Zur demokratischen Verantwortung der Begründung internationaler Zahlungspflichten mit Blick auf die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität – Zugleich Besprechung von BVerfGE 129, 124 ff. und BVerfGE 130, 318 ff.
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Abstract
Die Eurokrise gab dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in besonderer Weise Gelegenheit, an seine Maastricht- und Lissabon-Rechtsprechung anzuknüpfen. So konnte es vor allem detailliert die materiellen Grenzen der Übertragung des
parlamentarischen Budgetrechts einerseits sowie die notwendigen parlamentarischen Beteiligungs- und Mitwirkungsbefugnisse andererseits darlegen. Verfassungsprozessual geboten und da die vom BVerfG zu beurteilende Konstruktion der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität durch alle Raster fiel, entwickelte es seine Anforderungen dabei aus dem allgemeinen Maßstab des Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG. Der vorliegende Beitrag legt die in zwei bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfGE 129, 124 ff. und 130, 318 ff.) entwickelten materiellen Grenzen und Mitwirkungsbefugnisse sowie deren Herleitung dar und setzt sie in einen größeren Zusammenhang.