Proxy Voting in Deutschland: ein gescheitertes Experiment? – Der § 134 Abs. 3 S. 5 AktG im dogmatischen und rechtspolitischen Kontext

  • Maximilian Hamestuk (Autor/in)

Abstract

Die Stimmrechtsvertretung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft auf ihrer Hauptversammlung durch gesellschaftseigene Stimmrechtsvertreter und auf Vorschlag der Verwaltung: Was zunächst den Anschein eines Leitfadens zum Machterhalt des Vorstands erweckt, firmiert unter dem Begriff des proxy voting und hat im Jahr 2001 mit § 134 Abs. 3 S. 5 AktG auch Eingang in das deutsche Aktienrecht gefunden. Der dortige, äußerst knappe Gesetzestext, wie er bereits in der Gesetzesbegründung angekündigt wird, eröffnet dogmatische Rechtsfragen, zu deren Beantwortung sich noch keine herrschende Meinung in der Literatur formiert hat. Auf diese Rechtsfragen adäquate Antworten zu finden, soll Aufgabe der nachfolgenden Untersuchung werden. Außerdem gilt es, die rechtspolitsche Sinnhaftigkeit des proxy voting deutscher Art zu hinterfragen.

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Veröffentlicht
2019-07-15
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht
Schlagworte
Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Aktienrecht