Zum Bremer Gesetz der Polizeikostenabwälzung im Rahmen gewinnorientierter Großveranstaltungen – insbesondere bei Profifußballspielen

  • Garry Konrath (Autor/in)

Abstract

Am 22.10.2014 veränderte das Bundesland Bremen sein Gebühren- und
Beitragsgesetz (BremGebBeitrG) mit der Absicht, zukünftig die erhöhten
Polizeikosten bei sogenannten „Risikospielen“ auf die Deutsche Fußball Liga
(DFL) als Gebührenschuldner abzuwälzen. Im August 2015 wurde die erste
Rechnung in Höhe von gut 425.000 Euro an die DFL geschickt.
Der nachfolgende Beitrag behandelt einerseits die abstrakte Zulässigkeit der Polizeikostenabwälzung im Rahmen gewinnorientierter Großveranstaltungen sowohl in polizeirechtlicher- als auch in (finanz-)verfassungsrechtlicher Hinsicht. Zunächst wird der polizeikostenrechtliche Ansatz überprüft und abgelehnt. Insbesondere geht der Beitrag der Frage nach, wie ein gebührenrechtlicher Veranstalterbegriff zu definieren ist. Andererseits werden die gewonnenen Ergebnisse auf das Bremer Gesetz der Polizeikostenabwälzung bei Großveranstaltungen angewandt.

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Veröffentlicht
2019-10-31
Sprache
de
Akademisches Fachgebiet und Untergebiete
Öffentliches Recht
Schlagworte
Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht