Die Normativität des Allgemeinen Gewaltverbotes im Verhältnis zur „normativen Kraft des Faktischen“
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Abstract
Die Art und Weise, auf die sich Russland völkerrechtlicher Begriffe im jüngsten Angriffskrieg gegen die Ukraine bedient, scheint jene alten Geister heraufzubeschwören, die schon früh an der Geltung des Allgemeinen Gewaltverbotes nach Art. 2 Nr. 4 VN-Charta zweifelten. Welche Bedeutung für diese Normativität hat die soziale Wirksamkeit des Allgemeinen Gewaltverbotes, unter Berücksichtigung der Bedingungen des Völkerrechtssystems der VN-Charta mit all seinen Defiziten? Wie verhält sich dazu wiederum das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta, wenn sich auch Russland darauf beruft? Unter anderem die Lehre von der normativen Kraft des Faktischen von Georg Jellinek lässt die Grenzen völkerrechtlicher Normativität greifbar werden und zeigt schließlich, wie resilient das Allgemeine Gewaltverbot weiterhin ist.