.
Christopher Kast, »Der Papst zieht Bilanz. Die Buchführung am Papsthof des 15. Jahrhunderts (S. 83–100), stellt die verschiedenen Typen der in der apostolischen Kammer geführten Rechnungsbücher für den päpstlichen Haushalt nach den äußeren und inneren Merkmalen vor. Signifikant sind in den Bänden der »Spese minute« einleitende Kommentare, die die Funktion der Rechnungsbücher beschreiben. In einem längeren Abschnitt wird der Frage nachgegangen, ob und wie die doppelte Buchführung als eine der Voraussetzungen für übersichtliches Wirtschaften an der Kurie im 15. Jahrhundert eingeführt wurde. Sie ist in den Pontifikaten Nikolaus’ V. und Pius’ II. nachweisbar, indem das Buchen eines Rechnungsvorganges auf zwei Konten auf entgegengesetzten Seiten des Rechnungsbuches vorgenommen wird. Das erste Rechnungsbuch in der päpstlichen Finanzverwaltung, das schließlich alle Merkmale der doppelten Buchführung aufweist, stammt freilich erst aus dem Pontifikat Pius’ II. Es ist das Rechnungsbuch, das der päpstliche magister domus, Alessandro Miraballi am 31. Mai 1460 zur Rechenschaftsablage in der päpstlichen Kammer einreichte. Es erhielt einen Prüfungsvermerk zweier hochrangiger Kurialen und eine eigenhändige päpstliche Approbation. Die Buchungen wurden sowohl auf dem Sachkonto als auch auf dem Bankkonto getätigt. Eine Gesamtbilanz der päpstlichen Einnahmen und Ausgaben ist jedoch deshalb nicht möglich, weil alle weiteren Rechnungsbücher verschollen sind. Miraballi verfügte offensichtlich über das entsprechende kaufmännische Spezialwissen. Festzuhalten ist, dass sich die doppelte Buchführung im kurialen Finanzwesen nicht durchsetzte, da sie nur eines von mehreren effizienten Systemen war.
Jürgen Dendorfer, »Der Libellus apologeticus Papst Eugens IV. Text und Kontext einer kurialen Gesandtschaftsinstruktion des Jahres 1436« (S. 101–133) interpretiert eingehend den schon seit Langem in den »Annales ecclesiastici« des Baronius abgedruckten Text, der nach dem Scheitern der Legation der Kardinäle Albergati und Cervantes in Basel als eine Art umfangreicher Gesandteninstruktion für eine Kampagne bei den europäischen Fürsten dienen sollte. Die beiden Kardinäle hatten seit März 1436 vergeblich einen Ausgleich zwischen dem Papst und den Konzilsvätern angestrebt und waren Anfang Juni an die Kurie nach Bologna zurückgekehrt. Ihr Bericht bildete die Grundlage für den »Libellus«, dessen Redaktor freilich unbekannt bleibt. Es handelt sich nicht um einen in der Gedankenführung durchkomponierten Gesamttext, sondern er bietet den päpstlichen Gesandten Handlungsanweisungen, Argumente gegen die für Papst und Kurie inakzeptablen Basler Dekrete und Taktiken für die zu erwartende Gesprächsführung. Er erlaubt es, den Prozess des Abwägens von Argumenten in der offenen Situation des Jahres 1436 zu erfassen. Er ist nicht ein festgefügtes Manifest papalistischer Positionen gegen den bekämpften Konziliarismus, er kann als Teil einer Selbstvergewisserung der kurialen Position gelesen werden. Die Kritik an den Baslern zielt nicht auf die grundsätzliche Berechtigung des Konzils in Opposition gegen den Papst, sondern auf die Auswüchse wie das »Annatendekret«, die Papstwahlordnung und das Vorgehen bei Ernennung von Kardinälen. Besonders die Verdoppelung des zentralen Verwaltungsapparats der Kirche berge die Gefahr in sich, erneut ein Schisma zu provozieren. Die Könige und Fürsten sollten für die päpstliche Position auch durch den Hinweis auf das von Gott gestiftete monarchische Prinzip gewonnen werden.
Eva Schlotheuber, »Error Bavaricus – die Kommunikation des päpstlichen Interdikts über Ludwig den Bayern im Reich« (S. 135–151) zeichnet den Konflikt zwischen Ludwig dem Bayern und den Päpsten überblicksmäßig nach und fragt besonders nach den Möglichkeiten, die kirchlichen Sentenzen gegen den Wittelsbacher im Reich nördlich der Alpen bekannt zu machen und ihnen damit den Druck der Öffentlichkeit zu verleihen. Die ständige Verschärfung der Maßnahmen, die Johannes XXII. verhängte, stieß in Deutschland weitgehend auf Ablehnung. Aber auch die von Ludwig vorgenommene Eskalation durch die in Rom 1330 vollzogene Kaiserkrönung, die Absetzung des in Avignon residierenden Papstes und die Installierung eines Gegenpapstes in Italien hatte im Reich ein nur schwaches Echo. Der vorsichtige Versuch des neuen Papstes Benedikt XII., aus dem Dilemma herauszukommen, scheiterte rasch. Clemens VI. schwenkte wieder auf die frühere Linie der harten Auseinandersetzung ein, es gelang ihm auch, die Anhängerschaft Ludwigs aufzubrechen und damit die Wahl Karls IV. 1346 zu ermöglichen. Insgesamt war der error bavaricus in Deutschland nur schwer zu vermitteln.
Knut Görich, »Der Legat als imago des Herrschers: König Enzo und Kaiser Friedrich II.« (S. 153–179) beschreibt die Funktionen dieses 1239 legitimierten Sohnes Friedrichs II., der ein Jahrzehnt später in die Hände der kaiserfeindlichen Stadt Bologna fiel und, entgegen allen Gebräuchen um Lösegeld, dort bis zu seinem Tod 1272 gefangen gehalten wurde. In erster Linie hatte er den Auftrag seines Vaters, als Legat für ganz Italien dessen Anordnungen auszuführen und die Herrschaft durch Stellvertretung wahrzunehmen. Dabei versuchte der Hof mit verschiedenen Maßnahmen, nicht zuletzt auch symbolischen Charakters, der Schwäche der delegierten Autorität entgegenzuwirken. Die Forderung nach Gehorsam, wie er dem Kaiser selbst geschuldet war, der feierliche Einzug in eine Stadt und die Verwendung von Symbolen des Reiches dienten diesem Zweck. In einer Art Exkurs präsentiert Görich numismatische Raritäten, die den Bolognesen das Schicksal des von Barbarossa zerstörten Mailands mit Symbolkraft in Erinnerung rufen sollten. In einem letzten Abschnitt werden die Maßnahmen der Kommune geschildert, welche die sichere Verwahrung Enzos gewährleisten sollten.
Maximilian Schuh, »Die Universität Ingolstadt und ihre Mitglieder in der Registerüberlieferung von päpstlicher Kanzlei und Pönitentiarie (1459–1519)« (S. 181–202). Zunächst widmet sich dieser Beitrag der Ausgestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen der von Herzog Ludwig dem Reichen angestrebten und von Pius II. 1459 bewilligten, aber erst 1472 eröffneten Universität und nimmt die in den ersten Jahren entstandenen Zeugnisse zur Privilegierung und Ausstattung der Hohen Schule in den Blick. In einem zweiten Abschnitt, der den Mitgliedern der Universität gilt, werden in noch stärkerem Maße die kurialen Quellen, vor allem die Supplikenregister der Pönitentiarie, fruchtbar gemacht. Dabei stehen nicht Pfründenkarrieren der Lehrer und Studenten im Mittelpunkt, sondern die kirchenrechtlichen Probleme, denen sie sich gegenübersahen. Dabei kommen bemerkenswerte Geschehnisse aus dem täglichen Leben der Universitätsleute ans Tageslicht, etwa jener tragische Vorfall um den Studenten Thomas Sarnoldi, der beim Baden in der Donau zu ertrinken drohte. Sein Lehrer, Mag. Ludwig Wisgerber aus Reutlingen, sprang ins Wasser, um den Untergehenden zu retten. Während sich Arnoldi selbst in Sicherheit bringen konnte, ertrank Wisgerber.
Tobias Daniels, »Florenz und die Florentiner 1484–1521. Zeugnisse aus dem Archiv der Pönitentiarie« (S. 203–238). Kuriale Quellen wurden für die sonst sehr gut erforschte Geschichte der Blütezeit von Florenz bisher wenig herangezogen. Sehr verdienstvoll ist der Beitrag Daniels’ auch deshalb, weil er die Methode, die Ludwig Schmugge bei der Erarbeitung des »Repertorium Poenitentiariae Germanicum« anwandte, auf die Stadt am Arno übertrug und damit eine Fülle von bisher unbekannten oder wenig bekannten Klerikern und anderen Einwohnern erschloss und deren Lebenswelten aufhellte. Ein früherer Aufsatz mit demselben Thema deckte die Jahre 1439 bis 1484 ab. Die Auswertung erfolgte in acht thematischen Blöcken: klerikaler Bereich (liturgische Handlungen, Ämterhandel, unangemessenes Verhalten in Kirche und Kloster) und laikaler Bereich (Ehe, Gewalt); Florentiner Kaufleute und Bankiers im Ausland; Amtsstrukturen und Amtsträger in der Stadt; Außenbeziehungen und Krieg; Marktgeschehen, Schulden und Kredit; Bruderschaften, Hospitäler und Festkultur; humanistische Bildung und Erziehung; Florentiner in Rom. Eine Fülle von Anekdotischem wird sichtbar, etwa jener Kleriker, den ein Koch bezichtigt, aus der Küche einige Gegenstände entwendet zu haben. Über diese offensichtlich ungerechte Anschuldigung verliert er die Nerven, nimmt eine eiserne Pfanne aus der Glut des Herdfeuers und haut sie dem Koch über den Schädel, der daran stirbt (S. 214). Zwei Anhänge machen diesen Beitrag, nach Auffassung des Rezensenten jener, der das größte Lob verdient, noch wertvoller: Regesten zu elf verschiedenen Themen und ein Personen- und Ortsregister.
Im Gegensatz zu manchen Maxi- oder Mega-Festschriften, in denen die Eingeladenen so manches Abgestandene abladen, zeichnet sich diese Festschrift für Claudia Märtl durch eine hohe Qualität der Beiträge aus, die das engere Forschungsfeld der Jubilarin abdecken. Ad multos annos !
Zitationsempfehlung/Pour citer cet article:
Werner Maleczek, Rezension von/compte rendu de: Jörg Schwarz, Georg Strack (Hg.), Kurie und Kodikologie. Festschrift für Claudia Märtl zum 65. Geburtstag, Ostfildern (Jan Thorbecke Verlag) 2021, 246 S., ISBN 978-3-7995-1438-5, EUR 35,00., in: Francia-Recensio 2022/1, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500), DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2022.1.87563