Die Verteidigung der Einzelfallkontrolle bei der kollisionsrechtlichen Wirksamkeitsprüfung ausländischer Mehrehen
Eine kritische Würdigung von Alicia Pointners Beitrag „Massenmigration im Internationalen Privatrecht: Herausforderungen und Perspektiven; Bigamie, Polygamie – und der deutsche ordre public “ (StudZR-WissOn 2017, 267 ff.)
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Abstract
Die kollisionsrechtliche Wirksamkeitsprüfung ausländischer Mehrehen setzt voraus, dass der konkrete Einzelfall geprüft wird. Es genügt entgegen der von Pointner vertretenen Auffassung nicht, abstrakt das Rechtsinstitut der Mehrehe als unvereinbar mit der deutschen Rechtsordnung zu qualifizieren. Vielmehr muss in einer konkreten Einzelfallprüfung zwischen den Interessen der betroffenen EhegattInnen an der Wirksamkeit ihrer Ehe auf der einen Seite und der Durchsetzung des Gebots der Einehe auf der anderen Seite abgewogen werden. Der ordre public-Vorbehalt ermöglicht in seiner bestehenden Auslegung eine sachgerechte Entscheidung durch die Gerichte. Diese Auslegung trägt den grundlegenden Strukturprinzipien und Zielen des IPR angemessen Rechnung.