Die Aufrechnung einer Masseforderung gegen eine Insolvenzforderung – zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 8.05.2014 – IX ZR 118/12, BGHZ 201, 121

  • Eric Aßfalg (Autor/in)

Abstract

Die allgemeinen Aufrechnungsregeln der §§ 387 ff. BGB werden in der Insolvenz durch die §§ 94 ff. InsO ergänzt. Ihrem Wortlaut nach beziehen sich die §§ 94 ff. InsO jedoch allein auf eine durch den Insolvenzgläubiger erklärte Aufrechnung, das heißt auf die Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung gegen eine Masseforderung. Wie verhält es sich im umgekehrten Fall, wenn der Insolvenzverwalter mit einer Masseforderung gegen eine Insolvenzforderung aufrechnen will? Lässt sich dieser Fall mit einer analogen Anwendung der §§ 94 ff. InsO erfassen oder gelten andere Regeln?

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Veröffentlicht
2019-10-31
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Privatrecht
Schlagworte
Privatrecht, Insolvenzrecht