Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung des Digital Markets Act

  • Lukas Collier (Autor/in)

Abstract

Der EU-Gesetzgeber wählte mit dem Digital Markets Act (DMA) eine primär zentralistische Durchsetzungsarchitektur mit der EU-Kommission als sole enforcer. Nichtsdestotrotz ist ein private enforcement daneben möglich. Nationale Gerichte in der EU sollen daher – vorwiegend bei Verfahren im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes – den DMA in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission möglichst einheitlich auslegen und DMA-Verstöße der „Torwächter“ mit Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen ahnden. Dieses private enforcement kann jedoch vor allem durch Beweishürden für die klagende Partei, Verzögerungsversuche durch den verklagten Torwächter oder durch den Umstand gebremst werden, dass der DMA in seiner Natur noch rechtliches Neuland ist. In welchem Umfang solche DMA-Klagen zu erwarten sind, bleibt daher noch abzuwarten.

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Veröffentlicht
2025-06-27
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht
Schlagworte
Europarecht, Zivilprozessrecht