Behinderung des Internetabsatzes durch Drittplattformverbote
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Abstract
Dieser Beitrag behandelt die kartellrechtliche Bewertung sog. Drittplattformverbote: Bei solchen verbieten Markenhersteller ihren Vertriebshändlern, ihre Produkte auf Drittplattformen wie Amazon Marketplace zu vertreiben. Die kartellrechtliche Problematik liegt darin, dass so der Angebotswettbewerb auf Plattformmärkten reduziert wird, deren Rolle im weltweiten Vertrieb von Produkten exponentiell zunimmt. Der Beitrag nimmt zunächst eine Unterscheidung nach den möglichen Vertriebssystemen vor und arbeitet dabei die kartellrechtlichen Einzelaspekte des Themas heraus. Vor allem wird ein Schwerpunkt auf die Frage gelegt, wie der Imageschutz von Markenprodukten möglicherweise die Beschränkung des Wettbewerbs auf Plattformmärkten rechtfertigen kann. Dabei wird auch die einschlägige EuGH-Rechtsprechung aus Pierre Fabre und jüngst Coty Germany behandelt.