Das Bestimmtheitsgebot am Beispiel der Strafbarkeit der Untreue
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Abstract
Das Bestimmtheitsgebot soll gewährleisten, dass der Gesetzgeber über die Strafbarkeit eines Verhaltens entscheidet und dass der Normadressat Tragweite und Anwendungsbereich einer Norm aus dem Gesetz erkennen kann. Dies wird insbesondere beim Straftatbestand der Untreue vielfach bezweifelt. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, ob § 266 StGB noch mit dem
Bestimmtheitsgebot vereinbar ist, oder ob die Norm für verfassungswidrig erklärt werden muss. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser Streitfrage auseinander, legt bestehende Zweifel näher dar und erörtert die einzelnen Restriktionsversuche der Literatur und Rechtsprechung. Zuletzt wird die Entscheidung des BVerfG vom 23.6.2010 umfassend dargestellt, die sich ausdrücklich mit der Verfassungsmäßigkeit der Untreue beschäftigt hat.