Darf die EU der EMRK beitreten?
Identifier (Artikel)
Abstract
Der Beitritt der Europäischen Union zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – „eine schier unendliche Geschichte“. Seit über 30 Jahren bietet dieses Vorhaben Raum für Diskussionen. Während zunächst die Abwägung von Pro und Contra des Beitritts Kern der Debatte war, wurde dies mit dem Vertragswerk von Lissabon hinfällig. Seitdem begründet Art. 6 Abs. 2 EUV eine Pflicht zum Beitritt. Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte in einem Gutachten jedoch unlängst fest, dass die Voraussetzungen dafür noch nicht vorlägen. Der Beitrag beleuchtet dieses EuGH-Gutachten kritisch. Er zeigt außerdem auf, inwiefern die Frage des Beitritts der EU zur EMRK mit dem „Brexit“ neue Relevanz erlangt, und wie gerade dieser neue Impulse im Beitrittsprozess setzen könnte.