Digestenexegese zu Afr. 5 quaest. D. 30.108.12

  • Erik Frehse (Autor/in)

Abstract

In Afr. 5 quaest. D. 30.108.12 hat jemand ein fideikommissarisch beschwertes Vermächtnis erhalten, ist also verpflichtet, das Erhaltene jedenfalls zum Teil an einen Dritten weiterzugeben. Gefragt ist nun, welcher Haftungsmaßstab für den Vermächtnisnehmer gilt. Der respondierende Jurist differenziert danach, ob dem Vermächtnisnehmer selbst ein Vorteil aus dem Testament zukommt oder nicht. Diese Lösung stützt ein Vergleich mit der Rechtslage bei bonae fidei iudicia ab, womit sich ein Ansatz systematischen Denkens zeigt. Allerdings bleiben Zweifel daran, ob dieser Ansatz dem klassischen römischen Recht oder nicht vielmehr einer späteren Bearbeitung entstammt. Dieser Beitrag veranschaulicht bei der Darstellung all dessen typische Arbeitsschritte einer Exegese, wobei insbesondere die Textkritik viel Raum einnimmt.

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Veröffentlicht
2025-06-27
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht
Schlagworte
Rechtsgeschichte, Römisches Recht