Das Informationsrecht des Beschuldigten nach Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK, insbesondere sein Recht auf Information in seiner Sprache

  • Laureen Schuldt (Autor/in)

Abstract

Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK statuiert das Recht der angeklagten Person, in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung in einer ihr verständlichen Sprache unterrichtet zu werden – eine der wichtigsten Ausprägungen des allgemeinen Rechts auf ein faires Verfahren. Die daraus von der Europäischen Union entwickelten Grundsätze wurden durch die Richtlinien 2010/64/EU und 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt. Der Aufsatz erläutert die europarechtlichen Vorgaben im Hinblick auf das Recht auf Information in eigener Sprache und würdigt die nationale Umsetzung durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 6.7.2013. Er zeigt insbesondere Defizite
bei der Pflicht zur schriftlichen Übersetzung auf.

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Veröffentlicht
2019-10-31
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Öffentliches Recht
Schlagworte
Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht