Ein Sondertribunal für die Ukraine?
Identifier (Artikel)
Abstract
„Wir erleben eine Zeitenwende. […] Im Kern geht es um die Frage, ob Macht das Recht brechen darf, ob wir es Putin gestatten, die Uhren zurückzudrehen in die Zeit der Großmächte des 19. Jahrhunderts, oder ob wir die Kraft aufbringen, Kriegstreibern wie Putin Grenzen zu setzen.“ Bundeskanzler Olaf Scholz reagierte mit diesen Worten auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und stellte dabei die wichtige Frage, ob Macht das Recht brechen darf und vor allem welche Grenzen aufgezeigt werden müssen, falls Recht durch Machtausübung gebrochen wird.
Inhalt dieses Beitrags kann nicht die Darstellung der Gesamtheit der Verbrechen sein, die im Zuge des Angriffskrieges seit 2022 begangen wurden. Vielmehr soll ein Blick darauf geworfen werden, was nach Kriegsende in völkerstrafrechtlicher Sicht passieren und wie die Aufarbeitung des begangenen Unrechts aussehen kann.
Nach Scholz sollte dem russischen Aggressor Grenzen gesetzt werden. Dies ist aber selbst mit gebündelter internationaler Kraft, innerhalb des Internationalen Strafgerichtshofs, kaum zu bewältigen.