RIHA Journal 0176 | 27 June 2017
Der Umgang mit Opfern der Wehrmachtjustiz auf Soldatenfriedhöfen und Kriegsgräberstätten 1939-2015. Ein Überblick
Abstract
This article discusses the ways in which society has dealt with and deals with
the graves of soldiers who were sentenced to death by military jurisdiction
during the Nazi regime. It pleads for a more in depth consideration of this group
of victims, and suggests appropriate possibilities for remembrance. After a
survey of the interment regulations of the Third Reich and the relocation of such
graves in the 1950s and 1960s, two examples are given which try to make these
victims visible in Germany's commemorative culture. Finally, the potential of war
cemeteries for remembering and historical learning is analyzed as well as the
benefits that may derive from the inclusion of these victims of military
jurisdiction into contemporary commemorative culture.
Inhaltsverzeichnis
Bestattungsvorschriften
aus dem Dritten Reich
Umbettungsmaßnahmen
in den 1950er und 1960er Jahren
Beispiele für
Initiativen zur Kennzeichnung von Gräbern von Opfern der Wehrmachtjustiz
Fazit: Der Platz von
Opfern der Wehrmachtjustiz im kollektiven Gedächtnis, in der
Erinnerungskultur sowie auf Soldatenfriedhöfen und
Kriegsgräberstätten
Bestattungsvorschriften aus dem Dritten Reich
[1] Der totalitäre Charakter des nationalsozialistischen Regimes wird auch im Umgang mit gefallenen bzw. getöteten Soldaten deutlich. So kommentierte General Edmund Glaise von Horstenau, Inspektor der Kriegsgräberfürsorge, anlässlich einer Besprechung des Ausschusses für Kriegsgräberfürsorge und Ehrenmale in Berlin gegen Ende des Jahres 1940 die von Adolf Hitler erlassenen Bestattungsvorschriften, die auch ein Überführungsverbot von Leichen aus dem Kriegsgebiet in die Heimat zwecks dortiger Bestattung beinhalteten, folgendermaßen:
Immerhin ist es bemerkenswert, daß man heutzutage auch über seinen Leib nach dem Tode nicht mehr verfügen darf. Das Gleiche gilt für die Grabzeichen. Um die Gefahr [sic!, wohl eher Gefühle, M.D.] der SS und sonstiger Gottgläubiger nicht zu verletzen, ist das Christenkreuz abgeschafft und an seiner Stelle ein Eisernes Kreuz aus Holz systemisiert. Ebenso darf das Kreuz nicht als Sterbezeichen verwendet werden, sondern es hat zu heißen 'gest. oder gef. am ...'. All dies ist im Grunde genommen grotesk. Und noch grotesker, daß die Wehrmacht so eine Frage nicht aus sich selbst erledigt, sondern eine Entscheidung des Führers aufgerufen wird.1
[2] Während des Zweiten Weltkrieges fällte die Wehrmachtjustiz2 "niedrig angesetzt 25.000 Todesurteile"3 gegen Deserteure, Kriegsdienstverweigerer, Selbstverstümmler, sogenannte "Wehrkraftzersetzer" und "Kriegsverräter". Davon wurden zwischen 18.000 und 22.000 vollstreckt, allein ca. 15.000 an Deserteuren.4 Die Genannten sollten zur Zeit des Dritten Reiches auch nach ihrem gewaltsamen Tod bewusst aus der Erinnerung getilgt werden. Für eine solche Politik der damnatio memoriae sprechen die offiziellen Bestattungsvorschriften.5 Die genaue Bestattungspraxis der Opfer der Wehrmachtjustiz ist noch nahezu unerforscht, es existieren nur einige wenige Studien zu einzelnen Friedhöfen.6 In Standardwerken zur Wehrmachtjustiz bleiben Bestattungen und Friedhöfe unerwähnt, dort werden nur die jeweils geltenden Vorschriften und Erlasse zur Vollstreckung der Todesstrafe sowie die entsprechenden Hinrichtungsstätten mit den jeweiligen Opferzahlen referiert.7 Die Recherche nach Gräbern dient, wenn überhaupt, nur als Beleg, wo die Opfer begraben sind; sie ist kein eigenständiges Forschungsgebiet. Dabei stellen die Opfer der Wehrmachtjustiz − je nachdem, welche Gesamtopferzahl gefallener Soldaten man zugrunde legt – immerhin zwischen ca. 0,5 und 1% der getöteten Armeeangehörigen.8
[3] Für die Bestattung galten folgende Regeln: Außerhalb des Reichsgebietes war der für die Hinrichtung zuständige Offizier ebenfalls für das Begräbnis verantwortlich, das er "in geeigneter Weise ohne militärische Ehren und ohne Teilnahme einer Abordnung oder einzelner Soldaten"9 durchzuführen hatte. Die Bestattung hatte abseits von den Gräbern "normal" gefallener oder gestorbener deutscher Soldaten "an unauffälliger Stelle"10, d. h. in Randlage auf einem lokalen Gemeindefriedhof, zu erfolgen. Falls der Ort über ein Krematorium verfügte, musste die Leiche eingeäschert werden; für die Urnenbestattung galten dieselben Regeln.
[4] Innerhalb des Reichsgebietes konnte der Leichnam in einem verschlossenen Sarg den Angehörigen unter strengen Auflagen übergeben werden, wenn keine militärischen Gründe dagegen sprachen. Sie machten von dieser Möglichkeit jedoch nicht nur aus Scham über die Gründe ihres zu Tode gekommenen Angehörigen zumeist keinen Gebrauch,11 sondern auch aus finanziellen Motiven. Denn sie mussten sich verpflichten, die Bestattung auf eigene Kosten im Ort der Hinrichtung durchführen zu lassen. Ferner waren Feierlichkeiten bzw. kirchliche Liturgie (Aufbahrung, Predigt, Glockengeläut und Ministrantendienst) sowie Nachrufe oder Todesanzeigen streng verboten. Verzichteten die Angehörigen, so wurde der Leichnam dem anatomischen Institut der nächstgelegenen Universität oder einer militärärztlichen Akademie zu Lehr- und Forschungszwecken angeboten.12 Wenn auch diese Institutionen ablehnten, wurde der Leichnam der örtlichen Gemeindepolizei übergeben, sie musste dann die Bestattung durchführen. Hierfür galt analog die oben genannte Bestimmung, den Toten in unauffälliger Randlage auf dem örtlichen Gemeindefriedhof zu bestatten. Diese Gräber erhielten als Grabzeichen einfache Balkenkreuze; anders als bei regulären Soldatengräbern nannten sie nur den Namen und die Lebensdaten des Toten, Dienstgrad und Einheit wurden nicht vermerkt, so dass eine Zugehörigkeit zur Wehrmacht nicht mehr ersichtlich war.13
Umbettungsmaßnahmen in den 1950er und 1960er Jahren
[5] In den 1950er Jahren fanden im Inland ebenso wie im Ausland zahlreiche Neubauten von Soldatenfriedhöfen und Kriegsgräberstätten sowie Umbettungen in großer Zahl auf die neu geschaffenen Anlagen statt. Sowohl von Zeitgenossen als auch retrospektiv wurden Uniformität, Homogenität und Monumentalität dieser Anlagen kritisiert.14 In der Bundesrepublik setzte sich die zuvor praktizierte bewusste Tendenz zur Tilgung des Andenkens an die Opfer der Militärjustiz in anderer Weise fort: Statt bei Umbettungen erneut separate Gräberfelder anzulegen, wurden verschiedene Gräberfelder in ein neues integriert. Die zahlreichen Umbettungsmaßnahmen erfolgten zumeist in gedankenloser Indifferenz, so dass bisweilen nun Täter und Opfer wahllos nebeneinander gelegt wurden. Diese Praxis führte auch zur Frage, wie mit Opfern der Wehrmachtjustiz umzugehen sei. Das Präsidium des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (im Folgenden abgekürzt mit VDK) befasste sich 1962 mit dieser Thematik. In einer Stellungnahme bezieht es die folgende Position:
Der Volksbund ist nicht dazu berufen und geeignet, ein richterliches Tribunal zu bilden, um rückwirkend Tausende von Toten aus einer Millionenzahl herauszulösen und nach irgendeinem Wertmesser nachträglich zu klassifizieren. Mit seiner humanitären Geisteshaltung und Aufgabe, mit seinem Ziel der 'Versöhnung über Gräbern' nach innen und nach außen verträgt sich keine richterliche Funktion. Wenn man die Versöhnung über Gräbern will, im eigenen Volke ebenso wie gegenüber dem ehemaligen Gegner, so kann und darf man nicht 16 Jahre nach einem Kriegsende wie dem von 1945 nun auch noch gegenüber Kriegstoten ein Totengericht durchführen. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist daher der Auffassung, dass die Gräber von Kriegstoten wegen deren Todesursache nicht unterschiedlich behandelt werden können und dürfen.15
[6] In einer Anlage zu dieser Stellungnahme geht das Präsidium des VDK auf die Gründe der Umbettung ein und verteidigt die bisherige Praxis:
Nach dem Krieg von fremden Gräberdiensten vorgenommene Umbettungen − aus Gründen der Flurbereinigung, der Freimachung kleinerer Gemeindefriedhöfe, bei der Suche nach eigenen Toten u. ä. – haben im Kampf Gefallene oder an Verwundung pp. Verstorbene mit Hingerichteten und Selbstmördern bereits zum Teil auf provisorischen Friedhöfen wieder vereinigt, die entweder von uns ausgestaltet oder in toto auf endgültige Anlagen umgebettet wurden. Vom Gegner nach dem Kriege als 'Kriegsverbrecher' Hingerichtete wurden zwischen in Kriegsgefangenschaft Verstorbenen beigesetzt. Der Volksbund ist bei den bisherigen Umbettungen in gleicher Weise verfahren. Auf den bisher von ihm ausgestalteten Soldatenfriedhöfen − im Inland wie im Ausland − liegen die Kriegstoten ohne Unterschied der Todesursache nebeneinander.16
[7] In Anbetracht der damaligen gesellschaftlichen "Wertschätzung"17 für Deserteure ist diese Aussage geradezu revolutionär und innovativ. Der VDK spricht erstmals über eine bis dato tabuisierte, stigmatisierte sowie marginalisierte Opfergruppe und macht − freilich auf Anfrage eines mit der Problematik überforderten, irritierten Ortsvereins − klare Vorgaben, wie mit dieser Opfergruppe umzugehen sei. Dennoch impliziert die Gleichheit auch ein gewisses Maß an Gleichgültigkeit. In der Zeit des Wirtschaftswunders hatte die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit keinerlei Priorität, es herrschte vielmehr eine Mentalität des Verdrängens, Vergessens und Verschweigens.18 Die Exklusion fand sozusagen durch Inklusion und Verlagerung statt. Die im zitierten Text als ein Grund der Umbettung genannte "Flurbereinigung" sorgte für eine Tilgung der Kriegsgräber vom Gemeindefriedhof oder Straßenrand, mithin für eine Verringerung der Möglichkeit, im Alltag innezuhalten und kritisch über die Verluste an Menschen durch den Krieg zu reflektieren, sowie für eine Zentralisierung des Gedenkens an den neu geschaffenen Kriegsgräberstätten. Möglichst rasche und unauffällige Umbettungen in großer Zahl sorgten für psychische Entlastung der Bevölkerung und ermöglichten es, sich bequem dieses unangenehmen Themas zu entledigen. Auf den exklusiven, aus dem Alltag ausgegrenzten Kriegsgräberstätten und Soldatenfriedhöfen konnte – im wahrsten Sinne des Wortes – schnellstmöglich Gras über die "Angelegenheit Zweiter Weltkrieg" wachsen. Die Pflege derselben sollte möglichst leicht und kostengünstig sein, weshalb man sich für Kissensteine oder Grabplatten entschied und nur an den Rändern der großen Rasenflächen symbolische Kreuze aufstellte. Einzelgrab − und somit auch Einzelschicksal – wurden nivelliert.19
[8] Die Erforschung dieser Umbettungspraxis leistet deshalb auch einen Beitrag zur Geschichte des Kriegstodes, da sie ein Schlaglicht auf die Nachkriegsgesellschaft, ihren Umgang mit den Kriegstoten und deren Stellenwert im öffentlichen Gedächtnis bzw. für die kollektive Identität sowie auf die zeitgenössische Erinnerungskultur wirft. Die damals getroffenen Entscheidungen waren recht pragmatisch; sie wurden vor allem aus gärtnerischer bzw. landschaftsarchitektonischer und betriebswirtschaftlicher Perspektive getroffen und dienten der Arrondierung des Areals mit dem Ziel einer möglichst effizienten Bewirtschaftung. Inhaltliche Fragen spielten bei den Überlegungen keine Rolle. Die mit der Indifferenz einhergehende "gleichmachende Wirkung" des Todes im Hinblick auf den Opferstatus ist damit zugleich "die" symbolpolitische Botschaft der Formensprache dieser Begräbnisstätten. Aus der Feststellung einer solchen Gesamtkomposition der Anlagen und aus der Erkenntnis, dass neuerliche Umbettungen zu einheitlichen Gräberfeldern sowohl aus Kosten- als auch aus Konservierungsgründen unmöglich sein dürften, resultiert als Konsequenz die Bauaufgabe, die Friedhöfe bzw. Gräber mit Hinweisschildern bzw. -tafeln zu versehen, welche durch Kennzeichnung und Differenzierung verschiedenen Opfer-Kategorien Rechnung tragen, so dass auch bislang vergessene, verschwiegene und verdrängte Opfer − wie diejenigen der Militärjustiz − Eingang in die Erinnerungskultur finden. Durch die Nutzung dieses Gestaltungspotentials erhalten die Opfer(-gruppen) ihre verloren gegangene Würde zurück.
Beispiele für Initiativen zur Kennzeichnung von Gräbern von Opfern der Wehrmachtjustiz
[9] Bis vor kurzem erfuhren die Gräber der Militärjustizopfer gar keine bzw. nur wenig Aufmerksamkeit, selbst zur Hochzeit der Debatten über Deserteur-Denkmäler in den 1980er Jahren und während der politischen Diskussion über die Rehabilitierung der Wehrmacht-Deserteure in den 1990er Jahren wandte man sich diesen konkreten Relikten kaum zu. Erst in den letzten Jahren entstanden in einigen Städten zivilgesellschaftliche Initiativen, die vor allem das Gedenken an die Wehrmacht-Deserteure, die größte Gruppe unter den Opfern der Wehrmachtjustiz, stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken und in der Erinnerungskultur verankern wollen und zu diesem Zweck auch Soldatenfriedhöfe bzw. Kriegsgräberstätten in den Blick nehmen.20 Solche Initiativen gibt es in Hamburg und Hannover. Sie sollen hier in aller Kürze vorgestellt werden.
Hamburg
[10] Als sich im Jahr 2010 das "Bündnis für ein Hamburger Deserteursdenkmal"21 gründete und in der Hansestadt ein angemessenes Erinnerungszeichen an die Wehrmacht-Deserteure forderte, belebte die Diskussion um den Standort des neu zu schaffenden Denkmals auch die Auseinandersetzung mit dem Soldatenfriedhof Ohlsdorf.22 Denn anders als es die Beschilderung des entsprechenden Gräberfeldes mit "Deutsche Soldatengräber 1939-1945" suggeriert, sind dort nicht nur gefallene Soldaten bestattet. Dort liegen auch "mehrere hundert Verfolgte des NS-Regimes"23, nämlich im Untersuchungsgefängnis oder im Konzentrationslager Neuengamme Hingerichtete, in der Heilanstalt Strecknitz Verstorbene, ermordete Säuglinge von sogenannten Ostarbeiterinnen, jüdische Opfer, erschossene sowjetische Kriegsgefangene und kriegsgerichtlich zum Tode verurteilte Soldaten.24 Auch die Gräber der Militärjustizopfer wurden nach dem Zweiten Weltkrieg dorthin umgebettet. Bis zu ihrer Umbettung auf das militärische Areal des Friedhofs im Jahr 1960 befanden sie sich am äußersten Rand des zivilen Teils, weit entfernt von in Nutzung befindlichen Gräberfeldern (Abb. 1).25
[11] Diese Gemengelage ist seit 1992 bekannt.26 Seit Februar 2013 bemüht sich auf Initiative des Hamburger Landesverbandes des VDK ein Runder Tisch um die Aufarbeitung der Geschichte des Soldatenfriedhofes.27 Ferner erörtert er (Um-)Gestaltungsmöglichkeiten. Denn alle Beteiligten stimmen darin überein, dass Handlungsbedarf im Hinblick auf Beschilderung und Kennzeichnung der Gräber bzw. Gräberfelder besteht. Ziele des Runden Tisches sind daher die Erforschung und Dokumentation der Gemengelage sowie die Erarbeitung von Hinweistafeln.28 Seit Februar 2014 informiert ein Faltblatt über die Kriegsgräber auf dem Ohlsdorfer Friedhof; zudem wurde ein Forschungsauftrag an den Historiker Lars Skowronski vergeben, der der Erfassung aller auf dem Gräberfeld Bestatteten dienen soll. Die Publikation der Ergebnisse steht im Frühjahr 2018 an. Waren bislang 65 Opfer der Wehrmachtjustiz sicher ermittelt,29 liegt ihre Gesamtzahl aktuell bei 207; weit über 100 von ihnen waren Deserteure oder "Wehrkraftzersetzer".30
Hannover
[12] Der Fössefeld-Friedhof nimmt unter den Hannoveraner Friedhöfen eine Sonderstellung ein. Er besitzt hybriden Charakter, denn er diente gleichermaßen der Bestattung von Militärs und Zivilisten. 1868 als Soldatenfriedhof angelegt, bestattete man dort zunächst Gefallene und später an Verwundungen gestorbene Soldaten des Deutsch-Französischen Krieges. Auch Teilnehmer des Ersten Weltkrieges fanden hier ihre letzte Ruhe, wofür der Friedhof erweitert wurde. Aufgrund seiner Kapazität stand er in der Zwischenkriegszeit auch den Bewohnern der umliegenden Stadtteile als Begräbnisstätte zur Verfügung, bevor von 1939 bis zur vollständigen Auslastung im Jahr 1944 dort wieder vermehrt Soldaten bestattet wurden. Umbettungen ausländischer Kriegstoter nach 1945 ermöglichten es, den Friedhof bis zu seiner endgültigen Außerdienststellung im Jahr 1971 wieder für zivile Bestattungen in Betrieb zu nehmen. Das Verhältnis von zivilen und militärischen Gräberfeldern ist ungefähr paritätisch (Abb. 2).
[13] Auf dem Fössefeld-Friedhof in Hannover sind ebenfalls zahlreiche Opfer der Wehrmachtjustiz begraben.31 Diese Tatsache ist durch Recherchen von Klaus Falk seit Anfang der 1990er Jahre bekannt.32 Seit 1996 erinnert die im Stadtteil Linden ansässige Otto-Brenner-Akademie an die Opfer der Wehrmachtjustiz, indem sie am 8. Mai oder am 1. September Nelken auf den Gräbern dieser Opfer niederlegt. Seit Jahren forderten die Hannoversche Ortsgruppe der DFG-VK, das Friedensbüro Hannover und die Initiative für ein Deserteursdenkmal in Hannover eine Informations- und Gedenktafel mit den Namen der Deserteure.33
[14] In die Debatte kam aus zweierlei Gründen Bewegung: Zum einen wurde 2009 die Ausstellung "'Was damals Recht war…' − Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht" im Historischen Museum in Hannover gezeigt, zu der die DFG-VK Begleitveranstaltungen mit Deserteuren organisierte.34 Zum anderen empfahl die "Kommission für Kunst im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Hannover" im Jahr 2008 der Stadt Hannover, das seit 1990 auf dem Trammplatz vor dem Rathaus stehende Deserteursdenkmal zu entfernen und es durch ein neues zu ersetzen, das aus einem offenen Wettbewerb hervorgehen sollte; dem bisherigen Denkmal attestierte die Kommission mangelnden künstlerischen Charakter und einen schlechten Zustand. Ferner sollte auch über den Standort und eine eventuelle Verlagerung des Denkmals an einen anderen Ort nachgedacht werden.35 Das Kulturdezernat entschied sich dafür, eine bereits vorhandene Skulptur des Künstlerehepaares Almut und Hans-Jürgen Breuste anzukaufen, zu einem Deserteur-Denkmal umzuwidmen und auf dem Fössefeld-Friedhof aufzustellen (Abb. 3).36
[15] Im Mai 2015 wurde das neue Denkmal auf dem Fössefeld-Friedhof eingeweiht, außerdem informiert seitdem eine Tafel über die historische Entwicklung des Friedhofes, ganz besonders über die Opfer der Wehrmachtjustiz (Abb. 4). Der aktuelle Forschungsstand spricht von 43 hingerichteten Soldaten, in 15 Fällen wegen der Tatbestände Desertion oder "Wehrkraftzersetzung". Ferner sind dort mindestens 22 Soldaten begraben, die Selbstmord begingen.
Fazit: Der Platz von Opfern der Wehrmachtjustiz im kollektiven Gedächtnis, in der Erinnerungskultur sowie auf Soldatenfriedhöfen und Kriegsgräberstätten
[16] Der hier skizzierte Meinungswandel und die zunehmend differenzierte Auseinandersetzung mit den Opfern der Wehrmachtjustiz hatte bislang kaum Auswirkungen auf Friedhöfe und Kriegsgräberstätten.37 Daher sollen die folgenden Überlegungen als Vorschläge und Anregungen verstanden werden, wie man den gewandelten gesellschaftlichen Umgang auch bei sepulkralen (Um-) Gestaltungsmaßnahmen berücksichtigen kann. Die beiden hier vorgestellten Beispiele sind gewissermaßen Pionierarbeiten und Leuchtturmprojekte mit Signalcharakter. Sie sind das Ergebnis recht langwieriger und schwieriger Aushandlungsprozesse. Ungeachtet der politischen und juristischen Rehabilitierung dieser Opfergruppe in den 1990er Jahren wiederholte der VDK nämlich 1999 seine Ansicht:
Die Aufgabe des Volksbundes bleibt, aller Toten des Krieges zu gedenken, derer, die ihr Leben durch den ihnen auferlegten Dienst verloren haben, oder die − hilflos dem Kriegsgeschehen ausgeliefert oder durch eigene Entscheidung − Opfer geworden sind. Alle sind Kriegstote. Für sie hat der Volksbund Gedenkstätten in Deutschland und in fast 40 Staaten Europas geschaffen. Sie alle sind Stätten der Trauer und der Erinnerung. Auf ihnen liegen Gefallene häufig neben zum Tode Verurteilten und anderen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft als Gleiche neben Gleichen. Denn der Tod kennt keine Unterschiede.38
[17] Der VDK hält − trotz der unterschiedlichen Anteile der einzelnen Opfergruppen an der Gesamtzahl der Kriegstoten und einem daraus resultierenden "Ungleichgewicht" in quantitativer Hinsicht − nach wie vor alle Opfer für gleichwertig, was richtig ist und nicht in Frage gestellt werden soll. Er verzichtet aus diesem Grund sowohl auf positive als auch auf negative Diskriminierung bzw. Differenzierung. Zwar kennt er unterschiedliche Kategorien von Toten, aber er stellt nicht die grundsätzliche Frage nach den Todesursachen. Doch auch wenn im Ergebnis alle "gleichermaßen tot" sind, so sind sie doch nicht alle auf die gleiche Weise gestorben: Die Gründe für den jeweiligen Tod sind sehr unterschiedlich und überaus vielfältig. Bei einer historischen Dokumentation, die mit Hilfe von Hinweisschildern, Informationstafeln und Kennzeichnung der Gräber Friedhofsbesucher auf Unterschiede aufmerksam machen und dafür sensibilisieren möchte, geht es daher nicht um eine Wertung, sondern darum, verschiedene Opfergruppen gegen die egalisierende Pauschalformel von den "Kriegstoten" sichtbar zu machen und deren Vielfalt aufzuzeigen. Gerade für Friedhöfe, die keine separaten Gräberfelder für einzelne Opfergruppen besitzen oder bei denen trotz der Existenz solcher Areale durch Um- und Zubettungen Gemengelagen entstanden sind, ist dies besonders wichtig. Einzelne Landesverbände des VDK nehmen sich mittlerweile mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und unterschiedlichem Interesse dieser Aufgabe an. Besonders positiv ist hier der Landesverband Hessen zu erwähnen, der bereits auf zwei Kriegsgräberstätten (in Schlüchtern und Ludwigstein) die dauerhafte Kennzeichnung der Gräber von Opfern der Wehrmachtjustiz umgesetzt hat.39
[18] Abschließend soll zur theoretischen Ebene zurückgekehrt und exemplarisch an den Opfern der Wehrmachtjustiz der erinnerungskulturelle "Mehrwert" verdeutlicht werden, den die dauerhafte gestalterische Berücksichtigung dieser Opfergruppe für Soldatenfriedhöfe bzw. Kriegsgräberstätten bietet.
Kollektives Gedächtnis und Erinnerungskultur
[19] Zunächst einmal muss die Tatsache anerkannt werden, dass Kontroversität und Pluralität zentrale und vitale Elemente einer demokratisch verfassten Gesellschaft sind, die sich auch auf die Bereiche Erinnerungs- und Gedenkkultur sowie kollektives Gedächtnis erstrecken und die nicht vor Friedhöfen Halt machen. Differenzierung, Diversifizierung, Heterogenität, Individualisierung und Pluralisierung sind Kennzeichen bzw. Prinzipien der gegenwärtigen Erinnerungskultur.40 Darüber hinaus sollte man nicht hinter das Gräbergesetz von 1952 zurückfallen, das zehn "bestattungsberechtigte" Opfergruppen unterscheidet.41 Die darin vorgenommene Klassifizierung der Opfer als zwar gleichberechtigt, aber doch auch unterschiedlich hat sich nur wenig in der Gestaltung von Soldatenfriedhöfen und Kriegsgräberstätten niedergeschlagen. In der Vergangenheit – entweder noch zur Zeit des Dritten Reiches oder aber danach in der BRD – ist auf manchen Anlagen für einige Opfergruppen eine explizite Kennzeichnung und Gestaltung ihrer Gräberfelder realisiert worden, z.B. für Euthanasie-Opfer, Zwangsarbeiter, verstorbene oder ermordete Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus anderen Ländern oder zivile "Bombentote", um auf das Schicksal der dort Bestatteten hinzuweisen. Für die Opfer der Wehrmachtjustiz fehlt diese nötige Integration in das kollektive Gedächtnis und die Erinnerungskultur bislang weitgehend.
Soldatenfriedhöfe als Katalysatoren für die nachzuholende soziale Dimension der Rehabilitierung der Opfer der Wehrmachtjustiz
[20] Im Hinblick auf die Toleranz und Akzeptanz von Opfern der Wehrmachtjustiz als Teil des kollektiven Gedächtnisses gilt es, einen gesellschaftlichen Versöhnungs- und Verständigungsprozess in Gang zu setzen und damit die soziale Dimension der Rehabilitation nachzuholen, nachdem sich sowohl das historische Urteil über Deserteure als auch deren politische und juristische Beurteilung vor mehr als anderthalb Jahrzehnten gewandelt haben.42 Dieser Wandel ist nämlich noch nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen − angesichts von nur rund 30 Deserteur-Denkmälern bundesweit ist der soziale Aspekt bisher ziemlich schwach geblieben. Im Vergleich zu mehreren zehntausend Kriegerdenkmälern bleiben die Deserteur-Denkmäler nahezu "unsichtbar".43
[21] Soldatenfriedhöfe und Kriegsgräberstätten können daher eine Vorreiterrolle einnehmen, als Katalysatoren dienen und die nur halbherzig vollzogene gesellschaftliche Anerkennung beschleunigen; von solchen Anlagen ginge ein Zeichen der offiziellen Akzeptanz aus. Ob sich "historisch bedingte Dichotomien"44 zwischen den bis zuletzt kämpfenden Soldaten sowie den bis heute um die Gefallenen trauernden Angehörigen und den überlebenden Deserteuren bzw. den Angehörigen der getöteten Deserteure überwinden lassen, bleibt allerdings fraglich. Möglich erscheint es jedoch, dieses Spannungsverhältnis zwischen den Konfliktparteien durch Dialog zu reduzieren und auf diese Art und Weise das Verhältnis, soweit möglich, zu harmonisieren. Ihre divergierenden Deutungen, konträren Erinnerungen und Sinnstiftungen kämen dabei ebenso zum Ausdruck wie die Einsicht, dass das kollektive Gedächtnis groß genug ist für historische Komplexität. Es hält Spannungen aus und bietet Platz für partikulare Memorabilia verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, die sich widerstreiten und inkongruent zueinander, im kollektiven Gedächtnis jedoch gleichberechtigt nebeneinander stehen. Diese Inhalte mögen sich zwar in der Größe der sie betreffenden Gruppe, nicht jedoch im Hinblick auf ihre Qualität als Kriterium für den Eingang ins kollektive Gedächtnis unterscheiden. Auf Soldatenfriedhöfen als Orten der "Versöhnung über den Gräbern" kann dieses hehre Ziel gestalterisch verwirklicht werden; neben der individuellen Trauer würde dort am besten die gesellschaftliche Dimension von Trauer um beide bzw. alle Opfergruppen sichtbar.45
Didaktisches Potential und "Zukunftsfähigkeit" von Soldatenfriedhöfen durch die Einbindung der nächsten Generation
[22] Angesichts der Vielzahl von Soldatenfriedhöfen bzw. Kriegsgräberstätten und der damit verbundenen Forschungs- und Recherchearbeit ist der hier skizzierte Vorschlag Herkules- und Sisyphos-Aufgabe zugleich. Sie kann jedoch durch Kooperationen mit anderen Institutionen oder Bildungseinrichtungen (z.B. lokale Geschichtswerkstätten, VDK-Ortsverbände, DFG-VK-Gruppen, Friedensinitiativen etc.) sowie mit Schulen46 bewältigt werden. Der VDK bietet solche Kooperationen und Projekte ausdrücklich an.47 Denn trotz der anscheinend abschreckenden Wirkung von Kriegsgräberstätten als "No-Go-Area"48 besitzen sie erhebliches didaktisches Potential. Sie bieten lokal- und regionalgeschichtliche Zugänge zur Geschichte und sind für die Reflexion über vergangene und gegenwärtige Gesellschaftsordnungen prädestiniert. Ferner sind sie Quellen für die Sepulkralkultur eines Gemeinwesens; der Pflegezustand der Gräber ist ein Indikator für den Stellenwert der Kriegstoten im kollektiven Gedächtnis.49
[23] Der Lernort Friedhof kann angesichts aktueller Tendenzen zur Virtualisierung von Erinnerung wieder aufgewertet und erneut in den Fokus gerückt werden (z.B. durch Recherche vor Ort in den Bestattungsbüchern und Gräberlisten der jeweiligen Friedhofsarchive, evtl. sogar als Projektarbeit schulischer Geschichtsarbeitsgemeinschaften). Dies soll allerdings kein Plädoyer für einen Verzicht auf die virtuellen Möglichkeiten der Erinnerungskultur bedeuten, vielmehr sollten diese als Ergänzung zur "Aura" und antäischen Kraft des realen Ortes gesehen werden.50
[24] Diese pädagogische Friedensarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt ihnen frühzeitig die Bedeutung von Kriegsgräberstätten, sie werden für Geschichte und Gedenken interessiert und für deren vielfältige Inhalte sensibilisiert. Die rechtzeitige Einbeziehung heranwachsender Generationen verhindert außerdem eine Überalterung der Akteure und ermöglicht eine kontinuierliche Weiterarbeit. Dass dies nicht immer völlig reibungslos verlaufen und es dabei zu Verlagerungen und Akzentverschiebungen in der Gedenkkultur und im kollektiven Gedächtnis kommen wird, ist selbstverständlich.Ein solcher Wandel bedeutet aber nicht zwangsläufig einen radikalen Bruch mit der bisherigen Praxis der sepulkralen Vergangenheitsbewältigung, sondern bloß (behutsame) Veränderung. Den gewandelten Ansprüchen und Bedürfnissen heutiger Akteure und "Konsumenten" von Kriegsgräberstätten muss Rechnung getragen werden, wenn diese Anlagen nicht obsolet erscheinen sollen oder ihre Legitimation in Frage gestellt werden soll. Der gegenwärtige Frage- und Interessenshorizont sollte berücksichtigt werden, um Kriegsgräberstätten zeitgemäß zu halten, zumal die meisten Zeitzeugen des Krieges bereits verstorben sind und sich die Waagschale immer mehr zu den Nachgeborenen neigt.
[25] Das bedeutet aber ebenfalls nicht, dass die damalige Entscheidung zu Gunsten einer gemeinsamen Bestattung, die keine Unterschiede machte bzw. keine Wertung vornehmen wollte, falsch war. Ganz im Gegenteil, im Kontext der Zeit, in der sie getroffen wurde, war sie wegen der Nichtausgrenzung der Deserteure geradezu revolutionär; im weiteren historischen Verlauf aber verstellte diese Entscheidung den Blick auf einzelne Opfergruppen und wirkte nivellierend. Die mangelnde Differenzierung der 1950er Jahre kann heute nicht mehr stillschweigend akzeptiert und weiter tradiert werden.
[26] Es soll allerdings auch kein "Schilderwald" auf den Kriegsgräberstätten entstehen, vielmehr sollen diese Elemente in die vorhandene Struktur integriert werden − als akzentuierte Ergänzung der vorhandenen Memorialarchitektur. Sie können durchaus klein und unaufdringlich gehalten werden, wie das Beispiel der Kriegsgräberstätte Ludwigstein illustriert (Abb. 5 und 6).
[27] In diesem Beitrag wurde nur über zwei Friedhöfe berichtet. Die Gesamtzahl betroffener Kriegsgräberstätten im In- und Ausland, die noch einer Aufarbeitung harren, dürfte im dreistelligen Bereich liegen (Abb. 7).51
Unterbleibt eine solche Kennzeichnung, wie sie hier vorgeschlagen wird, so hätten auf Kriegsgräberstätten und Soldatenfriedhöfen weiterhin die Nationalsozialisten das letzte Wort. Über 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges würde ihre Intention, die Opfer der Wehrmachtjustiz nach ihrem gewaltsamen Tod aus dem kollektiven Gedächtnis zu tilgen, noch immer Bestand haben.
Gastherausgeber des Special Issues
Christian Fuhrmeister und Kai Kappel (Hg.), War Graves, War
Cemeteries, and Memorial Shrines as a Building Task, 1914-1989. Die
Bauaufgabe Soldatenfriedhof/Kriegsgräberstätte zwischen 1914 und 1989,
in: RIHA Journal 0150-0176
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Commons License CC-BY-NC-ND 4.0
1 Peter Broucek (Hg.), Ein General im Zwielicht. Die Erinnerungen Edmund Glaises von Horstenau, Bd. 2: Minister im Ständestaat und General im OKW, Wien, Köln und Graz 1983, 601. Allgemein zur Kriegsgräberfürsorge der Wehrmacht siehe den Beitrag von Nina Janz in diesem Special Issue.
2 Zur Wehrmachtjustiz und ihren Opfern siehe Ulrich Baumann und Magnus Koch (Hg.), "Was damals Recht war ...". Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht, Ausst.kat., Berlin 2008, sowie Manfred Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz 1933-1945, 2. Aufl., Paderborn u.a. 2008. Außer für deutsche Militärangehörige war die Wehrmachtjustiz auch für Zivilisten aus den besetzten Gebieten zuständig, sofern sie Widerstands- und Sabotageakte gegen die Wehrmacht begingen, und für Kriegsgefangene anderer Staaten, die in deutscher Gefangenschaft straffällig wurden; siehe dazu Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz, 233-320.
3 Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz, 453.
4 Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz, 452-453.
5 Siehe dazu die geheime Heeresdruckvorschrift 25/1, Anhang 2: Merkblatt für die Unterbringung zum Tode Verurteilter und für den Vollzug von Todesstrafen vom 7.10.1942, Abschnitt VI, 11-12 (Bundesarchiv-Militärarchiv [im Folgenden: BA-MA], Freiburg, Bestand RH D7/25/1). Weitere Bestimmungen dazu finden sich im "Merkblatt betr. Gräberfürsorge der Wehrmacht" vom 1.7.1941 sowie den vom OKH/Chef Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres herausgegebenen "Bestimmungen für die Bestattung von Wehrmachtstrafgefangenen" vom 26.1.1943 (BA-MA, Freiburg, Bestand RH 36/590).
6 Für den Soldatenfriedhof Fössefeld in Hannover siehe Werner Trolp, "Zwei Hinrichtungsbefehle aus Hannover und die Identifizierung der Gräber hingerichteter Soldaten, Deserteure und 'Selbstmörder' auf dem Friedhof Fössefeld", in: Hannoversche Geschichtsblätter 63 (2011), 147-168, sowie Ralf Buchterkirchen, "… und wenn sie mich an die Wand stellen". Desertion, Wehrkraftzersetzung und "Kriegsverrat" von Soldaten in und aus Hannover 1933-1945, Neustadt 2011; für Hamburg-Ohlsdorf siehe Herbert Diercks, Friedhof Ohlsdorf. Auf den Spuren von Naziherrschaft und Widerstand, Hamburg 1992, 64-68; René Senenko, "Opfer der Wehrmachtsjustiz. Erinnern an Hamburgs Deserteure und Wehrkraftzersetzer", in: Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e. V. (Hg.), Rundbrief 2011, Hamburg 2011, 50-53; und Hans Matthaei, "Stell dir vor, es ist Krieg und keiner macht mit", in: Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e. V. (Hg.), Rundbrief 2013, Hamburg 2013, 4-9.
7 Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz, 396, und Peter Kalmbach, Wehrmachtjustiz, Berlin 2012, 174-175.
8 Die Totenkartei der Deutschen Dienststelle verzeichnet 3,1 Mio. gefallene Soldaten (exkl. Vermisste); der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge beklagt 4,3 Mio. tote Soldaten (inkl. 1,2 Mio. Vermisste), s. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (Hg.), Schicksal in Zahlen, Bd. 2, 6. Aufl., Kassel 2000, 25; und Rüdiger Overmanns beziffert den Gesamtverlust auf 5,3 Mio. getötete Soldaten, s. Rüdiger Overmanns, Deutsche militärische Verluste im Zweiten Weltkrieg, München 1999, 316.
9 Geheime Heeresdruckvorschrift 25/1, Anhang 2: Merkblatt für die Unterbringung zum Tode Verurteilter und für den Vollzug von Todesstrafen vom 7.10.1942, 11 (BA-MA, Freiburg, Bestand RH D7/25/1).
10 Ebd.
11 Vgl. exemplarisch zu diesem Aspekt Marco Dräger, "Unbekannt, unerwünscht und unvergessen? Anmerkungen zu einer historischen Spurensuche zum kommunistischen Widerstandskämpfer Ernst Fischer, zu seinem Verfahren vor dem Reichskriegsgericht und zu seiner Gedenktafel", in: Geschichtsverein für Göttingen und Umgebung e.V., Hg., Göttinger Jahrbuch 62 (2014), Göttingen 2015, 221-242, hier 236.
12 Thomas Waltenbacher, Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland 1937-1945, Berlin 2008, 211-229.
13 Bestimmungen und Richtlinien für den Wehrmacht-Gräberdienst bei der Truppe (Archiv VDK, Kassel, Bestand R.6-6), Meinhold Lurz, Kriegerdenkmäler in Deutschland, Bd. 5: Drittes Reich, Heidelberg 1986, 82 und "Dienstanweisung für den Wehrmacht-Gräberoffizier" Anlage 11, 24 vom 23.1.1942, herausgegeben vom OKW (BA-MA, Freiburg, Bestand RWD 7/5). Diese Art der Exklusion aus der Wehrmacht bei der Bestattung war auch bei der äußersten Form der Desertion, nämlich Selbstmord "aus unehrenhaften Motiven", üblich. Konzedierten die Vorgesetzten dem Selbstmörder jedoch "ehrenhafte Motive", war eine Bestattung auf einem Soldatenfriedhof möglich.
14 Zur Kritik an der Monumentalität der Anlagen siehe einen Vermerk von Fritz Debus, der als Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des VDK für die Durchführung so genannter Kriegsgräberreisen verantwortlich war und die kritischen Reaktionen der Teilnehmer notierte. Sie beklagten sich über "aufwendige Aufbauten", "Protzenhaftigkeit" und "Bycantinismus" der Soldatenfriedhöfe auf der einen Seite und die dürftige Gestaltung der Gräber auf der anderen Seite und forderten, diese Diskrepanz zu beseitigen und den Stellenwert des Einzelgrabes zu erhöhen (Vermerk von Fritz Debus vom 24.3.1961, Kritische Stimmen zur Gestaltung deutscher Soldatenfriedhöfe [Archiv VDK, Kassel, Bestand A.100-1031]). Zu Uniformität und Homogenität siehe Meinhold Lurz, Kriegerdenkmäler in Deutschland, Bd. 6: Bundesrepublik, Heidelberg 1987, 16, 31 und 146. Er bezeichnet den "Gedanke[n] der Selbstverewigung durch Bauten" als "faschistisch" (ebd., 153) und die noch immer von Robert Tischler verantworteten Anlagen als "faschistoid" (ebd., 147); sie setzen seiner Ansicht nach Stil und Tradition des Nationalsozialismus unmittelbar und bruchlos fort (ebd., 31). Zur Person Robert Tischlers und dessen Gestaltungspraxis siehe auch den Beitrag von Christian Fuhrmeister in diesem Band.
15 Betrifft: Behandlung von Gräbern zum Tode verurteilter Soldaten, zu Punkt 2 der Tagesordnung der Präsidiumssitzung am 16.3.1962 (Archiv VDK, Kassel, Bestand A.11).
16 Anlage 2 zu Punkt 2 der Tagesordnung der Präsidiumssitzung am 16.3.1962 (Archiv VDK, Kassel, Bestand A.11).
17 Siehe z.B. die Rezensionen zu Alfred Anderschs Die Kirschen der Freiheit, in denen der Autor seine eigene Desertion literarisch verarbeitete. Winfried Stephan (Hg.), Die Kirschen der Freiheit von Alfred Andersch. Materialien zu einem Buch und seiner Geschichte, Zürich 2002, 55-230.
18 Siehe Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1999; Peter Reichel, Politik mit der Erinnerung. Gedächtnisorte im Streit um die nationalsozialistische Vergangenheit, Frankfurt am Main 1999, sowie Peter Reichel, Vergangenheitsbewältigung in Deutschland, Bonn 2003.
19 Robert Tischler verfolgte solche Nivellierungstendenzen bereits im Nationalsozialismus, vgl. Lurz, Kriegerdenkmäler in Deutschland, Bd. 6, 147-148, sowie "Vorschläge des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge für die Lösung der alten Kriegerfriedhöfe von 1914-1918 unter Ehrung für die neuen Toten in den Ländern Holland, Belgien, Frankreich, gez. Tischler, vom 20.08.1940" (Archiv VDK, Kassel, Bestand R.6-9). Die Wehrmacht stand diesen Ideen jedoch ablehnend gegenüber und beharrte auf der Kennzeichnung des Einzelgrabes; vgl. Helmut Schoenfeld, "Grabzeichen für Soldaten", in: Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, Museum für Sepulkralkultur (Hg.), Grabkultur in Deutschland. Geschichte der Grabmäler, Berlin 2009, 263-286, hier 277-278.
20 Norbert Haase, "Opfer der NS-Militärjustiz auf dem Waldfriedhof Halbe", in: Günter Morsch (Hg.), Mittel- und langfristige Perspektiven für den Waldfriedhof Halbe. Abschlussbericht der Expertenkommission und Beiträge, Berlin 2009, 80-87, hier 83-85.
21 Für weitere Informationen zu diesem Bündnis siehe dessen Homepage: http://www.feindbeguenstigung.de/ (aufgerufen am 9. Mai 2016).
22 Das Deserteur-Denkmal wurde im November 2015 eingeweiht, es befindet sich in der Nähe des Bahnhofs Dammtor. Es komplettiert das Denkmalensemble am Stephansplatz, indem es als drittes zum 1936 von Richard Kuöhl errichteten Kriegerdenkmal für das Infanterie-Regiment 76 sowie zum in den 1980er Jahren errichteten und unvollständig gebliebenen Mahnmal gegen den Krieg von Alfred Hrdlicka hinzugetreten ist. Zum Deserteur-Denkmal siehe Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde, Amt Kultur (Hg.), Gedenkort für Deserteure und andere Opfer der NS-Militärjustiz. Dokumentation des Gestaltungswettbewerbs, Hamburg 2014, und Freie und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde, Landeszentrale für politische Bildung (Hg.), Gedenkort für Deserteure und andere Opfer der NS-Militärjustiz zwischen Stephansplatz und Dammtor, Hamburg 2015.
23 Herbert Diercks, Friedhof Ohlsdorf. Auf den Spuren von Naziherrschaft und Widerstand, Hamburg 1992, 66.
24 Vgl. Diercks, Friedhof Ohlsdorf, 66. Diese Opfergruppen lagen vorher ebenfalls am äußersten Rand des Friedhofs.
25 Helmut Schoenfeld, "'Ordnungsgemäß' verscharrt: NS-Diktatur und Ohlsdorfer Friedhof", in: Ohlsdorf – Zeitschrift für Trauerkultur 87 (2004), Nr. 4, 11-12.
26 Diercks, Friedhof Ohlsdorf, 64-68.
27 Ihm gehören neben dem Hamburger Landesverband des VDK Vertreter der Hamburger Friedhofsverwaltung, der Landeszentrale für politische Bildung, der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten sowie der Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e. V. an.
28 Zur Arbeit des Runden Tisches siehe Nele Fahnenbruck, "Die 'Initiative Weltkriegsgräber' auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg", in: Friedhof und Denkmal. Zeitschrift für Sepulkralkultur 59 (2014), 11-13. Das Faltblatt kann man von folgender Webseite herunterladen, http://www.volksbund.de/hamburg/kriegsgraeberstaetten-in-hamburg/friedhof-ohlsdorf.html (aufgerufen am 9. Mai 2016).
29 Diercks, Friedhof Ohlsdorf, 66.
30 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 20/7646 vom 23.4.2013, 2, https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/40529/babys-von-zwangsarbeiterinnen-auf-dem-soldatenfriedhof-gedenkt-der-senat-am-soldatenfriedhof-ohlsdorf-weiterhin-nur-der-gefallenen-soldaten-.pdf (aufgerufen am 9. Mai 2016).
31 Sowohl das ausgewogene Verhältnis von zivilen und militärischen Toten als auch der Doppelcharakter des Friedhofes mögen als Erklärung dafür dienen, dass dort auch Opfer der Militärjustiz bestattet wurden.
32 http://www.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/uploads/Dateien/Presseberichte/LeserbriefKlausFalkanHAZ20120512.pdf, 2 (aufgerufen am 9. Mai 2016) und Klaus Falk, Deserteure der Wehrmacht 1939-1945 in und aus Hannover, http://www.deserteure-hannover.de/files/deserteure-hannover.pdf (aufgerufen am 9. Mai 2016).
33 http://www.deserteure-hannover.de/files/tafeln.pdf und http://www.deserteure-hannover.de/files/deserteure_flyer _tafeln.pdf (jeweils aufgerufen am 9. Mai 2016).
34 http://www.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/uploads/Dateien/Presseberichte/LeserbriefKlausFalkanHAZ20120512.pdf, 2 (aufgerufen am 9. Mai 2016).
35 Kommission für Kunst im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Hannover, Stand der Kunst im öffentlichen Raum im Innenstadtbereich Hannover – Perspektive für deren Pflege und Entwicklung. Gutachten der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Hannover, Hannover 2008, 113: http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Downloads/Landeshauptstadt-Hannover/Kultur-Freizeit/Kunst/Gutachten-%22Stand-der-Kunst-im-%C3%B6ffentlichen-Raum-im-Innenstadtbereich-Hannover%22 (aufgerufen am 9. Mai 2016). Zur Entstehung des alten Deserteursdenkmals im Jahr 1990 siehe Buchterkirchen, "… und wenn sie mich an die Wand stellen", 134-138.
36 Zu einer kritischen Einschätzung dieser Vorgehensweise siehe Ralf Buchterkirchen, "Deserteursdebatte in Hannover", in: Forum Pazifismus 37 (2013), Nr. 1, 9-13, http://www.forum-pazifismus.de/Download-Archiv/FP37-0113.PDF (aufgerufen am 9. Mai 2016).
37 Zur Thematisierung von Opfern der Wehrmachtjustiz in anderen Bereichen der Geschichts- und Erinnerungskultur jenseits von Friedhöfen und Kriegsgräberstätten siehe Marco Dräger, Deserteur-Denkmäler in der Geschichtskultur der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main u. a. 2017 und Marco Dräger, Denkmäler für Deserteure. Ein Überblick über ihren Einzug in die Erinnungskultur, Wiesbaden 2017.
38 Stellungnahme von Karl-Wilhelm Lange am 22.1.1999 zu der Anfrage von Herrn AL Döring vom 20.1.1999 (Archiv VDK, Kassel, Bestand Pressereferat).
39 Vgl. Anna Turré, Über den Tod hinaus: Die Frage der Gerechtigkeit beim Umgang mit Gräbern von Opfern des Nationalsozialismus, http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/content/11389 (aufgerufen am 9. Mai 2016).
40 Morsch, Mittel- und langfristige Perspektiven für den Waldfriedhof Halbe, 58.
41 Das "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" nennt als seiner Geltung unterliegend die folgenden Gruppen: deutsche militärische Opfer des Ersten Weltkrieges, deutsche militärische Opfer des Zweiten Weltkrieges, zivile Opfer des Zweiten Weltkrieges, Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen, kommunistische Opfer, Vertriebene, Verschleppte, kriegsgefangene Soldaten anderer Nationen, Zwangsarbeiter sowie Displaced Persons.
42 Wolfram Wette, "Deserteure der Wehrmacht rehabilitiert. Ein exemplarischer Meinungswandel in Deutschland (1980-2002)", in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 52 (2004), Nr. 6, 505-527.
43 Vgl. Robert Musil, "Denkmale", in: Adolf Frisé (Hg.), Robert Musil. Gesammelte Werke, Bd. 2, Reinbek bei Hamburg 1978, 506-509.
44 Norbert Haase, "Opfer der NS-Militärjustiz auf dem Waldfriedhof Halbe", in: Günter Morsch (Hg.), Mittel- und langfristige Perspektiven für den Waldfriedhof Halbe. Abschlussbericht der Expertenkommission und Beiträge, Berlin 2009, 80-87, hier 87.
45 Zum Konzept der historischen Trauer siehe Jörn Rüsen, "Trauer als historische Kategorie. Überlegungen zur Erinnerung an den Holocaust in der Geschichtskultur der Gegenwart", in: Hanno Loewy und Bernhard Moltmann (Hg.), Erlebnis – Gedächtnis – Sinn. Authentische und konstruierte Erinnerung, Frankfurt a. M. 1996, 57-78, hier 74-77, und Peter Schulz-Hageleit, "Können wir aus der Geschichte lernen? Trauer als psychohistorische Utopie", in: ders., Alternativen in der historischen Bildung. Mainstream der Geschichte: Erkundungen – Kritik – Unterricht, Schwalbach am Taunus 2014, 151-156.
46 Für die erfolgreiche Auseinandersetzung von Schülerinnen und Schülern mit dem Thema Wehrmachtjustiz gibt es bereits einige Beispiele, siehe dazu Oliver Thron, Thema im Unterricht: Deserteure und "Wehrkraftzersetzer". Ein Gedenkbuch für die Opfer der NS-Militärjustiz in Ulm, Ulm 2012; Oliver Thron, Ein Denkmal den Opfern der Hamburger NS-Militärjustiz. Vorschläge zur (Um-)Gestaltung des Gedenkorts am Hamburger Dammtor, Hamburg 2012; und Oliver Thron, Dokumentation: "Die Bürgerschaft nimmt die Aufgabe, die ihr auch von den Schülern gegeben worden ist, gerne an." SchülerInnen der Ida Ehre Schule begleiten Überlebende, Angehörige und das Hamburger Deserteur-Bündnis auf dem langen Weg zu einem Denkmal zur Erinnerung an die Opfer der Hamburger NS-Militärjustiz, Hamburg 2013.
47 Turré, Über den Tod hinaus. Außerdem bietet der VDK auch eine Vielzahl an pädagogischen und didaktischen Handreichungen für derartige Projekte an. Viele von ihnen stehen auch online zum Download zur Verfügung, http://www.volksbund.de/jugend-bildung/informationen-publikationen/handreichungen.html (aufgerufen am 9. Mai 2016).
48 Turré, Über den Tod hinaus.
49 Heike Christina Mätzing, "Friedhöfe als historische Lernorte. Eine Problemskizze", in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 64 (2013), Nr. 7/8, 455-469, hier 456.
50 Zum didaktischen Potential siehe auch Christian Fuhrmeister, "Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im 20. und 21. Jahrhundert. Bemerkungen aus Sicht der politischen Ikonographie", in: Ellen Ueberschär (Hg.), Soldaten und andere Opfer? Die Täter-Opfer-Problematik in der deutschen Erinnerungskultur und das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, Loccum 2007, 45-66, hier 58-59.
51 Entsprechende Hochrechnungen im Hinblick auf die Anzahl der Friedhöfe ergeben sich aus der Anzahl der bislang bekannten Hinrichtungsstätten.