Vorschläge zur Schaffung eines GbR-Registers mit freiwilliger Registrierungsmöglichkeit
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Abstract
Im Jahr 2001 hat der BGH in seiner Entscheidung „ARGE Weißes Ross“ die (Teil)Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt. Seitdem sind sich Wissenschaft und Praxis weitgehend einig, dass der Sicherheit des Rechtsverkehrs mit der Schaffung von Registerpublizität für dieses neuartige Rechtssubjekt geholfen wäre. Dieser Beitrag unterbreitet einen Regelungsvorschlag zur Einrichtung und Gestaltung eines freiwilligen Registers für die GbR. Das dabei entworfene Modell strebt nach einem Ausgleich zwischen dem Erhalt der GbR-spezifischen Flexibilität und der Gewährleistung von Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich von in Registern eingetragenen Rechten.
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Veröffentlicht
2019-06-16
Ausgabe
Rubrik
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht
Schlagworte
Privatrecht, Gesellschaftsrecht