Die Wahlfeststellung – Kritische Betrachtung des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen, BGHSt 62, 164 ff.
Identifier (Artikel)
Identifier (Dateien)
Abstract
Mit Beschluss vom 8.5.2017 bestätigte der Große Strafsenat des BGH die Verfassungsmäßigkeit der „echten“ Wahlfeststellung, also einer auf zwei alternative Tatbestandsverwirklichungen gestützten Verurteilung, wobei sich die Verwirklichung keines Tatbestands mit Sicherheit nachweisen lässt. Vorausgegangen war eine – vom Vorlagebeschluss des von der Verfassungswidrigkeit überzeugten 2. Strafsenats nochmals angestoßene – mehrjährige kontroverse Debatte, in der sich viele Stimmen für die Abschaffung dieser Rechtsfigur stark gemacht hatten. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Wahlfeststellung und würdigt den Beschluss des Großen Senats für Strafsachen, welcher jüngst durch das BVerfG bestätigt wurde, kritisch.
Insbesondere wird das Spannungsfeld zwischen dem Streben nach „Einzelfallgerechtigkeit“ und den im Grundgesetz und in der EMRK verankerten Grundsätzen „in dubio pro reo“ sowie „nulla poena sine lege“ beleuchtet.