Potentielle alternative Schutzinstrumente zu intra-EU bilateralen Investitionsschutzabkommen
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Abstract
Im Jahr 2015 leitete die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und vier weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren wegen der vermeintlichen Unionsrechtswidrigkeit ihrer intra-EU bilateralen Abkommen ein. Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit einer ähnlichen Rechtsfrage im Zuge eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs (Rs. C-284/16 – Achmea) beschäftigt und konstatierte dort, dass Art. 267, 344 AEUV intra-EU bilateralen Investitionsschutzabkommen entgegenstehen. Dadurch stellten sich die folgenden Fragen: Welche Schutzstandards gewährleisten intra-EU bilaterale Investitionsschutzabkommen und welche Alternativen gibt es zu ihnen? Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit diesen Problematiken und zeigt verschiedene völker- und unionsrechtliche Schutzinstrumente de lege lata und de lege ferenda auf.