Zurückweisungsrecht des Altschuldners bei der Schuldübernahme gemäß § 414 BGB?

  • Peter Merk (Autor/in)

Abstract

Eine Schuldübernahme nach § 414 BGB erfolgt durch einen Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Übernehmer ohne Mitwirkung des Altschuldners. Darin wird ein Widerspruch zu dem als Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner konzipierten Erlass gemäß § 397 BGB erblickt, der es gebiete, dem Altschuldner bei der gläubigervertraglichen Schuldübernahme ein Zurückweisungsrecht analog § 333 BGB zuzubilligen. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob dieser vermeintliche Widerspruch tatsächlich besteht. Nachdem diese Frage aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen für den befreiten Schuldner verneint wird, soll aufgezeigt werden, weshalb der Verzicht auf eine Beteiligung des Altschuldners an der gläubigervertraglichen Schuldübernahme stringent ist. Abschließend wird auf die konstruktiven Schwierigkeiten einer Analogie zu § 333 BGB hingewiesen.

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Veröffentlicht
2024-08-22
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht
Schlagworte
Schuldrecht, Privatrecht